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Der Jude · 1833-06-25 · Heft 10 (25.6.1833) · p. Seite 80

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Journal
Der Jude
Volume
2 (1833)
Issue
Heft 10 (25.6.1833)
Date
1833-06-25
Page
Seite 80 (sequence 4)
Language
German
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80 0 Doll von Widerwillen gegen das herrschende Prinzip der Unwahrheit, voll von Verachtung gegen die Der zahlenden Nnd gegen die Bezahlten. Die Sonderung zwischen der Masse der Juden und ihren christlichen Mitbürgern wird immer größer dadurch, daß die Gebildetsten, welche durch ihre Stellung berufen sind, jene zu vertreten und Berührungspunkte herbeizuführen, durch ihr Interesse von ihnen getrennt werden, während ihre Kräfte, wenn das Gesetz den Unterschied der Religion nicht kennte, dem Staate eben so nützlich und für die Fortschritte der Bildung unter ihren Glaubensgenossen daneben von unschätzbarem Werthe sein würden. Diese Hortschritte selbst werden Manchen verdächtig, weil sie nicht wissen, ob nicht die mit der alten Beschränktheit verbundene Treue und religiöse Aufrichtigkeit dem leichtfertigen, eigennützigen Treiben in Betreff der Religion, , das sie so oft vor Augen sehen, vorzuziehen sei; denn sie haben noch nicht eingesehen, daß die rechte Bildung auch die rechte- Treue und die rechte Aufrichtigkeit zurückführen müssen. — Manche, bei denen die elterliche Liebe starker, als die Selbstliebe, wirkte oder die ihrer bürgerlichen Stellung nach von dem Uebertritt keine persönliche Vortheile zu erwarten hatten, suchten ihren Kindern für den Fall, daß sie sich dem Staatsdienste widmen würden, dadurch eine Existenz zu sichern, daß sie sie sehr früh, zum Theil schon bei der Geburt, in die christliche Gemeinde ausnehmen ließen, wahrend sie selbst bei ihrer Religion blieben: ein Verfahren, rückfichtlich dessen wir es unseren Lesern überlassen, ob sie darin einen Beweis von Achtung vor der herrschenden Religion, oder den Beweis einer Mchgülttzm Geringschätzung gegen die öffentlichen Religionen überhaupt erblicken wollen. Wir habew nun gesehen, wie von allen Seiten durch jenen Pyrchus.-Sieg, den die Staats-Religion durch das Verfahren der Regierung erkämpft hat, nur die Sache der Irreligiosität, der Gleichgültigkeit, der Verachtung gegen die Religion gefördert worden, wie man also für einen dem zu erreichen beabsichtigten gerade entgegengesetzten Zweck gewirkt hat. Wir haben damit das offen und unverkennbar den Schritten der Regierung zu Grunde liegende Motiv, so gut wir konnten, darzulegen und zu.würdigen gesucht und wir kommen als auf das letzte Resultat, auf das Dilemma zurück, das unsere ganze Frage beherrscht. Entweder ist die subjektive religiöse Ueberzeugung des Staatsbürgers für das Staatsleben etwas Gleichgültiges: dann muß das bürgerliche Gesetz sie unbeachtet lassen; oder sie ist dafür wichtig und einflußreich: Hann darf sie nicht durch daran geknüpfte Interessen zweideutig und verdächtig gemacht werden. Geschichtlich betrachtet, ist es mehr die religiöse, als die indifferemistische Ansicht, die die Sache der Religionsfreiheit in den Ländern, wo einmal verschiedene Confessionen bestanden, gefördert har, wie das erste Beispiel, das vor» dem frommen Nordamerika gegeben worden, wie unter anderen auch die jetzt obschwebende Verhandlung über die Emanzipation der Juden im Englischen Parlament beweist. Nur eine geheuchelte Religiosität oder eine zwischen Bigotterie und JndifferentismuS in unklaren Vorstellungen und wechselnder Laune hin und hergeworfene Ansicht kann der rechtlichen Zurücksetzung einer Religionsparthei im angeblichen Interesse der Religion noch das Wort reden. Einwirkung der Preußischen Regierung auf die inneren Angelegenheiten der jüdischen Gemeinden. Wir gehen jftzt zu der prüfenden Darstellung des Verfahrens über,, welches die Preußische Regierung in der Behandlung der inneren Verhältnisse, der religiösen Angelegenheiten ihrer jüdischen Unterrhanen beobachtet hat. Wir lassen die Erörterung dieses Gegenstandes auf den vorhergehenden unmittelbar folgen, weil er damit in engem Zusammenhänge zu stehen, weil derselbe Geist der Zurücksetzung, der Beengung, der Beförderung des Uebertritts, den wir dort wahrgenommen, sich auch hier geltend zu machen scheint; weil nur die Anschauung der beiden Seiten des Bildes eine deutliche, bestimmte Kemuniß von der Tendenz der Regierung zu geben vermag. An Wichtigkeit steht dieser Gegmstand weder dem vorhergehenden, noch irgend einem, anderen nach: ja er steht in einer und zwar der erheblichsten Rücksicht - über allen anderen; dennhrerist die Religion selbst, die sonst durch dio Fragen-der Gewissensfreiheit und der rechtlichen GftWeit nur auf indirekte, wenn auch auf sehr fühlhare Weift berührt wird, auf's i ..

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