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Der Jude · 1833-06-18 · Heft 9 (18.6.1833) · p. Seite 74

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Journal
Der Jude
Volume
2 (1833)
Issue
Heft 9 (18.6.1833)
Date
1833-06-18
Page
Seite 74 (sequence 6)
Language
German
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Bedingung der Erlangung einer bürgerlichen Existenz erscheint^ mußte am Ende dazu führen, daß man die Religion als etwas rem Aeußerliches, das BekennttW d^selben als einen bürgerlichen Akt, zu welchem sich Wahrheit und Ueberzeugung ganz gleichgültig verhalten, ansehe. Wie eine solche Ansicht auf die religiöse Gesinnung überhaupt, wie sie insbesondere auf die Achtung vor der herrschenden Religion von Seiten der redlichen Bekenner der unterdrückten einwirken mußte, ist nicht zu verkennen. Die Preußische Regierung hak bei ihrem Verfahren gewiß die treffliche Absicht gehegt, wahre Religiosität^ und Verehrung vor ihrer eigenen Religion zu verbreiten; aber sie hat sich in der Wahl ihrer Mittel dermaßen vergriffen, daß, wer religiöse Gleichgültigkeit und Verachtung gegen die herrschende Religion verbreiten wollte, keinen zweckmäßigeren Weg hätte einschlagen können. Sie ist jenem Verfahren auch in solchen Fallen treu geblieben, wo es sich nicht gerade um die Erlangung eines direkten Vortheits durch den Wechsel der Religion, sondern etwa um die Geltendmachung eines hohen Einfiuffes auf anderem Wege handelte. Besonders merkwürdig und charakteristisch unter vielem Aehnlichen ist mir in dieser Beziehung immer die folgende königliche Kabinetsordre erschienen, für deren genaueste Aurhentieitar ich mich verbürge. Es war nämlich in der Rheinprovinz ein Jude im Besitze einer sehr untergevrdneten Bedienung vorgestrnden worden- und auf die in Folge der Ln der Behaudlung solcher Falle vorwaltenden Unbestimmtheit eMngene Anfrage der Behörde erfolgte, wie es scheint, --nach einigem Zögern, am 12. April 1823 folgende königliche Entscheidung : „ Auf.Ihren gemeinschaftlich' mit dem Chef der „ General-Lorrtrvlle vom 9. September v. I. er- „ statteten BerW bestimme ich hiedurch, daß der bei „der Besitznahme der Rheinprovinzen als Gerichts- „Vollzieher bei dem Landgerichte zu Aachen vorge- „sundene Philipp BeMhikt in seinem Posten „gelassen und abgewartet werden sott, ob derselbe „über Kurz oder Lang zur etlichen Religion über- „gehen wird." Ich frage jedes der Religion ergebene Gemüth, ob ihm. je eine leichtfertigere,, frivolere, wegwerfendere Aeußerung, die Religion betreffend^ vorgekommen; ob man die Anlegung eines neuen Rockes statt eines alten mit mehr Gleichgültigkeit und Geringschätzung besprechen könne, als es hier mit der Annahme eines Glaubens geschieht. Ich möchte wohl wissen, was der Concipient jener Entscheidung eigentlich mit dem „Abwarten" hat sagen wollen. Sollte das heißen, daß man dem Manne, wenn er der von ihm gehegten Erwartung „über Kurz oder Lang" nicht emspreche, feine kleine Stelle später doch noch entziehen würde? Oder hat jenes „Abwarten" einen hohen Wunsch, der einem Befehle gleich kommt, ausdrücken sollen? Ich glaube wohl, daß der arme Mann nicht gezögert haben mag, dem Wunsche nachzukommen: es möchte mit dem treuen Gehorsam eines guten Unterthanen kaum verträglich scheinen, seinen Gebieter warten zu lassen! — Wir eilen gern von dieser befremdlichen Erscheinung fort: sie giebt zu vielen Anlaß zum Spotte, der der Würde des Gegenstandes und dem Ernste, welchen seine Behandlung fordert, wenig ziemt. Aber die ernste Betrachtung, den tiefen Eindruck, den solche und ähnliche Erscheinungen bei uns wie bei tausend Gleichgesinnten erzeugen und im Gemüthe zurücklassen, können und wollen wir nicht verbergen. Was wir auch — ich glaube hier im Namen des größeren Theiles einer ganzen Generation reden zu dürfen — was wir auch von den Dogmen des Ehristenthums halten mögen, so neigt sich doch unsere ganze Denkweise und Gemüthsstkmmuttg dahin, so bestimme!: uns doch die Art unserer Erziehung und Bildung, dem Christenthume, als einer Quelle der Andacht für Millionen, als einer großen, folgenreichen geschichtlichen Thatsache, Hochachtung und Ehrerbietung zu zollen. Wenn wir es aber aus dem Gesichtspunkte solcher ErscheinUWen, wie die oben angeführten, betrachten, wenn wir fthen, wie es an die Staatsgewalt sich anschmiegt, um durch die Hülfe ihrer äußeren Mittel undEinflüsse seine Verbreitung zu fördern, wie es mit ihr einen Bund schließt, damit sie eine äußere ihm dargebrachte Huldigung mit dargebotenen Vorthei^n erkaufe oder durch - ihre Autorität erzwinge, danw eMeinr es uns als etwas ganz Leeres, AeußerlicheS, Wesenloses und wir können uns eines Gefühls ^es Widerwillens, der Verachtung kaum ermhrmL Diese Empfindung kann freilich nicht Wurzel in uns fassen, wenn wir wiederum

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