Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1833)
- Issue
- Heft 6 (17.5.1833)
- Date
- 1833-05-17
- Page
- Seite 51 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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mit der vom Staate anzuMiftndM Sphäre zusarm menhängt, davon zeugt ekr Vorfall, der vor etwa einem halben Jahre sich ereignet har und zu seltsamen, irrigen Angaben in einigen Zeitungen Veranlassung gegeben hat. Ziemlich zuverlässigen Angaben zufolge scheint der Hergang folgender gewesen zu stim Es wurde im .Schoße einer der höchsten Staatsbe- Hörden die Bemerkung gemacht, daß die Anstellung von Stadt- und Kreis -Aerzten in einigen Gegenden Schwierigkeiten finde, weil gerade manchmal der einzige au einem kleinen Orte ansäßige Arzt, und der einzige, der sich dorr ernähren könne, ein Jude sei, dem man freilich mit Zuversicht Leben und Gesundheit der Einwohner, aber nicht das geringfügigste von der Regierung zu ertheilende Amt, also auch nicht das eines Stadt- oder Kreis-Arztes zu ertheilen gewohnt ist. Um dieser Schwierigkeit vorzubeugerr, soll von einer Seite der Vorschlag gemacht worden sein, einen Juden an einem kleinen Orte, wo noch kein christlicher Arzt ansaßig sei, fernerhin als Arzt nicht zuzulassen; von der anderen hingegen der, auch Juden in Zukunft zu jenen Anstellungen den Zugang zu eröffnen. Diese beiden Vorschläge sollen einander neutralisirt haben und Alles daher bei'm Alten belassen worden fein. Ich karm indessen für die genaue Richtigkeit dieses Herganges der Sache, welche einer Zeitung zu der Mittheilung Anlaß gegeben hat, man wolle in-Preußen keine jüdischen Aerzte mehr zur Praxis zulaffen, nicht einstehen. Wie überans traurig nun ein solches Verhaltuiß, eine solche Ausschließung von einer jeden Stellung, welche einige Auszeichnung oder Ehre gewährt, welche der geistigen Kraft ein Gebier der Wirksamkeit anweist, gerade in einem Staatewir der Preußische ist, — während sie in änderen Staaten, wo der individuellen Kraftäußerung eine großartigere Sphäre der Entwickelung eröffnet ist, ganz erträglich sein würde —davon muß ein Jeder überzeugt sein, der dem Organismus jenes Staates, dem ganzen Zusammenhänge der Triebfedern, welche ihn in Bewegung setzen, eüüge aufmerksame Beobachtung gewidmet hat. Es ist ein inhaltliches, aus der Tiefe der Kenmniß des Staatslckens geschöpftes Wort, das seit Mo n * tes^irieu so oft wiederholt worden, daß die Republik durch das Prinzip der Tugend, die Despotie durch das der Furcht, die Monarchie aber durch tzas der Ehre belebt und aufrecht erhalten wird. < In der Republik ist es der wahre, natürliche unausgeprägte Gehalr der Einzelnen und der GTammtheir, der durch seinen eigenen, unmittelbaren Werch Geltung, Bedeutung und Herrschaft erringt. In ,rwrrarchisthen Staaten hingegen, wenn nicht in ihnen die bloße tobte Gewalt und die Furcht vor ihr, dis ihnen den Charakter der Despotie verleihen, herrschend sind- Ha ist die einzig gültige Form alles Werthes, alles Verdienstes in die Hände des Herrschers niedergelegtder ihnen allein das anerkannte Gepräge der Tugendden Stempel der Ehre nämlich, aufzudrücken vermag. So wie er durch das Gepräge seines Bildes allein den merallnen Zeichen des Eigenthums ihren Werth und ihre Gültigkeit zu verleihen befugt ist, so ist er es auch allein, der, als der einzige Repräsentant der öffentlichen Würdigung, dem Verdienste, der Bürger- Mgend das Zeichen anerkannter Gültigkeit, den um abweislichen Stempel des Werthes^ aufzudrückeu vermag. .Die Nation hat den reichen ^hatz ihrer Achtung den Händen des Herrschers sWerMUt- Mi mit er in unpartheiifther Würdigung dem Verdienste die Kronen der Ehre zuerkenue; sie hat sich des eigenen natürlichen Rechts der Anerkennung des Würdigen begeben, und das Recht der Chrenspsnöungder Verleihung des höchsten irdischen Gutes, der Krone als ihr edelstes Mrr^ht aussthließend übetlassen.*) Der Menschenrverrl) büße dabei, wie der Metallwerth, etwas von seinem eigenen Gehalte einum das Gepräge, ohne welches der Gehalt ihm nutzlos ist, zu gewinnen. Wem daher in einem monarchischen Staate der Lohn der Ehre für sein Verdienst versagt wird, dem wird nicht nur die Form der Ehre, sondern es wird ihm auch die moralische Amrkennung selber, die auf diese Form beschrankt worden, vorenkhalren; es wird ihm nicht nur der besondere, durch positive Einrichtungen im Staate angeordnete Lohn für seine Leistungen, sondern es wird ihm auch der natürliche Dank und Lohn, den die Menschen Dem verleihen, der sich ihnen nützlich bewährt hat, verweigert, weil dieser in jenen so ganz *) Es versteht sich, daß konstitutionelle Staaten auch w dieser Rücksicht sich zum ^Lheil den Republiken nähern, da in ihnen das Recht der Ehrenverleihung zwischen König und Volk getheilt ist.