Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1833)
- Issue
- Heft 6 (17.5.1833)
- Date
- 1833-05-17
- Page
- Seite 50 (sequence 6)
- Language
- German
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50 Es verträgt dieser Grundsatz eine beschränkende AuslegMWUM so weniger, als er in dem Boden sittlicher Rechtlichkeit und Treue wurzelt und die Moralität lM Gesetzgebung wesentlich bedingt, so gewiß es auch ist, daß derselbe bei Maßregeln religiöser Verfolgung, z. B. bei dem Widerruf des Edikts von Nantes durch Ludwig den Vierzehnten, nie beachtet worden. — Was ist aber wohl als ein erworbener Anspruch zu betrachten, wenn es derjenige nicht ist, auf weichen Einer seine Kraft, seine Mittel, die Jahre seiner Jugend im Vertrauen auf die Zusicherung des Gesetzes venvandt hat, so daß er nicht mehr zurück kann, und durch die auf ihn angewandte Zurücknahme jener Zusicherung aller Möglichkeit, sich eine Stellung im bürgerlichen Leben zu erwerben, beraubt wird? In welchem Falle darf der Schwache noch auf die unverbrüchliche Treue des Gesetzes bauen, wenn sie in diesem so ohne Scheu gebrochen worden? Jch tzöre eL von allen Seiten rühmen, — und ich bin gern erbötig, daran zu glauben — wie in dem Staate, von welchem wir reden, die Herrschaft des Gesetzes so stark und unerschütterlich, wie die richterliche Gewalt so unabhängig ist, wie trotz der absoluten moiraechischen Gewalt doch Freiheit, Eigenthum und Leben gegen jede willkürliche Verletzung mit solcher Sicherheit geschützt sind, wie es nur irgend in einem verfassungsmäßig regierten Staate der Fall sein kann. Aber was ist das für eine Freiheit, daß alle begründeten Aussichten, alte Bestrebungen nach nützlich^ Wirksamkeit für eine ganze Klasse von Individuen, chem Worte des Gesetzes zum Trotz, durch einen Fedevsttzch vernichtet werden können? daß alle Diejenige«, Wz.iyder Zuversicht, die Erreichung ihres Zieles mit dep Upeue gegen ihren Glauben vereinigen zu können, eine bestimmte Laufbahn betreten haben, in einem Augenblicke unversehens in die Alternative versetzt werden dürfensich aus dem Kreise wirksamer Thatigkeit im bürgerliches Leben zu verbannen, oder jene Treue zu brechen? Was ist alles Eigenthum der Erde gegen das eigenste und edelste Gut des Menschen, die freie Uebung seiner geistigen Kräfte und ihre Anwendung zu seinem und seiner Nebenmenschen Frommen?' Was ist ein Leben stlber gegen alle Hoffnungen eines Lebens^ gegen alle seine Ehrliebe, alle seine Thatigkeil, all sein frohes Streben und Wirken? Man müßte die menschliche Natur wenig kennen, wenn man es nicht glaubte, daß Manche, die den Muth gehabt haben würden, der in innerer Seele gelobten Treue gegen den verfolgten oder dem stolzen Gefühle des Widerstarches gegen den mit dm Waffen der Gewalt siegenden Glauben gehorchend, in raschem Kampfe ihr Leben zu opfern, doch der Verführung nicht zu widerstehen, das ewige Gefühl unverdienter Zurücksetzung, unbefriedigter Ehrliebe, betrogener Hoffnung, verlorenen Strebens nicht zu ertragen vermochten. Durch die Aufhebung der Bestimmung des §. 8 des Edikts sind nun die Preußischen Juden vollkoni - men in die Lage versetzt worden, nicht etwa, daß sie politischer Rechte ermangeln, sondern daß sie zu der Erwerbung einer jeden auf geistige Anlagen, auf Talent und wissenschaftliche Bestrebungen gegründeten Existenz unfähig sind. Die einzigen Ausnahmen bib den ein sehr untergeordneter Zweig des Lehrstandes, indem sie lediglich darauf beschrankt sind, jüdische Kinr der in beu Gegenständen des Elementar - Unterrichts* zu unterweisen, — ein Verhaltniß, übet welches wir weiter unten ausführlicher reden werden; ferner das Rabbinat, zw welchem sich aber bei dem ebenfalls späterhin zu erörternden Verfahren der Preußischen Regierung in den Angelegenheiten der Synagoge ein gebildeter Mann unmöglich'hergeben kann; endlich die Heilkunde, die bekanntlich auch in den Zeiten der größten Barbarei und des größten Druckes eine erfreuliche Ausnahme in den Verhältnissen der Juden gebildet hat: ein Umstand, der deutlich beweist, wie sehr Name und wahre Selbstliebe immer einem Zwiespalt und einem Mißtrauen fremd geblieben sind, welche die Gewalt in den künstlicheren Verhältnissen des Lebens herrschend gemacht hat. Uebrkgens ist in dieser letzten Beziehung zu bemerken, daß auch dem jüdischen Arzte in Preußen, wenn man ihn gleich an der Begründung einer selbstständigen Existenz nicht zu hindern vermag, doch seine Religion auf alle Weise störend in den Weg tritt, da auch hier, wie in allen anderen Beziehungen, jede Beförderung, jede Auszeichnung von der Regierung ausgeht und dem Juden daher ebenfalls nur unter der Bedingung des Religions-Wechsels ettheilt wird. Wie nahe in Preußen auch m der Stellung des Arztes die Privat-Thatigkeit