Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1833)
- Issue
- Heft 5 (10.5.1833)
- Date
- 1833-05-10
- Page
- Seite 39 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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39 denn auf den Individuen, die zu. Sitzen in diesem Hause erwählt werden, ruht eine größere Verantwortlichkeit, besonders seit den letzten Veränderungen in der Verfassung des Landes, als auf den Mitgliedern der Deputieren-Kammer Frankreichs oder des Repräsentanten , Hauses der Vereinigten Staatem Aber, wenn ich selbst die Beziehung auf das Bei» spiel fremder Staaten zulasse, so ist es mir nicht bekannt, daß in irgend einem einzelnen Falle einZude einen Sitz in einer gesetzgebenden Versammlung eines christlichen Staates eingenommen hätte. Zch gestehe, daß ich alle Maßregeln zur Abschaffung von Eiden mit Furcht betrachte. Das Haus wird erst aufgefordert, die eine Eidesform wegzulassen, um den -Skrupeln der einen besonderen Klasse zu willfahren, dann eine zweite aus dem Gesetzbuche zu verbannen, um das Gewissen einer zweiten Klasse zu beruhigen, und einehrenwerthes Mitglied, ist selbst so weit gegangen, einen Wunsch für idie Abschaffung aller Eide auszudrückeu. Ich bin indessen völlig überzeugt, daß, wenn wir einmal der Eide ledig geworden, es mit der Sicherheit ° der Verfassuüg ein Ende hat. Die Frage ist, ob wir bereit sind, die Religion als eine Sanktion menschlicher Handlungen fahren zu lassen. s,Mein, Nein!") Es wäre mir sehr leid, wenn ich. den. Werten eines Anderen eine stärkere Auslegung gäbe, als ich verantworten kann; aber ich habe gewiß verstanden, daß das ehrenwerthe Mitglied für Middlesex*) die. Abschaffung aller Erde empfohlen hat; und im Falle eines solchen Schrittes sehe ich nicht ein, rvie die bürgerliche Gesellschaft zu erhalten sein wird, die meines Erachtens nicht bestehen kann, wenn nicht die RMion die Richtschtmr der menschlichen Aufführung - ist. i Der ehrenwerthe Herr sagt freilich, er macke keinem Einwendung zrHW die. Abnahme des Eides, und wünsche bloß - W die anstößigen Worte „bei dem Gkmben eines Christen " daraus weggelaffen werden. Solsten wir aber Wik lens sein, diese Gunst —- Gerechtigkeit möchte ich sie nicht nennen — auf Kosten unseres eigenen religiösen Glaubens zu gewahren? Zch werde aus den angegebenen Gründen mich der vorliegenden Prvposition widersetzen." *) Hume. Es entgegnete diOm Redner Herr Maeauloy in folgender Rede: „Die große Schwierigkeit',: auf die ich immer bei einem Vortrage zu Gunsten der Juden gestoßen, besteht ür der bestimmten Ausrmmlmrg der Argu, mente, deren man sich gegen ihre Zulassung zum Genüsse bürgerlicher Rechte bedient, .und nichts von Allem, was ich in dieser Nacht gehört,;ist jw mindesten dazu geeignet, diese Schwierigkeit zu bestitigem Das ehrenwerthe Mitglied für die UniversitatH§- ford hat freilich bei'm Anfang angefangen, und chehauptet, es habe kein Mensch ein Recht auf politische Macht; ihre Ertheilung sei keine Sache des Rechts, sondern der Gnade und der Gunst, und was auch die höchste Autorität eines Landes von den Personen, die' darin lebten, in dieser Beziehung zu fordern belieben möge, so habe kein Mensch ein Recht, sich über Unterdrückung zu beklagen. Ich glaube, daß eine Lehre dieser Art, wenn m's Werk gesetzt, so ungebührliche Folgen erzeugen würde, daß der ehrenwerthe Baroner selber sich davor entsetzen würden Man denke sich z^ B., es wurde das Geseh Zemacht, Drß Keiner, der nicht blaue Augen hat oder 6 Fuß hoch ist, zum Genüsse gewisser poliitscher Rechte zugelaffen werden soll. Würde nicht ein solches Gesetz als eine große Ungerechtigkeit betrachm werden? Und doch, wenn die Ertheilung. politischer Macht als eine bloße Sache der Laune zu betrachten wäre, nckrde Niemand zu einer Klageberechtigt sein. Man denke sich eine Klausel wie die folgende einer Bill, die vor das Haus gebracht wird, einverlerbt, ,,daß Niemand zum General-Gouverneur von Indien ernannt oder als Gouverneur nach Madras oder Bombay gesandt werden soll, der auf der Universität Oxford erzogen ist." Zch kann mir Unken, welch ein Geschrei von Denen, die mit dem qWnwerthett Baronet gleiche Gesinnungen hegen, erhoben werden würde; und doch Hat kein Mensch ein Recht auf die Stelle eines General- Gouverneur in Indien: es ist eine reine. Sache der Gmrst. Ich halte das für den ersten Grundsatz des öffemlichen wie des Privatlebens/ifürden Grundsatz, auf welchem alles . Gesetz und asse Sittlichkeit beruhen, — jenen Satz nämlich./ den der Stifter unserer Religion aufgestettt/undder durch die Sank, tion des Gesetzes und der Propheten bestätigt ist: —