Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1833)
- Issue
- Heft 5 (10.5.1833)
- Date
- 1833-05-10
- Page
- Seite 38 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2542348-2542349-2542355--283-3526786- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
38 tung und < dem Rückzuge Napoleons behülflich.* *) Ungeachtet der langen Zeit, seitdem die Juden flch Ln iVnftrem Lande niedergelassen, haben sie noch einen syMbgesonderten Nationalcharakter bewahrt, wie zur Kit ihrer ersten Niederlaßung. Ich will es nicht -in Abrede stellen, daß Grausamkeiten, und zwar entsetzliche Grausamkeiten^ gegen die Judm zu den Zeiten Heinrichs des DMen, Richard des Ersten und König Johanns geübt worden sind; es versteht fichdaß ein solches Verfahren nicht gerechtfertigt werden kann. Ich will indessen diesen Zweig des Gegenstandes nicht zu weit ausdehnen und das Haus nicht durch-antiquarische Untersnchungen über alte, beinahe vergessene Gesetze ermüden; ich will mein Argument auf den Punkt stützen — haß die Judenwenn sie als Fremde in ein Land kommen und dort als ein besonderes Volk wohnen, gehalten sind, sich das Gesetz gefallen zu laMr, wie ste es vorgefunden. Warum sollten die Msetze des Landes geändert werden zum Borthrile von Leuten, die, genau genommen, eine besondere Nation sind und immer bleiben wollen und müssen? Warum sollen wir uns selbst unseres christlichen Charakters entaußern, um ihnen Privilegien zu verleihen? Ich möchte wirklich wissen, was sie für ein Recht haben, sich zu beklagen, daß jene Privilegien ihnen vorenthalten werden, die ein wanderndes Volk sind, und ihre beständigen Hoffnungen darauf bäum, in Jerusalem ihre endliche Heimath zu Wen. Ich tvill nicht in Erörterungen über die BWeggründe eingehen, welche die Einschiebung der Mm, gegen welche der ehrenwerche Herr Einwendurrgengemacht hat, in die Eidesformel entfthiedm haben; aWM Absicht ist klar, daß bürgerliche Macht nie den Hä-Mchr der Juden anvertram werden sollte, da sie durch tzio bioße Form des Eides schon von ihrem Besitze sind. Der Versuch,, ihnen eine solche Macht W Wstatten, wurde zuerst am 5ten *) Mit dieser auf ckri ^Mörffches" Faktum gestützten Beschuldigung stehen die. MzäWngen in dem bekannten Buche des Generals .Ssgur.qonchen grausamen Mißhandlungen, die die Franzosen auf ihrem Rückzuge von den bithauifchen IM» erduldM hahm sollen, in einem eben so grellen, als seltsamen Widerspreche, so haß man wohl vermuthen darf, daß'bM Extreme aus; irrigen Angaben geschöpft sind: "Wen Erzählungen S^gur'ß W die Judengememde zu Wilna in. einem dem Herausgeber nicht bekannt geworden. Aktenstück öffentlich Mersprschm haben. April 1830 gemacht: denn das Gesetz vom Jahre 1753 beabsichtigte nur die Naturalisation fremder Juden und steht mit der seht in Frage stehenden Maßregel in keiner Beziehung. -- Eine andere Einwendung drangt sich mir jetzt auf. Das Christenthum —- so viel wird vou allen Seiten zugegeben ist ein Theil des Landesgefehes. Wie kann denn Einer m diesem Hause sitzen oder die Stelle eines Richters bekleiden, der rücht bereit ist, sich einen Christen zu nennen und es gebührend zu beweisen durch die Anrufung des offenbarten göttlichen Wortes? Es giebt fein allgemeines Recht auf politische Macht. Wenn Eines, in seiner Person, seinem Eigenthum und in der Ausübung seines Gottesdienstes gesthüht ist, so ist er als Gegenleistung für diesen Schutz verbunden, flch unter die höchste Autorität des Landes, in welchem er sich aufhält, sie sei, welche sie wolle, zu beugen; so lange aber seine Person ober sein Eigenthum nicht unsicher, so lange er in Betreff seines Gottesdienstes nicht gedrückt ist, hat er keinen Grund, den Besitz politischer Macht zu verlangen.*) Ich kann mich nicht enthalten, den Vorschlag, der dem Hause vorliegt, als einen tödtlichen Streich, gegen seinen Charakter geführt, zu betrachten. Denkt Euch ein Individuum auf der Richterbank sitzend und die Gesetze seines Landes in Ausübung bringend, welches Christus einen Betrüger heißt; und ist denn rücht das, möchte ich das Haus fragen, die Lehre, zu welcher sich die Juden bekennen? Laßt das Volk von England — ich wiederhole es — sich unter dem Schuhe eines jüdischen Richters denken. Würde es konsequent sein, einen Manu auf den Richterstuhl zu erheben, der sich zu einer gewissen Lehre bekennt, und einen anderen aU einen Verbrecher vor die Schranken des Gerichts zu bringen, weil er ähnliche Grundsätze bekennt? Was anderes aber würde die Folge davon sein, wenn man einem jüdischen Richter gestattete, über, einen Fall, Blasphemie betreffend, zu urcheilen? Man har sich im Laufe der Diskussionen über, diesen Gegenstand auf das Beispiel anderer Lander bezogen; aber ich behaupte/ daß die AnakWk unvollkommen ist: *) Es ist nicht ohne Interesse, in dem'Munde des Hauptes des krassesten Englischen Obskurantismus genau dieselben Grundsätze miederzuft'nden, deren sich einige * Deutsche Politiker, die sich freisinnig nennen gegen die Juden zu bedienen pflegen. ~; v