Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1833)
- Issue
- Heft 4 (7.5.1833)
- Date
- 1833-05-07
- Page
- Seite 29 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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29 vsüstänW wieder gebey.*) Die Thatsache dieser Debatte ist von so großer Historischer Wichtigkeit, daß -LeS, was sich daran kniest, von Bedeutung ist, abgesehen von dem größeren oder geringeren Interesse der Neuheit, das die einzelnen Verhandlungen daröieren. Wir OM keine Bemerkungen hinzu, da die Sache ftLbst lauter und vernehmlicher spricht, als Aües^ was wir darüber zu sagen im Stande wäreru menschliche Wahrscheinlichkeit ist, mindestens in Beziehung auf das Unterhaus, für einen g^HLtzen Musgang, da sich Häupter aller Partheien dis auf die ultra-torie8, die eine fast unmerkliche Minorität im Unterhause bilden, bereits für Emanr cipation ausgesprochen haben. Auch die Debatte selber ist an sich schon als ein Gewinn für die gute Sache zu betrachten, und zudem hat sich die öffentliche Meinung Englands durch eine Reihe von Petitionen für das.Prinzip der Gewissensfreiheit in sckmr Anwerchung auf die Juden ausgesprochen. < Nachdem in der Sitzung vom 17ten April mehrere Petitionen zu Gunsten-der Emancipation, unter anderen durch A. Baring eine von 17,000 Londoner Kaufleuten, unter welchen sich die bedeutendsten Mitglieder der Ostindischen Kompagnie, der Bank und anderer einflußreicher Korporationen be- OMU, Unterzeichnete, übergeben worden, nachdem Michas Haus auf den Antrag von Robert Grant zuri-KvAWittee zu Behuf einer Resolution in Betreff der^EmMcipalion der Juden gebildet hatte, hielt Robert Gr^sr folgende Rede: »Ah hakte eckOr meine Pflicht, auf die folgende Resolution anzmWgm: . »Daß es zweckmäßig ist, „alle bürgerlichen Unfähigkeiten > denen die sich zur »jüdischen Religion bekennenden Unterthanen Seiner „Majestät unterworfen sirch, hinwegzuräumen, mit „denselben Ausnahmen, welche in Betreff derjenigen „wtterthanen Seiner Majestät, die sich zur katholi- ^- *) Wir erlauben uns Ln der Uebersetzrmg, die wir nach den Times vom Ivten April geben, keine andere Veränderung, als daß wir die indirekte Rede, in welcher die Englischen Zeitungen bekanntlich die Verhandlungen wiedergeben, in die direkte verwandeln, da die erste Weift» der Einfachheit der Englischen Konstruktion ,. ziemlich apgemessen, im Deutschen unerträglich ist: eine Veränderung, die nur sehr geringe Abweichungen vom "Originale nach sich ziehen wird. „schen Religion bekennen, festgesetzt sind." — Die Unfähigkeiten, an welchen die Juden leiden, sind fast ganz dieselben, welchen die Katholiken vor ihrer Emancipation unterworfen waren. Ich wünsche die Juden aus dieser Lage zu befreien, und sie so zu stellen, wie die Katholiken jetzt gestellt find. Der große Grundsatz, den ich schon früher in diesem Hause vertheidigt, ist meines Erachtens der, daß. in einem civilisirten und wohlgeordneten Staate Keiner darum von irgend einem bürgerlichen Rechte oder Privilegium ausgeschlossen werden darf, weil seine religiösen Meinungen von denjenigen der Mehrheit abweichen, es sei denn, daß sie die Organisation der bürgerlichen Gesellschaft bedrohen. Wenn mir daher Einer eine andere religiöse Genossenschaft zeigen kann, die sich in denselben Umstanden befindet, deren Aufführung so ordentlich und friedlich, wie die der Juden, ist. so werde ich mit der größten Bereitwilligkeit eine Motion zur Abhülfe ihrer Beschwerden unterstützen. Als ich den vorliegenden Gegenstand das vorige Mal zur Sprache brachte, wurde mir von einem chrmwerthen Herrn der Vorwurf gemacht, daß ich mich der Sache des Iudenthums eher annahme, als ich die einer Klasse von Christen, der Quaker, vertheidigt hätte. Ich erwiederre sogleich, daß, wenn jenes ehrenwerthe Mitglied eine Motion zu Gunsten der Quäker Vorbringen würde, ich mich glücklich schätzen würde, sie zu unterstützen. Ich freue mich, daß das Haus uns diese Mühe erspart hat, indem es gleichsam sprungweise und anticipirend ein Mitglied jener Religions- Gesellschaft zum Genüsse eines der größten verfaß sungsmaßigen Privilegien zugelassen hat. Indem ich den Grundsatz aufstelle, daß die Verschiedenheit der religiösen Meinung keinen Grund der Ausschließung von bürgerlichen Aemtern abgeben darf, fühle ich mich in derselben Lage, als wollte ich irgend einem anderen politischen Axiom Eingang verschaffen, dessen Gewißheit durch den Versuch eines Beweises nur erschüttert werden könnte. Die Menschen haben sich zu gemeinsamen Zwecken vereinigt, sie find zu gemeinsamen Anstrengungen, zur Tragung gemeinsamer Lasten gehalten, um das bestehende System der Gesellschaft aufrecht zu halten, und diesen gemeinsamen Anstrengungen und Lasten entsprechen gemeinsame Ansprüche auf Ehre. Besondere Meinungs-Verschie-