Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1833)
- Issue
- Heft 4 (7.5.1833)
- Date
- 1833-05-07
- Page
- Seite 28 (sequence 4)
- Language
- German
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28 König, da er in der Aufforderung, die Waffen für das Vaterland zu ergreifen, keinm Unterschied der Religion gemacht habe, auch bei der Belohnung des Heimkehrenden keinen Unterschied machen werde. — Diese Ansicht muß indessen sehr bald aufgehört haben, die herrschende zu sein, da jener Unterschied von Anfang an in allen Fällen gemacht worden zu sein scheint. Da die Fälle nicht selten vorgekommen sind, so sind auch die Entscheidungen der Art häufig; eine, welche gerade vor mir liegt, vom 28sten Nor vember 1826 datirt, lautet, wie folgt:*) „Reskript des König!. Ministeriums des Innern an die Königl. Regierung zu Danzig." „Der Königl. Negierung wird zur Bescheidung aus ihre Anfrage in dem Berichte vom 30sten v. M. eröffnet, daß, wenn der mosaische Glaubensgenosse N. N* durch die freiwillige Theilnahme an den Feldzügen 1813 und 14 gleiche Ansprüche auf eine Versorgung im Staatsdienste erworben hat, er solche doch des jüdischer: Glaubens wegen nicht geltend machen kann, indem die allgemeine Vorschrift des Edikts vom Ilten Marz 1812 im §. 9 ohne irgend eine Ausnahme in Anwendung gebracht werden muß." Der vorgebliche Entscheidungs-Grund am Schlüsse dieser Verfügung erscheint uns beinahe nicht minder befremdend, als die Entscheidung selbst. Man will, um einer weiteren Rechtfertigung aus Prinzipien überhoben zu sein, ein bestehendes Gesetz auführen: eine Kauer, hinter die man sich so oft gegen die Forderungen der Billigkeit, der Ehre, der Sittlichkeit verschanzt. Aber das Gesetz, das man anführt, enthalt keiW Entscheidung, sondern es stellt die betreffende der weiteren Entschließung der Regierung anheim. Es spricht jedenfalls keine völlige Ausschließung, die gleich vpm Anfänge an alle Hoffnung würde getödtet, und somftkeine getäuscht haben, aus, indem es das „Ln wie fern* einer weiteren Bestimmung Vorbehalt. Der Gesttzgeber möge die Hand auf's Herz legen und sich fragen, ob damals, als das Edikt erlassen ward und Die^ dfe sich dadurch befreit wähnten, mit ihren MitbürgernM den Kampf gingen, Jemand hatte ahnen können, haß dieses die *) Heinemann, S. 422. ' i , . Folge fei, die man dem Artikel geben würde, ob damals der Jude, der in den Feldzug ging, es für möglich halten konnte, daß, wenn er verkrüppelt aus dem Feldzuge zurückkehrte, ihm daraus nur eine neue Zurücksetzung, eine neue Schmach erwachsen würde. Betrachtet man jene Versorgungen als Belohnungen der Ehre, so ist er durch ihre Versagung entehrt; betrachtet man sie als Entschädigung für das vergossene Blur, so ist er um den versprochenen Lohn betrogen. Wohl Denen, die da gefallen sind in dem beseligenden Wahne, wahrhaft gleichberecbtigte Söhne des Barerlandes zu sein, für das sie bluteten, und die den Tag der bittersten Enttäuschung nicht erlebt! — Einen noch befremdenderen Anstrich gewinnt aber jener vermeintliche EntscheidrmgGrmrd durch die Erwägung, daß im Jahre 1826, als jenes Reskript erlassen ward, bereits, wie wir sogleich sehen werden, die liberalste Bestimmung des Edikts durch eine willkürliche Verfügung aufgehoben worden war, daß man also mit jenem Gesetze, da wo es Rechte verlieh, da wo es die gerechtesten Hoffnungen begründete, wo Aussichten auf ein ganzes Leben darauf gebaut worden sein mußten, nach Belieben schaltete, und ihm den ersten und wesentlichsten Charakter eines Gesetzes, den der Garantie, somit längst entzogen hatte. Und nun bedient man sich desselben Gesetzes, um, durch eine künstliche Auslegung wehr als durch dessen Worte oder dessen Geist eine Forderung zurückzuweisen, deren Billigkeit anzufechten man sich nicht im Stande fühlt. Würde ein solches Verfahren von einer Regierung beobachtet, deren Gerechtigkeirsliebe minder allgemein anerkannt wäre, so würde man nur zu leicht auf den Gedanken kommen, daß sie die Gesetze nur wie Vorwände für das Verfahren des Starken Men den Schwachen, nicht aber wie einen Schuh des Schachen gegen den Starken betrachte. (Die Forts, folgt) Verhandlungen über diel Emancipaüon der Juden im Englischen Parlament. Wir glauben unseren Lesern einen Dienst zu erweisen, wenn Wir Ae üf diesem Augenblicke im Englischen Parlamente stattfindenden Verhandlungen über die Lmaneipakion der Juden in diesen Blättern