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Der Jude · 1833-05-07 · Heft 4 (7.5.1833) · p. Seite 27

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Journal
Der Jude
Volume
2 (1833)
Issue
Heft 4 (7.5.1833)
Date
1833-05-07
Page
Seite 27 (sequence 3)
Language
German
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27 irr der Eigenthümlichkeit der sie Drückenden Gesetze ihren Grund haben. Da man übrigens das. Edikt vom Ilten März i 1812 auf die neuen Provinzen nicht anwenden wollte, dennoch aber nicht umhin konnte, das Unwürdige, das für die ReMMngsbehörden über alle Begriffe i Lästige, welches in dem Fortbestehen aller der bunten Zustände, die man vorgefunden, lag, einzusehen, ft war bereits in den ersten Jahren nach dem Frieden Z von einer neuen Gefttzgebung, die man für die neuen $ Provinzen ausarbeiten wolle, die Rede. Daß man i an der Stelle einer ftlchen neuen Gefttzgebung nicht j das Edikt einfühcte, davon kann der Grund nur in einer veränderten Gesinnung, nicht in einer in der kurzen, aber inhaltlichen Zwischenzeit in den alten' Provinzen gemachten Erfahrung gesucht werden. Die Erfahrung jener Zeit konnte sich auf nichts Anderes t beziehen, als aus Das, was eben jene Zeit allein der herrschte uM helebte., auf die Bestrebungen für die i Befreiung des Vaterlandes: und hier war die Eri fahrung nach Zeugnisse von der unerschütterlichsten J Autorität den Juden günstig. — Von einem gei wissen Standpunkte aus must man jene Nicht-Ein- Führung ftlbst als den, Ausfluß einer redlichen Ger Kmung von Seiten der Regierung betrMen. Man darf nämlich mit gryßer Wahrscheinlichkeit annehmen, Hast Hamals, als es. sich um die Behandlung der jüdischen Upterthanen der neuen Provinzen zuerst Hanr detts^hMWsicht dep Regierung, die sie ohne allen s Zweiftlhei, der Erlassung des Edikts mit der größten z BestimwrheißjMhegt, dasselbe in allen seinen Bestimmungen ohne AuKnghM mit voller Aufrichtigkeit t auszuführen, bereits wgnkend geworden war. Wie j unmenschlich wäre es ynter diesen Umständen gewei ftn, den am meisten beklagenswerthett Erfolg des Edikts hier absichtlich zu wiel^xholen> neue Hoffnun- « gen zu erregen, um sie abermals unerfüllt zu lassen, neue Aussichten auf eine bürgerliche Existenz zu eri wßcken, um Diejenigen, die sie gehegt, mit den Anderen in den Abgrund einer verfehlten Laufbahn zu § stürzen. / i Pie zweite Thatsache, in welcher sich demnächst I die veränderte Gesinnung der Regierung offenbarte, « war weniger umfassend in ihren Folgen, aber nicht I minder bedeutend, ,a vielleicht gewichtiger noch in ihrem Geiste. Sie hänge wie die erste mit großen Ereignissen, mit den Schicksalen, der Noch und der Rettung Preußens zusammen; sie muß als die größte Kränkung, die den Preußischen Juden seit 1812 widerfahren, betrachtet werden, und sie giebt einen schlagenden Beweis für die Wahrheit, die aus dem ganzen Schauspiele der Mißhandlungen der Juden in Tausend Zügen hervorleuchtet, daß die herbsten Kränkungen immer die edelsten Eigenschaften und die besten Leistungen treffen, so daß hier, wie immer, das System der Ausschließung, wenn es sich nicht durch seine völlige Gedankenlosigkeit schützen will, als auf Erniedrigung und Demoralisation ausdrücklich und einzig gerichtet erscheinen muß. Wir meinen nämlich die Erklärung, daß die Juden, welche an den Feldzügen von 1813 und 1814 als Freiwillige Theil genommen, selbst, wenn sie als Invaliden zurückger kehrt wären, auf die den Freiwilligen vor dem Beginne des Feldzuges allgemein versprochene Versorgung im Staats-Dienste — es versteht sich, daß hier in der Regel nur von den alleruntergeordnetsten Bedienungen, mit denen keinerlei Macht üttd Rattg verknüpft ist, die Rede'sein kann — keine Ansprüche haben sollten. .Wir erinnern daran, daß der §. 9 des Edikts die Frage des Staatsdienstes in so fern unentsthieven gelassen, als er die Granzen der Zulässigkeit einer welkeren Bestimmung der Regierung anheim gestellt hatte. Aber wer mochte wohl zur Zeit der Erlassung des Edikts, zur Zeit des Glaubens an seine Verheißungen den Gedanken fassen können, daß man da, wo es sich um Zulassung Derer, die freiwillig ihr Blut für das Vaterland vergossen, zu den äÜergeringfügigsteu Bedienungen handelte, die ungünstigere Ansicht zur Anwendung bringen würde? Welchen Fall konnte man bei der Abfassung als einen im günstigen Sinne zu entscheidenden im Auge haben, wenn man diesen zu den Fallen der Ausschließung zählte? Auch weiß ich aus sicherer Quelle, daß ein Reskript des Staatskanzlers von Hardenberg aus älterer Zeit — wahrscheinlich noch vor der Beendigung des Befreiungskrieges — existier, worin den Aeltesten der Berliner Zudengemeinde auf die Anfrage, ob auch Juden auf die versprochene Versorgung im Staatsdienste würden Anspruch machen können, die Antwort ertheilt wird, daß der 4*

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