Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 26 (5.2.1833)
- Date
- 1833-02-05
- Page
- Seite 207 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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207 satze nicht abschneiden wollen und läßt ihn daher neben der eidlichen Vermögens - Angabe als einen Grundsatz , den sie, falls jene Uebereinkunst einmal nicht gehalten werden könnte, nach Belieben in Anwendung bringen würde, bestehen. Da sich nun keiner der Gefahr aussetzen will, im Laufe weniger Jahre seines ganzen Vermögens-beraubt zu werden, so ist es üblich, — wie es Jedermann bekannt und durch eine Art von stillschweigender Uebereinkunst gebilligt ist — daß ein Jeder bei jener eidlichen Angabe nur einen Theil seines Vermögens angiebt, also mit anderm.Worten einen Meineid schwört. Sehr oft schon find die dringendsten Vorstellungen tm die Regierung und an den Kaiser persönlich ergangen, doch jenem Verhältnisse durch das Aufgeben jenes Steuersatzes oder 'der bei den jetzigen Verhältnissen ganz unnöthigen eidlichen Vermögens-Angabe ein Ende zu machen; aber man hm es vorläufig immer noch bei'm Alten gelassen, mit der ausdrücklichen Bemerkung, daß man ja sehr wohl wisse, was es mit jener Vermögens-Angabe für eine Berpandniß habe, und daß es ja auch darauf so genau gar nicht ankomme. Noch viel beklagenswerther in vielen Beziehungen ist der rechtliche Zustand der Juden im Oesterreichischen Polen. Wer sollte glauben, daß es so sein könnte, nachdem er die folgenden Worte in dem von Joseph dem Zweiten im Jahre 1789 erlassenen Patent für Gallizien gelesen? „Nach den in Ansehung der Judenschaft getrof- „sMen vorläufigen Vorkehrungen ist es sowohl mit den „angenommenen Grundsätzen der Duldung übereinstim- „mend, als auch dem allgemeinen Besten zuträglich, ,, den Unterschied, den die Gesetzgebung bisher zwischen „jüdischen und christlichen Unterthanen beobachtet hat, „aufzuhehen, und denen in Gallizien wohnenden Juden „alle Begünstigungen und Rechte zu gewähren, deren „sich die Urigen Unrerthanen zu erfreuen haben. Von „nun an soll im Allgemeinen die Gallizische Juden- „schast in Rechten sowohl als Pflichten vollkommen „ wie andere Unterthanen angesehen werden." , Hatte der weise Monarch, von dem diese Bestimmung nicht lange vor seinem Tode ausging,, zwanzig Jahre länger gelebt, oder wären seine NachMger auf der von ihm vorgezeichneten Bahn fortgesiWtten, so könnte man jetzt die Früchte einer trefflich ausgestreuten Saat ernten; aber gerade hier 'ist keine Spur jenes vorübergehenden freisinnigen Wirkens mehr anzutreffen; es hat vielmehr der vollständigste Rückschritt stattgefunden. Die Juden, die hier nicht in Bausch und Bogen, wi^ in Böhmen, sondern persönlich besteuert werden, wer^M durch Abgaben erdrückt, die für den Ackerbauer JMF Handwerker durchaus unerschwinglich sind, undMMN dadurch jede Beschäftigung außer dem Hand^Wnzugänglich gemacht. Es ist bekannt, daß in all^Mheilen des ehemaligen Polen die Industrie der J^dm sich keineswegs auf den Handel, vielmehr fast alle Industrie im Lande sich auf die der Juden beschränkt: ein Zustand, der erst allmalig durch die Ewancipation der niederen Volksklassen von dem Drucke des Adels sich verbessert. Die Klagen, die man hier über die Industrie der Juden, die das niedere Volk von sich abhängig mache, lange Zeit hörte und zum Theil noch hört, sind nicht ohne Grund; aber sie treffen nicht die Juden und ihre Industrie, sondern den aristokratischen Druck, der den Aufschwung der Industrie des Volkes hemmte, und eben so den Juden die ihrige durch noch größeren.Druck und unerhörte Erpressungen nicht gedeihlich werden ließ. „Sicher sind es in Polen" sagt schon Dohm (2ter Theil, S. 361) bei der Beurtheilung eines Buches über die Verhältnisse der Juden in Polen „nicht die „Juden als Juden, welche den Bürgerstand drücken, „sondern, wie es auch aus dieser ganzen Beschreibung „ deutlich genug erhellet, bloß die Edelleute — die den „ Juden nur deshalb, zum Nachtheil der städtischen „Bewohner, größern Gewinn.verstatten, weil sie ihn „ hier mit mehrerer Leichtigkeit wieder abpressen können." Die Oesterreichische Regierung, die den Bürgerstand besser behandelt, als es -von Seiten des Adels früher geschah, hat, den Juden gegenüber, die Stelle jenes Adels eingenonu men. Aus ganz besonderer Inhumanität hat man die von den Juden zu entrichtenden Abgaben besonders auf solche Gegenstände gelegt, die in irgend einer Beziehung zu ihrer Religion stehen. So müssen sie hohe Abgaben von dem auf die herkömmliche Weise geschlachteten Fleische und^ insbesondere eine Abgabe für die Lichter bezahlen, . die sie am Sabbath anzünden, wobei aber einem Jeden wenigstens zwei angerechnet werden, er ji mag sie brauchen oder nicht. Auch was Ehen, N^^^ derlassung, Grundbesitz und Gefchaftsbettieb^mit Einschluß von Handwerken betrifft, sind s^^RbMEBeschrankungen unterworfen und voreiner "schrankenlosen Willkür der Behörden przMeMen, die auch hier oft durch Bestechungen allein zu Gunsten des; Betheiligten ' ' Den einzigen erfreulichen Gegensatz zu dem traurigen ZustandeLln den anderen Staaten der Oesterreichischenfinden wir in dem Lombardisch- Vene^Wr'ifHen Königreich. Hier waren die Juden ° tm BMe vollkommener Rechtsgleichheit, als das Land i^WMerrschaft Oesterreichs überging, und die RegieuJjgFfat diesen Zustand unverletzt bestehen lassen. Dieses ^Mrfahren macht ihrer Rechtlichkeit Ehre und zeigt, daß MM ihr wenigstens mit dem Prinzip der Auftechthaltung Mrworbener Rechte wirklich Ernst ist und sie sich dessen f nicht als eines bloßen Vorwandes, wo es ihr nützen 2. kann, bedient. Manchen Deutschen Regierungen, namentlich der Regierung Hannovers in Betreff ihres Verfahrens gegen die Juden in O st fr i es l and und im Hildesheimischen, sollte dieser Vorgang von einer Regierung, der sie doch in anderen Beziehungen so bereitwillig zu folgen pflegen, billig zum Muster dienen.