Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 26 (5.2.1833)
- Date
- 1833-02-05
- Page
- Seite 208 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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208 Eigenthümlicher Art, so wie alle Verhältnisse Ln diesem Lande, sind die Verhältnisse der Juden im Königreich Ungarn. Dieses Land, in manchen Beziehungen an politischer Civilisation hinter den übrigen Oesterreichischen Staaten zurückstehend, und in den Verwirrungen des Mittelalters befangen, ist von der andern Seite das einzige von allen Oesterreichs Scepter untergebenen Landern, in welchem lebendige Elemente bürgerlicher und politischer Freiheit vorhanden sind, das einzige, in welchem es eine Macht außer der Regierung giebt, von welcher eine Förderung der öffentlichen Interessen, ein Einfluß auf die Entwickelung des nationalen Lebens zu erwarten ist. Der Ungarische Landtag ist nicht eine bloße Form wie die Landtage der übrigen Oesterreichischen Provinzen, sondern er hat bedeutende reelle Rechte und weiß diese der Regierung gegenüber mit Kraft geltend zu machen. Aber seine bisherige Zusammensetzung ist ganz aristokratischer Natur, da nur der Adel und die wenigen Städte vertreten sind, und an denselben Webrechen leidet die ganze Verfassung des Landes. Selbst in der 'Justiz herrschen noch unerhörte Vorrechte des Adels vor dem Bürger¬ und Bauernstands, wie man sie anderwärts nur als Erinnerungen aus dem Mittelalter kennt; der Bauernstand ist größtentheils ohne Grundeigenthum; das Recht des Judenschutzes steht dem Adel und den Städten allein Mit Ausschluß der Regierung zu. Dieses Verhältniß ist insofern für die Juden erträglicher als das in den anderen Provinzen, als bei den großen Besitzungen des schutzberechtigten Adels ein Jeder das Recht, eine Familie zu gründen, ohne Schwierigkeit erlangen kann; im Uebrigen ist das Verhältniß, wie jedes Schutzver- ^Mtniß, ein durchaus rechtloses und hat, wie immer, nachteiligsten Folgen. Besseres aber ist von der Zukunft,^'vNleicht von der nächsten, dort zu erwarten. Die PatriotenUngarns scheinen eingesehen zu haben, daß ihre Opposition gegen die absolute monarchische Gewalt, ihr Streben nach^onstitutioneller Unabhängigkeit so lange fruchtlos blörben muk als sie das Land nicht von dem Joche der PrivilegM^befreit und es unter die Herrschaft eines gleichen Ätzchtes gebracht haben. Wir nehmen daher dort legislativen Reformen wahr, von welcher j Oesterreichifchm Staaten wenig zu finden t jetzt versammelten Landtage wird ein neues das aller Standes-Ungleichheit in Justiz-Sache Ende macht, vorgelegt, es wird eine Vertretung Bauernstandes auf dem Landtage bei der Regierung beantragt werden. Auch von der Emaneipation der Juden ist bereits in den Versammlungen der Komitate die Rede gewesen, und dem Vernehmen nach ist manche freisinnige Ansicht über den Gegenstand laut geworden. So lange nicht die ganze Masse der Landes-Einwohner eine freie rechtliche Stellung einnimmt, so lange also der Bauernstand nicht vollständig emanckpirk ist, kann auch jene Maßregel nicht auf eine durchgreifende Weise in's Werk gesetzt werden. Wenn aber die übrigen Reformen ihrem Ziele glücklich entgegengeführt werden, so ist auch für diesen Gegenstand ein glückliches Resultat zu hoffen. Zum Schluß.machen wir noch die Bemerkung, die für die gesummten Oesterreichischen Staaten gilt, daß, wenn aus der Josephinischen Gesetzgebung die Gleichheit der Rechte durch Machtsprüche getilgt worden, die strengste Gleichheit der Pflichten seit der Zeit unverändert aufrecht erhalten worden. Alle Autonomie und eigene Gerichtsbarkeit hat aufgehörtdie Verpflichtung zum Kriegsdienste wird ihnen in allen Provinzm auf's strengste aufgelegt, und man hört nirgends über ihre geringere Tauglichkeit dazu die mindeste Klage. Ein Oesterreichischer Schriftsteller hat eine Berechnung öffentlich mitgetheilt, wornach im Jahre 1809 in dm Oesterreichischen Armeen 17,000 Juden gegen Frankreich gedient haben. Es ist seltsam! Als im Jahre 1781 der edle Dohm sich HM. unterdrückten Juden annahm, betrachtete er selbst D^gut wie seine Gegner es als den Haupteinwand gegen seine humanen Zwecke, daß die Juden ja keine Kriegsdienste thun könnten, daß also ihre Vermehrung in Rücksicht auf Wehrfähigkeit des Landes nachtheilig werden könne. Der gelehrte Michaelis*) führte außer dem Sabbath und den Speisegesetzen noch das weitere Hinderniß an, daß die Juden das gehörige Maaß nicht hätten! Zwanzig Jahre später haben die Juden in allen civilisirten Europäischen Staaten Kriegsdienste gethan, und man hat das erforderliche Maaß bei ihnen nicht vermißt: Die Unterdrückung aber hat seitdem ihre Gründe sehr oft gewechselt, und verschiedene von gleicher Stärke, mit dem fehlenden Maaß vorgebracht. Es kommt ihr auf den WeMel ihrer Motive, wie man sieht, nicht an: nur sie filbst möchte gern immer dieselbe bleiben.!. s. Dohm 2. Thl. S. 5i: tt Altona. Gedruckt bei Hommerich-und Le