Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 26 (5.2.1833)
- Date
- 1833-02-05
- Page
- Seite 202 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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202 Aber eine neue Ansicht, die, in der Badischen Kammer entstanden, nun auch in der Baierischen Ständeversammlung einen Wiederhall findet, erlaube ich mir hier zu beleuchten. Man erkennt die gerechten Ansprüche der Juden auf das volle Bürgerrecht und ist bereit, diesem Rechtsansprüche zu genügen, wenn die Juden auch ihrerseits Concessionen machen, den Talmud abschaffen, die Feier des Sabbaths auf den Sonntag verlegen rc. Ich glaube unläugbac darthun zu können, daß in dem Nachsatze ein lächerlicher, hämischer Widerspruch mit dem im Vordersätze aufgestellten Prinzipe liegt. Es ist die bitterste Parodie der Glaubensfreiheit, die höhnischste Verkennung eines Rechtsanspruches. — Träte der Jude als Flehender, als Bittsteller vor die Legislatur und spräche: Ich weiß, daß ich ein Fremdling bin in euren Landen, ich theile nicht die Lasten, die der Staat den übrigen Bürgern auferlegt, aber ich möchte einige- Zeit lang bei euch verweilen; sprecht, was verlangt ihr von mir, und welche Rechte wollt ihr mir geben? ~ Da könnte man handeln, beschränken, Concessionen fordern. Dem ist aber nicht also. Staatsangehörige, seit Jahrhunderten im Lande wohnend, die in guten und Übeln Zeiten mit Leib und Gut ihre Pflichten gegen den Staat erfüllten, verlan- -ge^von dem Regenten und den Repräsentanten des VoW bft VM, zeitgemäße Anwendung des von der VerfaffüW"c^Gch)ro^MN Grundsatzes der Glaubensünd Gewissensfreihekt^^m Namen des Staats kann die Legislatur religiöse Cvncessiomm unmöglich fordern; wie kann eine irdische Gewalß^MZ^Mte sitzen über meine innere Ueberzeugung, über die M^Zott allein und meinem Gewissen Rechenschaft schuldig kümmern sie die Satzungen der uralten RelrgioMder Väter? Was nützt, was 'schadet es meinem MitWger, wenn ich den Herrn gm Sonntag oder am SabH bath ehre? Will und kann sich allenfalls eine Ständeversammlung zur Synode zur Prüfung des Werths oder Unwerths des Talmuds* constituiren? — Ich erkenne dem Staate das Recht zu, baß er die Lehrer der verschiedenen Religionen in Pflicht nehme, daß sie nichts lehren gegen die Staatsgesetze und die allgemeinen Grundsätze der Moralität; aber ich möchte doch wissen, nach welchen Grundsätzen er einen Rechtsanspruch beseitigen kann mit der thörichten Forderung, der Betheiligte solle erst der Autorität dieses oder jenes Kirchenvaters sich entziehen? — Wenn die Feier des Sabbaths ein Hinderniß für das bürgerliche Fortkommen des Juden sein mag, so ist das nur um so viel schlimmer für Khn, den Juden selbst, und giebt seinen christlichen Concurrenten im Handels- oder Gewerbsstande eine größere Hoffnung, ihn überflügeln zu können. Wenn eine Gesellschaft von Bürgern übereinkäme, den Montag oder Donnerstag mit Enthaltung des Betriebs bürgerlicher Gewerbe, durch Gebete oder aber auch durch Bankette zu feiern, so wird kein vernünftiger Mensch, verlangen, man solle deshalb diese Bürger ihrer Civil- oder politischen Rechte berauben. — Was ist es also, was so eifrig die Verlegung des Sabbaths auf den Sonntag verlangt, mit Vernichtung des Grundsatzes der Gewissensfreiheit? Ich will so kühn sein, es frei heraus zu sagen, denn die Zeit ist gekommen, wo man nicht mehr mit höfischen Wendungen die heiligsten Rechte der Menschen vertheidigt: es ist der Uebermuth der herrschenden Kirche. — Christus sprach zu den Juden: Ihr habt Moses und die Propheten; aber ihr saM: nein! ihr sollt dieses nicht mehr haben! Oder soll Majorität geltem in Sachen des Glaubens und Gewissens? Was würdet ihr Freisinnigen sagen, ihr enthusiastischen Vertheidiger der Unabhängigkeit Griechenlands, wenn der Sultan aus euren eigenen Grundsätzen folgernd seinen christlichen Unterthanen die bürgerlichen Rechte unter der Bedingung gewähren wollte, daß sie die Feier des Sonntags auf den Freitagals den Festtag der Muselmänner, verlegen sollen? Das ist türkisch, würdet ihr ausrufen, und in alleü Blättern die Mächte auffordern, eine solche Rechtsverletzung nicht zu dulden. Wie? und was euch Recht ist, das soll uns Unrecht sein, weis wir die Schwachen sind? Wer da glaubt, daß der Mensch, geboren auf dem heimischen Boden, auf dem die Wiege seines Vaters stand, ein ewiges, unveräußerliches Recht mitbringt; guf die freie Anwendung seiner, geistigen und körper- Hchen Kräfte, ein Jeder, der zugiebt, daß das Gewissen ü^d die Ueberzeugung ein, für'jeden Fremden unantastbare^Migthum ist/ der marke und feilsche nicht mit den GruK^^ ewiger Gerechtigkeit. Der Jude fordert die Emancipatiorr, nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit uW^Civilisation, als ein Recht, das um