Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 25 (29.1.1833)
- Date
- 1833-01-29
- Page
- Seite 198 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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ausgeschlossen. Und doch gehören sie zu dem bevorzugten Stande, und stehen nach ihrem gesetzlichen Range kn anderen Beziehungen über dem Bürger! Bon einer anderen Regierung müßte man glauben, fie habe durch solche Adelsverleihungen den Adel lächerlich machen und seine Privilegien in ihrer ganzen nichtigen Leerheit erscheinen lassen wollen; aber von der Oeflerreichischen ist eine solche Absicht nicht anzunehmen; es scheint daher jenen Erhebungen in den Adelsstand in der Thar die Tendenz zum Grunde zu liegen, die Begünstigteren durch Ertheilung schimmernder Privilegien, die ihrer Eitelkeit schmeicheln, die ihnen entzogenen Menschenrechte vergessen zu machen, und Einzelnen unter den Unterdrückten lieber einen bevorzugten Stand zu gestatten, ehe man das gefürchtete Beispiel der natürlichen Rechtsgleichheit der verschiedenen Religionen auch nur in einzelnen Fällen aufkommen laßt. Die schändliche Bestimmung, daß alle sich in Wien, ohne da ansäßig zu sein, aufhaltessde Juden, auch die Oesterreichischen Unterthanen, ihren Aufenthalt mit einer besonderen Abgabe erkaufen müssen , ist bekannt. Weniger bekannt ist es, daß, nachdem alle persönlichen Abgaben dieser Art bereits im Jahre 1781 abgeschafft worden, diese eine erst im Jahre 1817 unter einer die Sache umgehenden Form wieder eingesührt Worden. So wie alle Abgaben dieser Art in dem Raubwesen des Mittelalters und dem dagegen mit GeldM ^^Wßaufenden Schutze ihren Ursprung haben, so ist auch die Wiedereinführung dieser einzigen lediglich der berüchtigten, schrankenlosen, über das Gesetz, gleich der Habsucht des RaUbVitters^m Mittelalter, erhabenen Geldgier der OesterreichWW^Regierung zuzuschreiben. Die Abgabe ist sehr einträÄich Md man kann nicht laugnen, daß sie auf eine ihrer ' würdige, höchst angemessene Weife verwandt wird. Sie dient nämlich zur Bestreitung der Kosten der Wiener PolH^i. Wer einige Vorstellung Nivon hat, was diese Ma^ ,,Polizei" in diesem Lände bedeutet, der wird ein^ sehen, wie passend und konsegMnt es ist, das von dem Unterdrückten erpreßte Geld zur Pflege und Förderung weiterer Unterdrückung zu verwenden. Um dieser Plackerei und aller übrigen überhoben zu sein, um sich ohne Abgabe als Fremder aufhalten, ohne Toleranz und anderweitiges Privilegium niederlassen und Geschäfte treiben zu können, giebt es für den Juden in Wien nur ein einziges Mittel, einen einzigen bevorzugten Anspruch, einen einzigen wahrhaft bevorrechteten Adel, der darin besteht — ein Türkischer Unterthan zu sein. Dieser Umstand giebt in dem traurigen Gemälde der Unterdrückungen einen zur Abwechselung etwas komischen, und doch von der anderen Seite wieder ernsthaft charakteristischen Zug ab. Wir wollen ihn, da er außerhalb Oesterreich wenig bekannt ist, etwas näher bezeichnen. Der Zusammenhang der Sache ist folgender: Die Oesterreichische Regierung ist mit der hohen Pforte seit langer Zeit aus Gründen der Handelspolitik Verträge eingegangen, wodurch sie ihren Unterthanen gegenseitig das Recht des freien Aufenthaltes, freien Verkehrs und freier Niederlassung in ihren Staaten garantiren. Die Oesterreichische Regierung wollte anfangs den Bestimmungen dieses Vertrages auf die jüdischen Unterthanen der Pforte keine Anwendung geben, weil es ihr nicht recht einleuchten wollte, daß sie diese letzteren besser, als ihre eigenen jüdischen Unterthanen behandeln solle. Manche christliche Regierung würde nun vielleicht an der Stelle der hohen Pforte ihre Repressalien auf den bekannten Grundsatz „schlägst du meinen Juden, so schlag' ich deinen Juden" beschränkt, und sich mithin damit begnügt haben, ihrerseits auch den Oesterreichischen Juden die Vortheile des Vertrages zu verweigern. Der hohen Pforte war aber diese Unterscheidung glücklicher Weife zu fein;-sie erklärte, daß sie in solchen Dingen zwischen den Religionen keinen Unterschied anerkenne, und daher auf ununterschiedliche Vollziehung des Vertrages bestehe. Die Oesterreichische Regierung, die sich von jeher in Alles, selbst in das Recht, wenn es nicht anders sein konnte, zu finden gewußt hat, lenkte, da sie merkte, daß die Pforte ernst mache, alsbald ein, und so kommt es denn, daß in Oesterreich der Umstand, ein Jude zu sein, durch den anderen Umstandein Türke in politischer Beziehung zu sein, — gleichsam wie zwei Negationen, die einander aufheöen — neutta-, lisirt und ausgewogen wird. Jeder Türkische Jude kann sich, so lange er will, in Wien aushalten, ohne die Abgabe zu bezahlen; er kann jede beliebige Geschäfts treiben; er kann sichwenn es ihm beliebt, ohne Miteres für immer niederlaffen: was Alles der Jude, dex das Unglück hat, ein Oesterreicher zu sein, nicht kam^lßs exkstirt daher in Wien eine ziemlich