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Der Jude · 1833-01-29 · Heft 25 (29.1.1833) · p. Seite 197

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1832-1833)
Issue
Heft 25 (29.1.1833)
Date
1833-01-29
Page
Seite 197 (sequence 5)
Language
German
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schon hingehen lassen — sondern aud) bk natürlichsten Interessen, und in mehreren Fallen, wie wir sehen rverden, die Moralität auf eine empörende Weise; ein solcher Zustand aber kann den persönlich wohlwollenden Absichten, der Oesterreichischen Regierung nicht entsprechen. Es geht auch wirklich aus manchen Umständen hervor, daß die Regierung die Verwerflichkeit des bestehenden Zustandes erkennt, und eine Verbesserung wünscht. Was sich ihr entgegenstellt, ist keine gehässige Gesinnung, kein besonderer böser Wille, sondern nur die Scheu vor jeder Veränderung irgend eines Bestehenden, das Prinzip einer leeren, leblosen Stabilität, welches Wohl und Wehe der Gegenwart und der Zukunft den Ueberlieferungen der Vergangenheit anheim stellt. Doch bat eben diese Vergangenheit für Oesterreich einen lichten Punkt, der durch das Dunkel, das ihm vorangeht und nachfolgt, hindurchschimmert, und dessen Glanz auch die traurig düstere Nacht des Schick-- sals der Juden für einen Augenblick erhellt hat. Die weisen Gesetze und trefflichen Einrichtungen Kaiser Josephs, die nicht sowohl, wie viele vorgeben, an der Unreife der Zeit, als an dem Willen seiner Nachfolger, die das angefangene Werk unvollendet liegen ließen, scheiterten, sind in vielen Stücken mehr unbeachtet geblieben und so allmälig in Vergessenheit gerathen, als förmlich abgeschafft worden. Wir werden daher bei der- Musterung der Oesterreichischen Gesetzgebung über die Verhältnisse der Juden manchmal durch Fragmente einer vollständigen Emancipation, wie durch Trümmer einer rasch vorübergeflogenen Civilisation in einer wüsten Einöde, überrascht. Die dadurch hervorgebrachte Verwirrung, die der Willkür und sehr häufig leider der Bestechung einen weiten Spielraum öffget, indem nicht, selten selbst subalternen Beamten die Wahl gelassen ist, ob sie aus dem Wüste alter Gesetze das günstigere oder das minder günstige zur Anwendung hervorsuchen wollen, hat doch wenigstens das Gute, daß der feste Bau einer konsequent tyrannischen Gesetzgebung an einigen Stellen untergraben ist, und die Elemente der Verbesserung sich, wenn der Boden einmal aufgewühlt wird, unter dem Schutte vergraben finden werden. Um eine deutliche Kenntniß des Zustandes zu gewinnen, muß man^ die einzelnen Theile der Monarchie, in welchen di^Berhältttisse sehr von einander abweichen, besonders betrachten. ' ‘ ■'1 ~ In dem eigentliche» Erzherzogthum Oesterreich liegt, genau erwogen, der Gesetzgebung noch das alte fanatische Prinzip der Unzulässigkeit jedes anderen Kultus, als des Römisch-Katholischen, wie es in den südlichen Staaten Europa's herrschend ist, zum Grunde, und erst öurch die Bundesakte hat dieses Prinzip seine letzte Bedeutung für die anderen christlichen Religiovspartheien verloren.' Was aber die Juden betrifft, so kann es noch als geltend betrachtet werden, da die Ausnahmen davon nur als Fälle der Duldung, der sogenannten Toleranz, als Akte der Gnade, die Nur von der höchsten Gewalt ausgehen können, betrachtet werden. Einer solchen förmlichen Toleranz bedarf eine jede FM. milie, welche im Lande gegründet werden soll. Sie ist bis jetzt nur für die Residenz-Stadt Wien, nicht andere Städte des Landes ertheilt worden, muß auch nach Ablauf von drei Jahren jedes Mal erneuert werdM Den Maßstab der Ertheilung giebt, wie es auf dem Boden de? Rechtlosigkeit nicht anders zu erwarten W einzig und allein der Reichthum ab: er ist hier, wie immer, das einzige Verdienst, das sich als AequivalW geltend machen kann; denn nur der Reiche hat die Mittel, die Verbindungen anzuknüpfen und die Bestechungen zu erschwingen, die zu der Bewirkung eines solchen Gnadenaktes erforderlich sind. , Die Toleranz giebt aber an sich noch keine Beftrgniß zu einem ordenW lichen bürgerlichen Erwerb; sondern diese muß erst wieder durch ein besonderes Privilegium, z. B. zum Großhandel, ertheilt werden. Auch ist ^bMjedes bürgerliche Recht/ namentlich das des G^ndbesitzes, ausgeschlossen. Mit der Ertheilung Miefes Rechtes ist die Regierung auch in der ^^^des Privilegiums sehr sparsam. Höchst liberal? ist sie hingegen gegen solche Juden, welche „^^ürch ihre Handelsverbindungen nützlich gewordenB sind, mit einer anderen Verleihung, mit dW desEels. Das hier stattfindende unnatürliche, seltsam vMehrte Verhältniß scheint mir nur durch eine tiefe innere Scheu vor dem Rechte erklärbar, die selbst in der Form des Privilegiums noch lieber Bevorrechtungen h ertheilt, als sie den gleichen natürlichen Rechtszustand auch nur in einzelnen Fällen wiederherstellte. Jene geadelten Juden sind wie die übrigen nur tolerirt; sie müssen wie die übrigen ihre Toleranz in den vorgeschriebenen Terminen erneuern lassen; sie sind wie die Z übrigen von jedem Besitze an Grund und Boden

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