Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 25 (29.1.1833)
- Date
- 1833-01-29
- Page
- Seite 196 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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wir wollen nicht darüber streiten: mir für meine Person stehen die Grundsätze der Juden um kein Haar breit näher, als die anderer ordentlicher Leute, und ich sage mich, wenn meine Regierung das verlangt, uyi mich als vollberechtigten Bürger anzuerkennen, von den besonderen Grundsätzen der Juden, von aller Gemeinschaft mit ihnen in Sitte, Glauben und Gesinnung vollkommen los. Aber in eine andere Religions-Gemeinschaft übertreten kann ich dämm doch nicht; denn die Glaubenssätze keiner der bestehenden Kirchen entsprechen'meiner Ueberzeugung. Eine ganz neue Religion machen kann ich mit Denjenigen meiner Glaubensgenossen, die meine Meinung theilen, auch nicht: es sind ihrer noch nicht genug, um eine dauerhafte Gemeinde zp bilden, und wir sind uns auch über unsere künftigen positiven Glaubenssätze noch nicht ganz einig geworden. In 100 Jahren wird sich wahrscheinlich aus den vernünftigen Elementen /des Judenihums und des Christenthums eine kirchliche Vernunstreligion gebildet haben, zu welcher sich meine Nachkommen dann bekennen werden; vorläufig aber giebt es keine solche. Jndeß das thut gar nichts zur Sache; die Hauptsache bleibt immer die, daß ich auf die der Emancipation vorangestellten Bedingungen aufs allervollständigste eingehe: also emancipirt mich!" Was wollte man dem guten Manne, der so redete, weis er in seiner Unschuld betrügerische Vorwände für ehrlich gemeinte Bedingungen genommen, erwiedern? Auf seinen VorfcWg eingehen würde man nach althergebrachten Staats -MWndsätzm nicht können und nicht wollen: denn er würde LM dann wirklich außerhalb aller religiösen Gemeinschaft bkfWtzn. Mit welcher Stirn aber wollte man ein Erbieten zurückweisen, worauf man doch selbst mit nothwendiger Aostzquenz hingeleitet hat? Wenn der Staat dem Bürg^: die Grundsätze und Gebräuche seiner Religion als solche^ abgesehen von der viel^sprochenen, längst beseitigt^ Kollision mit wirklichen allgemeinen Gesetzen und Pflicht ten — zum Vorwurf macht, wie-kann er ihn hindern, sich förmlich und entschieden davon loszumachen? Wenn aber dem Staate eines ihm unerläßlich scheinenden, — und, so lange Ehe und Eid mcht außer Verbindung mit der Religion gesetzt sind, wirklich unerläßlichen — Grundsatzes wegen den Bürger sich zum Mitgliede einer Religionsparthei zu erklären zwingt, obgleich er vielleicht den Lehrsätzen und den Gebrauchen keiner unbedingt ergeben ist, wie kann er ihm nachher deren wirkliche Gebräuche oder angebliche Lehrsätze zum Vorwurf machen? Wie kann man dem Gebundenen die Kette selber, die man ihm angelegt, als Grund einer weiteren Strafe anBchnen? Aber freilich kann man das, und noch vieles Andere, wenn man die Gewalt in Händen hat, und auf die Stimme der Gerechtigkeit überhaupt nicht zu hören entschlossen ist. Dieselbe Gesinnung, die Jahrtausende lang, ohne sich um Gründe zu bemühen, Gewalt und Unterdrückung geübt hat, handelt ganz ihrer würdig, wenn sie nunmehr zu solchen Gründen ihre Zuflucht nimmt; es ist von ihr nicht anders zu erwarten, als daß sie das nun nicht mehr zu verkennende Recht, so lange sie kann, an ungerechte Bedingungen knüpft! Skizzen aus den Oesterreichischen Staaten. 3^ie Verhältnisse der Juden in den verschiedenen dem Scepter des Oesterreichischen Kaiserhauses unterworfenen Staaten, mannichfach, wie die Launen der Willkür, bunt, wie das Erzeugniß einer zufälligen, von keinem ordnenden Gedanken des Rechts beherrschten Gesetzgebung, bieten dem Auge des Beobachters ein in mancher Rücksicht lehrreiches Schauspiel dar. Die Spartaner haben ihren Jünglingen getrunkene Sklaven vorgeführt, um ihnen Scheu vor der Trunkenheit einzuflößen. Der Anblick eines auf Geheiß seines Herrn betrunkenen Sklaven würde uns, den menschlicher Gesinnten,-'die Sklaverei mehr als die Trunkenheit gehässig machen. Aber das Schauspiel der durch den Uebermuth ihrer Allmacht berauschten absoluten Gewalt, die ihre Untergebenen ohne Zweck und ohne Frucht — des Rechtes gar nicht zu gedenken — quält und demoralisier, mag freie jugendliche Völker lehren, was sie zu meiden haben, und jenen heuchlerischen Freunden der Freiheit, die nur solche Privilegien beimpfenwelche sie nicht theilen, einen Spiegel Vorhalten, in welchem sie ihr despotisches Treiben erkennen mögen. Ohne Hoffnung der Verbefferung ist indessen auch in Oesterreich der Zustand dec Juden keinesweges. So wie er .istz verletzt er nicht nur Grundsätze und natürliche Rechte^»M das würde man ihm in jenem Lande