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Der Jude · 1833-01-22 · Heft 24 (22.1.1833) · p. Seite 191

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1832-1833)
Issue
Heft 24 (22.1.1833)
Date
1833-01-22
Page
Seite 191 (sequence 7)
Language
German
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Meinung, daß wir auf ein verständiges, Ln so manchen äußerlichen Rücksichten zweckmäßiges Projekt bloß aus Lmrne und Eigensinn nicht eingehen wollten, obgleich doch unverkennbarer Weise Manche unter uns sind, deren individuelle religiöse Ueberzeugung keine Skrupel darüber empfinden würde. Ich habe über die Frage der Möglichkeit oder Nothwendigkeit positiver äußerer Reformen, besonders darüber, ob sie mit bürgerlichen Verhältnissen in irgend eine Berührung gebracht werden können, meine Meinung früher *) ausführlich ausgesprochen. Es haben sich mir seitdem bei weiterem Nachdenken noch einige weitere Bemerkungen über denselben Gegenstand dargeboten, die ich bei dieser Gelegenheit unter steter Voraussetzung des bereits früher Gesagten und mit besonderer Beziehung auf die Verlegung des Sabbaths dem Urtheile meiner Leser vorlegen will. Die Sächsische Behörde, 'von welcher das angeführte Reskript ausging, hat sich einen großen Jrrthum zu Schulden kommen lassen, indem sie sich, was die Verlegung des Sabbaths betrifft, auf Vorgänge in anderen Staaten berufen zu dürfen glaubte: ein Jrrthum, der in der Erwiederung auf's bestimmteste nachgewiesen worden. In der Bairischen und Badischen Kammer ist freilich davon die Rede.gewesen, aber in der ersten ist die Forderung, als der Gerechtigkeit und Gewissensfreiheit zuwiderlaufend, fast einstimmig vchworsen. worden; in der letzteren hat man sich ihrer Lediglich bedient, um die Verweigerung der Rechtsgleichheit Ln eine weniger illiberal scheinende Form zu hüllen, und von ihrer Erfüllung wird dort so wenig wie in Sachsen und anderswo die Rede sein. Eben die Thatsache, daß das, was so vielen Einzelnen, Juden wie Christen, so plausibel, so wünschenswerth, was der individuellen Ansicht Mancher so einleuchtend nützlich erscheint, doch nicht einmal in's Weck zu setzen versucht wird, läßt vermuthen, daß doch wohl eine innere Schwierigkeit vorhanden sein müsse, die sich mit unwiderstehlicher Nothwendigkeit der Veränderung in den Weg stellt, und diese wollen wir so hell wie möglich zu beleuchten suchen. So wie in der organischen Welt das Leben, , - Kraft des Wachsthums und der Erzeugung pce selbst- *) Man vergl. die Nummern 6 bis 11 dreftr Blätter. ständigen inneren Bedingungen haben, die sich nicht durch mathematische Größen, durch mechanische Kräfte, durch materielle Stoffe ermitteln und ersetzen lassen, die wir dem geheimen Wirken der Natur ablauschen müssen, so ist auch in dem höheren Gebiete der geistigen Welt das lebendige Vorhandensein, das nicht erst nach allgemeinen Grundsätzen konstruirt werden, sondern in dargebotener Wirklichkeit die Gemüther erfüllen soll, nicht einzig und allein durch Gründe der Zweckmäßigkeit ' und der allgemeinen Vernünftigkeit bedingt, sondern es muß auch hier noch zu diesen Bedingungen ein Prinzip des Lebens und des Gedeihens hinzukommen, welchem selbst im Kollisionsfalle alles Andere, als dem nothwendigsten, weichen muß. Der Chemiker kann organische Körper so gut wie unorganische in ihre Bestandtheile zerlegen, aber nur die letzteren kann er zusammensetzen. Der Philosoph kann das Lebendigste, das, wie die positive Religion auf lauter freien Empfindungen Theilnahme, Glaube, Andacht und Liebe beruht, so gut analysiren und Betrachtungen darüber anstellen, wie über das auf dem Gesetze, aus der Nothwendigkeit beruhende, über Recht und Staat; aber so wenig, wie der größte Chemiker eine Pstanze machen kann, so wenig kann der größte Philosoph eine positive Religion, eine kirchliche Gemeinschaft konstrulren, wenn auch die Materialien, aus welchen er sie zusammmfetzm will, den Gesetzen der Vernunft und der Zweckmäßigkeit vollkommen entsprächen. Ich habe hier absiMich Recht und Staat mit der Religion^ir^emen Gegensatz gestelltdenn bei ihnen veMtt--fich die Sache allerdings ganz anders. Da sie si'HMämlich ein Recht des Zwanges beilegen, .das. EWge aber, welchem ein solches Recht von Wtur inwohnt, die Vernunft, das allgemein^Bothweydige menschliche Bewußtsein ist, so müHn sie sich allerdings, um jede Willkür auszuschlieeinzig und allein auf absolute allgemein anerkannte Grundsätze stützen, die jede Persönlichkeit, jede Subjek- * tkvität ignoricen, so daß ihre Rechtsgesetze mit gleicher innerer Nothwendigkeit zum Gehorsam, wie die Gesetze der Logik zur Erkenntniß, zwingen. Die Religion hingegen übt ihrer Natur nach keinerlei Zwang aus; auch wenn wir sie als ein objektiv Bestehendes, als kirchliche Gemeinschaft auffassen, so stellt sie doch ihrer Natur nach an Keinen bindende Forderungen; sie heischt nur freie Opfer und den freiwilligen Gehorsam

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