Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 24 (22.1.1833)
- Date
- 1833-01-22
- Page
- Seite 190 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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sollten^ Auch hat man mir vor wenigen Tagen aus Leipzig geschrieben, daß in F r e i b e r g in Sachsen ~ vermuthlich einer alten städtischen Verfassung zufolge, — die Bestimmung in Kraft gesetzt worden, daß kein inländischer Jude sich daselbst länger als 24 Stunden aufhalten dürfe, und auch während dieser Zeit von einem Polizeidiener begleitet werden müsse: eine Schändlichkeit, die ich iy einem Deutschen Staate im neunzehnten Jahrhundert für unglaublich halte, und die ich hier nur mittheile, um eine Berichtigung oder Bestätigung zu veranlassen, um so mehr, da jene Verfügung, falls sie wirklich getroffen worden, vielleicht von irgend einem verrückten städtischen Beamten, ohne daß die Sache zur Entscheidung der höheren Behörde gelangt wäre, herrührt. Ich mag in die Details der elenden Bedrückungen, denen die Juden in Sachsen noch unterworfen sind, nicht weitdr eingehen; es ekelt mich an, allen den Schmutz, den eine fanatische und vor allem engherzige Gesinnung aufgehauft, aufzurühren; aber den Gedanken kann ich nicht unterdrücken, daß, wenn der verschrieene Fanatismus des Talmuds so lebendig wäre, wie er in den Särgen alter Bücher vermodert, so heiß und glühend, wie er erkaltet und , erloschen ist, doch seine feurigsten Züge erblassen würden vor diesen modernen Scheuslichkeiten. Der Talmud har nie gelehrt, daß man dem Andersglaubenden die ''^Kbore seiner Stadt verschließen, daß man ihm das erste narÄiLühste-ME^ des Menschen, sich nach seinen Kraft , ten von seiner Fleiß zu, ernähren, rauben, und ihn aus den kümmerlichstWtz und unsichersten aller Erwerbzweige beschranken solleMamit man nachher, wenn ein solches gewaltsames Verfahren nachtheilig auf ihn und auf seine bürgerliche Stellung eingWrkt, ihn Haß und Verachtung fühlen lassen, und die voHWdenen Nachtheile auf Rechnung seiner verkehrten Neigmigen oder gar seiner Religion schreibe! Jener Zunft-FarWtismus, der sich in dem hartnäckigen Widerstande gegen . die Zulassung der Juden zu bürgerlichen Gewerben, da wo ein solcher nach der Verfassung möglich ist, ausspricht, scheint mir überhaupt -erbärmlicher und die menschliche Natur mehr entwürdigend zu sein, als jeder andere. Denn jeder andere Fanatismus hat doch einen Funken von etwas Edlerem, Höherem, von religiösem Bewußtsein in sich; bei jenem aber hat sich die religiöse Beziehung ganz in reinen puren Neid aufgelöst; er ist im Schmutz empfangen und geboren, und lebt und ernährt sich in demselben Elemente. Mögen die Sächfischen Juden also um alles in der Welt bei ihren Fortschritten in der Aufklärung und in humaner Gesinnung und Gesittung nicht den Geist der Gesetzgebung, der sie beherrscht, nicht die Sinnesweise der Zünfte, die sich ihrer Aufnahme widersetzen, auch nicht die Billigkeit einer vormaligen Landesregierung zum Muster nehmen, die alles bei'm Alten zu lassen geneigt schien, falls die Juden nicht auf unerfüllbare Bedingungen eingingen! Auch mit der Fordernng der „gleichen geistigen und sittlichen Höhe mit ihren „Mitbürgern" mögen sie es nur nicht allzu wörtlich genau nehmen! Sie könnten sonst auf den unglücklichen Gedanken kommen, Vorurtheil gegen Vorurtheil, Unduldsamkeit gegen Unduldsamkeit, Haß gegen Haß zurückzugeben: ein Verfahren, wodurch sie gewiß nicht den Forderungen der Humanität, hoffentlich auch nicht den Wünschen der vormaligen Landesregierung entsprechen würden! Daß übrigens die Erwiederung der Gemeinde- Vertreter in der Hauptsache, was die angedichteten talmudischen Grundsätze betrifft, . schlechthin verneinend, was die Verlegung der Sabbathfeier betrifft, verweis gernd ausfallen mußte, versteht sich in den Augen jedes einigermaßen Sachkundigen von selbst. In so fern diese letztere Forderung als direkte Bedingung der Veränderung des gegenwärtigen Rechtszustandes in Sachsen gedacht wird, verlohnt es sich nicht der Mühe, darüber noch wertere Worte zu verlieren. Wer unter solchen Umständen, aus solchen vorgeblichen Gründen, wie die oben angeführten, noch solche Bedingungen machen kann, an den ist jedes Wort der Ueberzeugung verschwendet. Aber wir wissen, daß es noch andere redliche, wohlwollende Männer giebt — und es sollen solche gerade in Sachsen auf die Entscheidung der Frage Einfluß haben, — die diesö Reform für etwas an sich sehr Wünschenswerthes und leicht zu Bewerkstelligendes halten, so daß sie,/wenn gleich zu gerecht, , um sie zur Bedingung der Ertheilung bürgerlicher Rechte zu machen, es doch gerne sehen würden, wenn sie bei dieser Gelegenheit in Anregung gebracht, und durchgesetzt wüchx. An der UeberPvgung solcher Männer ist uns allerWgs viel gelegen; es wäre schlimm für unsere Sache, wMM/ie dagegen verstimmt würden, in der