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Der Jude · 1833-01-22 · Heft 24 (22.1.1833) · p. Seite 187

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1832-1833)
Issue
Heft 24 (22.1.1833)
Date
1833-01-22
Page
Seite 187 (sequence 3)
Language
German
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Juden zur Betreibung anderer bürgerlicher Gewerbe, als des Handels, zu veranlassen, und die Hindernisse, die sich hier in den Weg stellen, werden lediglich im Talmud und Ln der Sabbathfeier gesucht. Es drückt sich darüber folgendermaßen aus. „Die moralische Verbesserung der hierländischen israelitischen Glaubensgenossen würde ihre Wirkungen unter andern darinnen äußern müssen, daß die Juden von ihren talmudischen Grundsätzen, wornach besonders unrichtige Ansichten über die Beschäftigungen im Gewerbsleben verbreitet werden, die alle andere, außer dem Handel, als für die Juden nicht geeignet darstellen, entfremdet, hiermit zugleich aber bewogen würden, die in ihrer Verfassung gegründeten Hindernisse der Betreibung anderer Gewerbe, als des Handels abzustellen/' „Denn so sei z. B. die Feier des jüdischen Sabbaths am Sonnabend, neben der äußern Beobachtung ' der christlichen Sonntagsfeier, für den Juden sowohl bei der Erlernung, als bei der nachherigen Ausübung einer Profession sehr störend, und müsse Ln der Regel die Folge der Verarmung jüdischer Handwerker haben, weil ihnen ein bestimmter Theil der Arbeitszeit und also auch des Verdienstes in Vergleichung mit christlichen Handwerkern entgehe." Es ist doch fürwahr ein gar erfreuliches Zeichen inniger Theilnahme einer Regierung an dem Wohle einer andersglaubenden Minorität ihrer Unterthanen, wenn sie sich mit so zarter Sorgfalt um ihr Fortkommen bekümmert, daß sie sich ängstlich bemüht, sie zu veranlassen, die Hindernisse, welche etwa Vorurtheile ihrem besseren Gedeihen in nützlichem bürgerlichen Erwerb in den Weg legen könnten, zu beseitigen. Das müssen wir ja narHsich dabei als bestimmt voraussetzen, daß jene Regierung Das, was etwa ihrerseits, was von Seiten der Gesetzgebung einmal in alten finsteren Zeiten der Gewetbsthärigkeit der Juden im Wege gestanden, längst hinweggeräumt und sich nunmehr aus der Erfahrung überzeugt hat, wie bei aller gestatteten Freiheit die Juden doch lediglich durch ihre verkehrten talmudischen Ansichten und störende Sabbathruhe verhindert werden, einen besseren Weg zu ihrem eigenen Fortkommen einzuschlagen. Wir müssen Jp§|| voraussetzen, sage ich: denn die Annahme des entgegengesetzten Verhältnisses, daß die Staatsgewalt^^er die Juden, so weit es cm ihr liegt , an der "Betreibung i anderer bürgerlicher Gewerbe als des Handels bis jetzt verhindert hat, würde dazu führen, hinter der väterlichen Sorgfalt jener freundlichen Zumuthung eine unerhörte und unerklärliche Heuchelei wahrzunehmen; sie würde also, ohne durch hinlängliche Beweise gerechtfertigt zu sein, einer Beleidigung nahe kommen. Jndeß, bei aller Ehrerbietung unserer Voraussetzungen dürfen wir doch das auäiatur et altera pars nicht aus den Augen lassen, und wollen mithin hören, wie sich die Gemeinde-Aeltesten über diesen Punkt vernehmen taffen: „Wir gestehen," heißt es zuerst, „daß diese Ansicht und Anschuldigung. uns von Seiten der vormaligen hohen Landesregierung äußerst unerwartet ist. „Unter dem 13ten Mai 1818 übergaben wir derselben eine unterthänigste Vorstellung, in welcher wir einzig ansuchten, daß israelitischen Kindern das Erlernen von Handwerken gestattet werden möge. Durch allergnädigstes Reskript vom 25sten Juli wurde diesem mit d§r Bescheidung gewillfahrt, daß sie hierdurch auf Erlangung des Meisterrechts keinen Anspruch erlangen sollten, und diese Bemerkung (nach späterem allerhöchsten Befehl vom 19ten Oktober 1818) bei jedem einzelnen in das Jnnungsprotokoll emzutragen sei. „Die Appellationen der Schneiderinnung und der Goldarbefter gegen die Aufnahme mehrerer sich sogleich meldender Subjekte wurden beseitigt. Hierauf appellirten, durch einige Fanatiker verhetzt, gegen die Publikation eines gleichlautenden allerhöchsten ReskEts die Aeltesten sämmtlicher Innungen, E^^rauf ist bis jetzt kein Bescheid gekommen^Jstdies unsre Schuld? „Wir können EinemWohllöbl. Stadtrarhe einen weitern factischen Äeweis liefern, welches die Ansichten der Israeliten über den in Rede stehenden Umstand sind, indem"'wir sub A. die Statuten und die Jahresberichte des am Iflen September 1819 gestifteten MAKelsohns-Vereins beilegen, dessen Zweck zunächst Beförderung nützlicher Thätigkeit bei der Dresdener israelitischen Jugend, und als Mittel hierzu Unterstützung armer Kinder zur Erlernung von Handwerken und zum Besuche hiesiger Schulen ist." „Da sich die Wirkung dieses in dauernder -T hä - tigkeit bestehenden Vereins, dessen.auch von dem statistischen Vereine Erwähnung geschieht,. (Leipziger Zeitung vom 20. September 1832) auf hülfsbrdürstige Kinder erstreckt; so legen wir sub B. ein Verzeichniß sämmtlicher 24*

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