Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 23 (11.1.1833)
- Date
- 1833-01-11
- Page
- Seite 181 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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181 hatten, sich durch den Uebertritt zur christlichen Kirche | den Weg dazu gebahnt. Hingegen sind die Fälle in der letzten Zeit dort gar nicht selten vorgekommen, daß die Gemeinden Juden zu ihren Beamten und selbst zu ihrem höchsten gewählt haben. So ist in einem Flecken in der Nähe der Hauptstadt, der 100 jüdische neben 1700 christlichen Einwohnern zahlt, ein Jude zum Bürgermeister erwählt worden. Woher nun diese Erscheinungen, wenn es mit der öffentlichen Meinung im wirklichen Leben so schlimm aussähe, wie man es uns in der Theorie glauben machen will? Was gehörte für ein unglaublicher Grad von Unredlichkeit'dazu, um zu behaupten, daß es im benachbarten Baden die Gemüther des Volkes auf eine gefährliche Weise ausregen werde, wenn das Gesetz die Wählbarkeit der Ju- I den zu Gemeindeämtern — also nichts als das Recht I der christlichen Majorität der Gemeinde, einen Juden zu wählen — ausdrücklich ausspräche! — Daß die Gesammtheit des Volkes gegen die rechtliche Gleichstellung aller Staatsangehörigen nichts haben kann, liegt auch I schon in der Natur der Sache und der Prinzipien. | Das eigentlich und wahrhaft demokratische Prinzip, 1 wenn wir absehen von der Verfassungsform, mit wel- | cher es sich umgiebt, ist das der freien Entwickelung einer jeden Kraft und ihrer bestmöglichen Anwendung zum Heile Dessen, der sie besitzt, und zum Nutzen Derer, die ihrer bedürfen, ohne daß Privilegien des Standes und der Geburt sie dem Einen erleichtern, dem Anderen erschweren. Dieses Prinzip ist es nun aber, das die ganze Basis unseres Bestrebens bildet, dessen Folgen wir einzig und allein in Anspruch nehmen. Was sich uns aber entgegenstellt, ist das in Tausend Formen wiederkehrende aristokratische Prinzip der Unterdrückung einer Kraft zu Gunsten einer anderen, nicht durch größere Brauchbarkeit, sondern durch den Zufall 'rer Geburt, durch ein ganz willkürliches Privilegium , Kvorzugten. Daß solche Privilegien dem Volke gegenüber, dessen Kraft sie Jahrhunderte lang gelähmt, vor einer schwachen Minorität ausgeübt werden, uns gegenüber einer ungeheuren Majorität angehören, macht im Wesen der Sache keinen Unterschied, und macht - ihre Tage nur drückender für die Unterdrückten, schmählicher ssür die Unterdrücker. Das Privilegium des Glaubns steht aber, wenn wir die Frage in ihrer objektiven Bedeutung, wie sie der Gesetzgebung zur Beantwortung vorliegt, auffassen, und von der subjektiven Religiosität absehen, mit den Geburts-Privilegien ganz auf einer Stufe, und schon darum ist es die schnödeste Treulosigkeit gegen die eigenen Grundsätze, wenn Leute,^ die sich für Liberale ausgeben, jenem Privilegium das Wort reden. Der Umstand, ob einer dieser oder jener Konfession äußerlich angehört, wird zunächst durch die Geburt, nicht durch die besondere Ansicht bestimmt: denn der Wechsel der Religion gehört unter allen Konfessionen zu den seltensten Ausnahmen. Die Ansicht selber aber, die zu einer Rekigionsveränderung führt, verhält sich zu dem vorenthaltenen Recht wie etwas ganz fremdes, zufälliges und kann vernünftiger Weise nicht als Bedingung der Erwerbung desselben gedacht werden. Anders verhält es sich mit anderen Bedingungen, an welche die Gesetze der meisten Staaten — wir wollen nicht untersuchen, ob mit Recht oder Unrecht — die Ausübung gewisser politischer Rechte knüpfen, z. B. mit der eines gewissen Vermögens. Dieses kann durch Fleiß, Kraftanstrengung und Fähigkeit erworben, muß in den meisten Fällen durch diese erhalten werden, giebt also allerdings einen im Ganzen richtigen, wenn auch in einzelnen Fällen trügerischen Maßstab der individuellen Tüchtigkeit. Der Glaube hingegen, wenn er nicht von selbst kommt/ was der Betheiligte durch fein Zuthun nicht zu bewirken vermag, kann nicht anders erworben werden, als durch eine Unredlichkeit: dieses möge zur Beantwortung eines Badischen Abgeordneten dienen, der diese beiden Ausschließungen unter eine Kategorie bringen wollte. Ich kann diese Betrachtungen nicht enden, ohne mit rühmender Freude zweier Volksvertreter zu erwähnen, der Abgeordneten Speyer er und Grimm, der einzigen, die sich ohne weiteres für sofortige unbedingte Emancipation in der Badischen Kammer ausgesprochen haben. Ihre Reden athmen ein tiefes Rechtsgefühl, wahren Freiheitssi'nn, der seine Ueberzeugung eben so muthig einem tobenden Haufen wie einem drohenden Despoten gegenüber zu verfechten wissen würde. Dasselbe Lob gebührt zur Hälfte auch dem Abgeordneten Mittermaier, der in der ersten Hälfte seiner Rede die Gerechtigkeit des Anspruches der Juden und die Grundsätze, auf die er sich stützt, in beredten Worten entwickelt. Erst in der zweiten Hälfte bringt er —