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Der Jude · 1833-01-11 · Heft 23 (11.1.1833) · p. Seite 180

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1832-1833)
Issue
Heft 23 (11.1.1833)
Date
1833-01-11
Page
Seite 180 (sequence 4)
Language
German
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180 Wirklichkeit am fühlbarsten machen müßte. Das Vorurtheil hingegen, selbst ein Phantom, ist nur gegen Phantome mächtig, kann sich nur geltend machen im Gebiete der Möglichkeiten und Voraussetzungen, und 'zerfließt in nichts vor der lebenden Wirklichkeit; es wird als Popanz gebraucht, um die Fruchtgarten des Monopols vor den Besuchern, die man ausschließen will, zu beschützen, aber die Vogelscheuche wird auseinandergenommen, und die schmutzigen Lumpen, aus denen sie bestand, in die Rumpelkammer geworfen, sobald die Ausschließung einmal nicht mehr festzuhalten ist. Wir könnten die erlogenen Behauptungen von der Tüchtigkeit, von dem Vertrauen, die uns für gewisse Stellungen mangeln sollen, auch mit den Fußangeln vergleichen, welche gutmüthige Besitzer vor dem Eingänge ihrer Besitzungen anzeigen, ohne daß sie wirklich gelegt wären; wagt es nur Einer darauf, und geht dennoch hinein, so kann er frei und ohne Gefahr umhergehen; aber das Bild will darum nicht, passen, weil es nicht der Zugang zu frenckem Eigenthum, sondern der Gebrauch unseres allereigensten Eigenthums, unserer Kräfte und unserer Fähigkeiten ist, den man uns vorenthält. — Das ist eben der einzige, aber erhebende Trost in einem mühseligen, Manchem unerträglich scheinenden Kampfe, daß er, so wie er in das Gebiet der Wirklichkeit, der Persönlichkeit Übertritt, sofort zu unseren Gunsten entschieden ist, daß wir in jeder Stellung, in welcher wir Hinmal stehen, nach Maßgabe unserer Tüchtigkeit, eben fo fest, ebenso würdig , eben so behaglich, eben so geliebt und geachtet dastehen, wie unsere christlichen Mitbürger^ und daß sich überhaupt kein Jude in seinen besonderen. Verhältnissen, da wo es auf wechselseitiges Vertrauen anAmmt, über den Mangel desselben von Seiten derChMen beklagen kann, was doch gewiß der Fall sein würde,wenn es häufiger, als es von Christen geschieht, getäuscht worden wäre. Der Genius der Wahrheit und der Menschlichkeit hat im wirklichen Leben seine Herrschaft bereits behauptet; nur in dem Gesetze waltet noch das alte Vorurtheilda wo dieses nicht der freie Ausdruck des Gesammtlebens, das freie Werk des Gesammtwillens und der Gesammtkrast ist, sondern ein abgestandener Ueberrest von dem Leben der Vergangenheit, eine gegenseitige Garantie für die verschiedenen hergebrachten Privilegien aller Art. Die klügeren unter unseren Gegnern übersehen auch eben diesen Zustand der Dinge aufs allergenaueste. Hielten sie uns wirklich für untüchtig, für unwürdig des Vertrauens oder,für unfähig, es zu erwerben der Vorurtheile der Mehrheit der Christen wegen — darauf kommt es hier hauptsächlich an — warum sträubten sie sich denn so, auf unser dringendes Flehen uns die Schranken zu offnen, da wir ja doch unter jener Voraussetzung im Kampfe selbst unterliegen müßten? Was nützte uns denn die Befähigung der Wählbarkeit zu Gemeindeämtern, zu Staatsämtern, zur Volksvertretung , wenn die Liebe der Gemeinde, das Vertrauen des Staates, die Hochachtung der Wahlkollegien einem Jeden von uns abginge? Wir würden ja zu Schanden werden mit unserem Recht; unsere individuelle Ohnmacht, die allgemeine Abneigung gegen uns würde nun, nachdem man uns ünseren Willen getban, erst recht in ihr volles Licht treten. Aber dM ist es eben: die Sache steht in der Wirklichkeit anders; die bestimmtesten Erfahrungen beweisen es, daß nicht die Volksmeinung, d. h. die unpartheiische, unbetheiligte Meinung, die den Wackersten, den Brauchbarsten am Höchsten stellt, sondern nur die Meinung einzelner Stände, deren Mitglieder bei der Sache persönlich betheiligt zu sein glauben, uns und unseren Ansprüchen entgegen ist. Einzelne Beispiele mögen diese Behauptung noch weiter belegen. Das Preußische Gesetz von 1812 hat die Juden zu Gemeinde-Aemtern und zu Lehrämtern ausdrücklich fähig erklärt, auch der Regierung das Recht der Ernennung zu anderen öffentlichen Aemtern Vorbehalten. Während nun bekanntlich die Regierung in den beiden letztbenannten Punkten dem Gesetze keine Folge gegeben hat, sind an verschiedenen Orten manche Fälle vorgekommen,'daß die Gemeinden Juden zu ihren Beamten gewählt haben, so daß es die Regierung, ihrer gegenwärtigen Tendenz gemäß, nothwendig erachtete, eine etwas retrograde Maßregel zu ergreifen, indem sie in der neuen Städte-Ordnung die Juden von der Wählbarkeit zur höchsten Stelle nt; der städtischen Gemeinde, der Bürgermeister-Stelle, ausschloß. Noch auffallender zeigt sich dieselbe Erscheinung im Großherzogthum Hessen-Darmstadt. Hier hat ebenfalls die Regierung, ohne daß ein ausschließendes Gesetz existirte, privatim den Grundsatz angenommen, keinen Juden anzustellen, und es haben auch dort mehrere, die auf den Staatsdienst wohlbegründete. Ansprüche

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