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Der Jude · 1833-01-11 · Heft 23 (11.1.1833) · p. Seite 179

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1832-1833)
Issue
Heft 23 (11.1.1833)
Date
1833-01-11
Page
Seite 179 (sequence 3)
Language
German
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179 ober der Mehrheit in einer Meinung, in einem Streben, zu welchen kein persönliches Motiv sie bestimmen kann, giebt die sicherste Bürgschaft des Werthes, der Würde, der Reinheit jenes Strebens, jener Meinung; sie ist der untrüglichste Ausdruck der göttlichen Wahrheit im Menschen, die Stimme Gottes. Ein zufälliges Ausammenstimmen Vieler aber in derselben äußeren Tendenz mit erweislichen, verschiedenen, persönlichen Motiven steht davon so weit ab, wie der Eigennutz von der Tugend. Wenn z. B. in einem und demselben Staate die Schuster nicht wollen, daß der Jude Schuster, die Schneider nicht, daß er Schneider, die Advokaten nicht, daß er Advokat, die auf Beamtenstellen Aspirirenden, daß er Beamter werde, wenn sich auch diese verschiedenen Leute ihr verschiedenes Zunftinteresse^egenseitig garantiren und deshalb Zusammenhalten,^) bildet doch diese Schuster- und Schneider¬ und Advokaten- und Amtskandidaten- Meinung zusammengenommen nichts weniger, als eine öffentliche Meinung. —' Es kann sich nun aber eine solche, wie über Grundsätze, so auch — freilich mit geringerer Bedeutsamkeit — über Personen oder über eine Klasse von Personen in Betreff ihrer Wirksamkeit in bestimmten Stellungen des bürgerlichen Lebens bilden. Sie bildet sich aber in diesem Falle durch das Urtheil Derer, die mit dem Beurtheilten in lebendigen Beziehungen des Vertrauens und des wechselseitigen Nutzens stehen, die sich seiner Kraft bedienen, denen seine Tüchtigkeit frommt. Damit sich ein solches Urtheil über Jemanden bilden könne, ist es mithin erforderlich, daß er die betreffende Stellung im bürgerlichen Leben wirklich einnehme und sich in freier Ungehinderter Wirksamkeit in ihr bewege. Das öffentliche Urtheil über den Arzt bilden Diejenigen, die sich seiner ärztlichen, das über den Advokaten Die, die sich seiner juristischen Hülfe bedienen u. s. w. Das Urtheil der Fachgenoffen hingegen, wenn auch kunstverständiger, kann sich in keinem Falle als ein öffentliches geltend machen, wird auch oft, besonders da, wo noch Erinnerungen an ehemalige Aus-, schließung obwalten, durch sehrunlautere Motive getrübt werden. Nun frage ich, ob das öffentliche Urtheil in dem bezeichneten Sinn sich dem Juden irgendwo in irgend einer Stellung, die ec einmal eingenommen und die ihm nicht mehr durch ein Zunftinteresse streitig ge- , macht wecken kann, ungünstig zeigt? Ich glaube diese . Frage nach der allgemeinsten und bestimmtesten Erfahrung auf's entschiedenste verneinen zu dürfen. Man betrachte die Juden in der einzigen würdigeren Stellung außerhalb des Handels, welche ihnen von jeher offen gestanden, in der des Arztes, und man sehe zu, ob etwa eine verhältnißmäßig geringere Zahl unter den jüdischen, als unter den christlichen Aerzten, sich der Achtung des Publikums in Beziehung auf ihre Berufsthätigkeit, des Vertrauens auf ihre Fähigkeit, ihre Gewissenhaftigkeit, ihre Berufstreue erfreut? Es Zieht außer diesem Berufe, wie schon früher bemerkt worden, keinen einzigen, der den Juden nicht aus einem und demselben wahren, geheimen Grunde, und aus denselben erlogenen Gründen der Unfähigkeit, der Unwürdigkeit, des mangelnden Vertrauens u. s. w. irgendwo wäre bestritten worden oder noch bestritten wird; und eben so giebt es von der anderen Seite keinen einzigen Beruf, in welchem Juden nicht, da wo er ihnen eröffnet worden, ihre Fähigkeit und Würdigkeit bewährt, in gleichem. Grade, durch gleiche Leistungen das allgemeine Vertrauen der Christen so gut, wie der Juden erworben hätten. Fragt doch einmal nach den wenigen Fällen, wo in Folge der Aufhebung unduldsamer Gesetze einzelnen Juden eine ihren Kräften angemessene öffentliche Wirksamkeit, z. B. als Universitätslehrer geworden ist; Ihr werdet erfahren', daß sich in ihrer Stellung zu ihren Schülern, wie' zu ihM Kollegen nicht das mindeste mißliche oder störende ergeben hat. Fraget da nach, wo den Juden der Zugang zur Advokatur oder zum Notariat offen steht, und man wird Euch sagen, daß der Ruf ihrer Tüchtigkeit und ihrer Redlichkeit, daß das allgemeine Zutrauen, das sie verdienen nicht nur, sondern das sie besitzen, mindestens nicht geringer ist, als es im Durchschnitte bei ihren christlichen Kollegen der Fall ist. Fraget ferner, ob ein in irgend einer dieser "Stellungen befindlicher Jude M Achtung, an Vertrauen, an Gunst der öffentlichen Meie nung gewinnt, wenn er zum Christenthum Übertritt, wodurch er sich auch unter der Herrschaft der liberalere Gesetzgebungen sein Emporkommen freilich bis jetzt immer noch erleichtert — Ihr werdet eher das Gegenteil hören. Darum redet nicht von einer öffentlichen Meinung, die flch der Gestattung der rechtlichen Gleichheit enUegerHellen soll; diese ist eine lebendige, die sich in dem lebendigen Beziehungen der 23 *

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