Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 20 (14.12.1832)
- Date
- 1832-12-14
- Page
- Seite 158 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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158 den. Montaigne meint, er werde sich nicht für frei halten, wenn er auch nur Einen Winkel wüßte, wo er nicht wohnen dürft. In Deutschland giebt es für den Juden mehr als einen Winkel, mehr als eine Straße, mehr als eine Stadt, wo er nicht wohnen, nicht athmen darf, und er halt sich dennoch für frei, denn er redet frei und furchtlos wie ein Sohn der Freiheit. Wer sich da von der bessern Natur des Menschen nicht überzeugen will, dem wird diese Ueberzeugung auf einem andern Wege schwerlich zu Theil werden. — Seit Mendelssohn zahlt die deutsche Litteratur fast in allen Fachern treffliche Schriftsteller israelitischen Glaubens; aber den zwei letzten Decennien war es aufbehalten, an der Hand der Themis Männer aufblühen zu sehen, die mit dem Schwerte und der Wage der Gerechtigkeit männlich umzugehen wissen, auf der letztem die Rechte ihrer unterdrückten Brüder genau abwagen und mit dem ersten zu vertheidigen suchen. Und an diese wackern Kämpfer schließt sich denn auch Herr D. C o h e n, der Verfasser vorliegender Schrift an, die wir dem gebildeten Publicum, vornamlich aber den Staatsverwaltungen empfehlen möchten, denen daran liegt, wie ihnen denn daran liegen muß, daß die Gesetzgebung auch im kleinsten Flecken Deutschlands von Vorurtheilen und Gebrechen so viel als möglich befreit werde. x Die Schrift hat 4 Abteilungen, wovon die erste Historische Bemerkungen über die Lage der Juden im römischen Reiche und Deutschland im Allgemeinen bis auf die neueste Zeit, enthalt, (S. 1 — 16), die der Vers, vorausschicken zu müssen glaubt, um h i st o r i sch nachzuweisen wie und wodurch die Lage der Juden geworden, was sie gegenwärtig ist. Diese Aufgabe hat Hr. C. in gedrängter Kürze auf genügende Weise gelöst und bei dieser Gelegenheit viel Belesenheit gezeigt. Da sich die Welt weit leichter als die Weltgeschichte verändern und umgestalten laßt: .so darf man in diesem Abschnitte weder neue noch geniale Ansichten erwarten: aber aus den einfachen Thatsachen der Geschichte der Religionsversolgungen gehen Wahrheiten hervor, die nicht oft genug wiederholt werden können. Doch ganz ohne neue Belehrung ist auch die erste Abtheilung nicht; wenigstens dem Res. war es neu zu erfahren, daß in jenem XVI. Artikel der Bundesacte, „die bürgerliche Verbesserung der Bekenner des Jüdischen Glaubens" betreffend, die bekannte Verwandelung des in — in von von den gekrönten Häuptern und deren erlauchten Rächen keinesweges herrühre und herrühren könne (S. 13 und 14) sondern her Willkühr und der Engherzigkeit einiger Diplomaten ihr Dasein verdanke. Das omineuse von hat Jahrhunderte hindurch über dem christlichen Bürgerstand wie ein böser Dämon geschwebt und scheint sich nun, da es allmählig in seinem Credit sinkt, vor dem gänzlichen Scheiden noch rächen zu wollen, indem es seit dem 8. Juni 1815, dem Geburtstag jener berühmten oder berüchtigten Metamorphose, einen blutigen Mord an der bürgerlichen Wohl-* fahrt vieler Tausend Juden in Deutschland begehet. Die zweite Abtheilung (von Seite 16—36) be-. handelt die politische Lage der Juden im Königreich Hannover, dem Vaterlande unseres Verfassers. Das Motto zu diesem Artikel: Wen faßt des Mitleids Schauer nicht, wenn er sieht Wie unser Pöbel, Kanans Volk entmenscht! Und thut der's nicht, weil unsere Fürsten - Sie in zu eiserne Fessel schmieden? scheint Hr. C. wohlbedächtig gewählt zu haben. Was der unsterbliche Sänger der Messtade poetisch und gebunden sagt, das trifft man im Königreich Hannover rücksichtlich der Behandlung der Juden, prosaisch und ungebunden genug an: Wie seit dem zwölften Jahrhundert von Fürsten und Volk diese Unglücklichen behandelt worden; wie sie in Hannover und Lüneburg eigne Straßen bewohnen; wie sie aus denselben 1348 und 49 wegen der Beschuldigung einer Brunnenverr gistung verjagt und vertilgt werden, trotz des Schutzes, den ihnen Herzog Magnus 1345 zugesichert; wie sie 1553 von Erich, weil sie Gott, Jesus und alle gläubige Christen in ihren Synagogen geschmäht und verflucht haben sollen, aus dem Lande vertrieben werden; Me auf vielseitiges Bitten Herzog Julius 1578 die Juden wieder aufnimmt, Heinrich Julius aber 1591 wieder aus dem Lande jagt und ftstsetzt, daß die demöhngeachtet dortbleibenden oder dahin unter irgend einem Vorwände zurückkehrenden ungestraft von Jedermann angegriffen werden können; wie den Juden 1622 die Zusammenkünfte zu gottesdienstlichen Zwecken von Friedrich Ulrich verboten und der Besuch der christlichen Kirche bei Vermeidung von einem Reichsthaler Strafe