Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 20 (14.12.1832)
- Date
- 1832-12-14
- Page
- Seite 155 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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155 kurrenten mehr" das ist, aufs Kürzeste gefaßt, der eigentliche geheime Grundgedanke der ganzen Opposition, die wir hier zu bekämpfen haben. — Ob ein solches Privilegium auch in Sachsen gilt, kann ich in diesem Augenblick nicht angeben. In Hamburg hat Gottlob! dergleichen nie existirt; die Juden haben hier nie irgend ein verdächtiges Gewerbe ausschließlich vor Anderen getrieben; noch weniger sind sie dazu auf irgend eine Weise privilegirt gewesen. Die Bemerkung aber ist hier am rechten Orte, daß in H amburg ein Jude, der aus den verbrecherischen Gedanken kommt, sich, den Zunft-Privilegien zuwider, von einem Handwerk, auf die redlichste Weise übrigens, zu ernähren, den Behörden gegenüber eben nicht viel bester daran ist, als wenn er etwa von lauter kleinen Betrügereien zu leben pflegte; die unschuldigste Tätigkeit muß er bei sorgsam verschlossenen Thüren, wie ein Verbrechen, üben; ihr Produkt muß er verbergen, wie gestohlnes Gut. Ja es läßt sich behaupten, daß er in einer Beziehung schlimmer, als der Betrüger, daran ist: denn dieser hat doch noch die Garantie eines rechtlichen Verfahrens, er aber ist einer ganz eigenthümlichen Jurisdiktt'on der durch das Organ ihrer Zunftherren in ihren eigenen Angeleheiten Recht sprechenden Zünfte in erster Instanz wenigstens ganz schutzlos preisgegeben. Wir sind in diese Einzelheiten, welche dem besonderen hier vorliegenden Gegenstände ziemlich fern liegen, etwas näher eingegangen, weil hier der Grundgedanke, den wir uns. vorgesetzt hatten, als den allen Widerstand gegen die rechtliche Gleichstellung der Juden, in so fern er nicht auf wahrhaftem religiösen Fanatismus beruht, gleichmäßig durchdringenden nachzuweisen, am schärfsten und unverhülltesten deutlich genug auch für das blödeste Auge hervortritt. Da, wo er sich der Thellnahme der Juden an denjenigen Vortheilen, welche der Staat als solcher seinen Angehörigen gewährt, — denn das ist die eigentliche practische Bedeutung der Frage der Zulassung zu den s. g. politischen Rechten, wie man sie in der Badischen Kammer genommen — entgegenstellt, haben wir ihn ebenfalls an unverkennbaren Zügen, an stereotypen Ausdrücken aufs bestimmteste erkannt. Wir haben ihn nun aber noch auf ein drittes Gebiet zu verfolgen, wo er schwerer zu fassen und festzuhalten ist, weil er, sich hier an verwandte weniger verkehrte Gedanken anzulehnen strebt, und wenigstens doch einen Tropfen Wahrheit in eine Fluth von unrichtigen Auffassungen und schiefen Folgerungen zu mischen weiß, — ich meine auf das Gebiet, wo er seine Opposition gegen die Beschäftigung der Juden mit dem Handel richtet. Es walten hier nämlich zwei sehr verschiedene Momente ob, die unsre Gegner zu vermengen, wir aber zu trennen bemüht sein müssen. Von der einen Seite sind wir mit unseren Gegnern darüber einverstanden, daß die Beschäftigung eines verhaltnißmäßig zu großen Theiles der Juden mit dem Handel, wie sie in mehreren Bundesstaaten noch Statt findet, ein faktischer Uebelstand ist, der, wenn auch nicht aus ihre rechtlichen und bürgerlichen, doch aus ihre persönlichen und socialen Verhältnisse einen nachtheiligen Einfluß üben muß; wir trennen uns freilich von Jenen in der Beurtheilung der Quelle des Nebels, der Mittel der Abhülfe und der Resultate, die für die Gesetzgebung daraus hervorgehen. Von der anderen Seite ist aber der Handel eben auch ein nützlicher, redlicher, regelmäßiger Erwerbzweig und wird daher auch von Vielen, gerade so wie die Handwerke, die Advokatur, der Staatsdienst, der Grundbesitz und alles Uebrige den Juden mißgönnt. Diese beiden so sehr verschiedenen Gesichtspunkte werden nun gewöhnlich dermaßen miteinander vermengt, daß mancher Getäuschte sie verwechselt, und dasjenige für'ein Streben nach Verbesserung halt, was, bei Licht betrachtet, lediglich der Ausdruck des Neides ist. Dieser Verwirrung schließt sich aufs engste eine andere noch gefährlichere an, die, indem sie vom Handel überhaupt spricht, den Standpunkt dadurch verrückt, daß sie Betrug und Wucher damit ungefähr auf eine gleiche Stufte und so eine Frage der bloßen Zweckmäßigkeit in das falsche Licht einer Frage der Ehre und Redlichkeit stellt. Zu dieser letzteren Verwirrung hat man ein eignes Wort als ganz besonders brauchbar bewähtt gefunden, das sich durch seine Unbestimmtheit und Vieldeutigkeit für die Täuschungen, die man durchweine Art von Phantasmagorie mit unklaren Begriffen Hervorbringen will, vorzüglich gut eignet, ich meine das Wort „Schacher". Ich möchte alle Sprachforscher und alle Statistiker auffordern, aus dem Gebrauch, den unsere Gegner von diesem Worte zu machen pflegen, einen klaren, bestimmten Begriff festzustellen, der nicht bloß ein treffliches Schlagwort für Schimpfreden, sondern ein brauchbares Material für den Gesetzgeber ab- 20*