Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 20 (14.12.1832)
- Date
- 1832-12-14
- Page
- Seite 154 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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aus Anhänglichkeit an den Lehrer und an den Lehrgegenstand: so mögen sie immerhin zu Hause bleiben. Wo der Res. sonst den Ansichten des würdigen Vers, nicht beistimmen kann, halt er seine Meinung hier gern zurück. Auch ist es unnötbig, über Einzelnes zu rechten, wo das Ganze zur beifälligen Anerkennung zwingt. Schon das ist verdienstlich, sich über so hochwichtige Gegenstände, über die wir endlich zu einer allgemeinen Verständigung kommen müssen, so umsichtig und unumwunden auszusprechen. — Was die Darstellung in, dem Büchlein betrifft, so dürste die Fülle von Bildern und Metaphern manchen Leser stören, deren einige wohl zu sehr an das Komische streifen. Auffallend ist z. B. .■ u. a. der Ausdruck „buckelige Seelen" (S. 13.) Doch der Vers, hat ja seine edle Gesinnung klar genug an dm Tag gelegt, daß er die Buckeligen nicht auf gut Spartanisch ausgesetzt, sondern orthopädisch geheilt wissen will. Drum kein Streit um Worte! Vermißt wird hier die, solchen Schulschriften gewöhnlich angehängte Schul-Chronik: besonders ist eine nähere Auskunft darüber wünschenswerth, ob und wie die, bei der Prüfung vereinigten, Knaben und Mädchen auch zusammen unterrichtet werden. Vermutlich hat der Vers, 'sich alle näheren Angaben noch Vorbehalten, bis die junge I Stiftung bestimmtere Ergebnisse geliefert haben wird. Möge ec zu recht erfreulichen Mittheilungen Anlaß finden; mögen seine Bemühungen auch recht bald ihren wohlthätigen Einfluß auf die kleineren Gemeinden des Herzogthums Bernburg äussern und recht Viele zur Nachahmung anregen! Emmanuel ZMohlwill- Dr. Betrachtungen über die Verhandlungen der - zweiten Kammer des Großherzogchums Baden über die Emaneiparion der Juden. (Fortsetzung.) SSarum ist denn in den genannten Staaten ohngeachtet des allgemeinen Geschreis^ daß die einseitige Beschäftigung der Juden mit dem Handel so verderblich sei, ihnen noch immer die Befugniß nicht gegeben, sich von Handwerken zu ernähren? Warum hüben in den beiden ersteren fünfzehn Jahre der Ruhe und des Friedens nicht genügt, um jene geringfügige, aber unentbehrliche Gestattung mindestens durchzusetzen? Warum hat es erst innerer Erschütterungen bedurft, um jenen Fortschritt in Anregung zu bringen, der jetzt freilich für beide Staaten in jedem Falle als gewonnen zu betrachten ist? Warum stellen sich in Hamburg, welches, Gott sei es gedankt! nunmehr der einzige unter allen deutschen Bundesstaaten ist, der noch auf dieser Stufe steht, ohne in einem Fortschritte gegenwärtig begriffen zu sein, der Gewährung der Gewerbesreiheit noch immer größere Hemmungen entgegen, als die volle Gleichstellung der Juden anderwärts findet? Warum anders, als weil nach der Organisation jener Staaten das Princip des Zunftwesens Einfluß genug übte oder noch übt, um eine jede Ausschließung, sie beruhe auf welchem Fundamente sie wolle, im eignen dem allgemeinen zuwiderlausenden Interesse festzuhalten? Warum anders, als weil da, wo jenes Princip in seiner vollen Kraft das herrschende ist, man dem Unterdrückten lieber außerhalb der Sphäre des ordentlichen bürgerlichen Erwerbs ein Privilegium des Betruges überläßt, als man ihm den Zugang zu redlichen sicheren Erwerbzweigen gestattet? Die meisten meiner Leser werden diesej Behauptung für eine Uebertreibung halten; aber sie ist leider wahr, buchstäblich wahr, und ich kann sie nur zu gut mit einem in diesem Augenblicke noch practischen Beispiele belegen. Durch Jahrhunderte hindurch haben Reichs- und Landes-Gesetze den Juden das schändliche Privilegium, höhere Zinsen zu nehmen, eingeräumtnoch in diesem Augenblick besteht dieses Privilegium im Königreiche Hannover laut dem Inhalt der Schutzbriefe, welche dort die Norm für die rechtlichen Verhältnisse der Juden bis jetzt noch bilden, es besteht lediglich zur Schande für die Gesetzgebung, die es befleckt; denn die Hannöverischen Juden machen, wie mich viele Juristen des Landes versichert haben, vor den Gerichten, die auf Verlangen auf die höheren Zinsen zu erkennen genöthigt wären, keinen Gebrauch davon; man hat es so lange bestehen lassen aus dem einzigen Grunde, weil man, wenn man es aufhob, nicht umhin konnte, die rechtliche Stellung der Juden überhaupt zu verändern, und ihnen in redlichem Erwerb einige Freiheit zu gestatten, was man bis vor kurzem nicht wollte. „Lieber einen Schurken, als einen Kon-