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Der Jude · 1832-12-14 · Heft 20 (14.12.1832) · p. Seite 153

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1832-1833)
Issue
Heft 20 (14.12.1832)
Date
1832-12-14
Page
Seite 153 (sequence 1)
Language
German
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Der Jude Periodische Blätter für Religion und Gewissensfreiheit In zwanglosen Abtheilungen herausgegeben von Dr. G. Riesser. » ik-Or Jt eitag, den 14. December 1832. Eit Nönigl. Dänischem Allerhöchstem Urivilegio. Eigenthum des Herausgebers. In Commission bei I. F. Hammerich in Altona. Litterarische Anzeige Ueber die Nothwendigkeit und die Erfordernisse der wirksamen Volksschule, besonders der israelü tischen. Vonvr.SalomonHerxheimer. (Beschluß.) 14m die Schulthätigkeit recht wirksam zu machen, wird zuletzt übereinstimmende häusliche Erziehung gewünscht. Wer stimmt nicht ein in diesen frommen Wunsch! Aber wird er erfüllt werden, bevor alle Erwachsenen selbst Ln guten Schulen eine vollständige Bildung erhalten haben und diese auch im Leben bewahren werden? Einige Wirkung übt eine gute Lehranstalt nicht selten mittelst der Zöglinge auf den Geist der Eltern; allein wird diese nicht da grade am meisten vermißt werden, wo sie am meisten Noch thut? Jeder erfahrene Schulmann wird zugeben, daß hier einer der schwierigsten Punkte des Schulwesens berührt wird; eben weil die Schule hier über ihr Gebiet hinaus auf eine fremde Sphäre ihren Einfluß erstrecken möchte. Herr Dr. Herxheimer glaubt mit Recht, daß die Vermittelung zwischen Schule und Haus vorzüglich die Aufgabe des Geistlichen sei. Darum sollte der Rabbiner es nirgends mehr unter seiner Würde halten (also gewiß nirgends unfähig sein) an dem Schulunterrichte thatigen Antheil zu nehmen. Mit dem bloßen vornehmen müßigen Beaufsichtigen ist freilich wenig gethan. Auch ließe sich schwerlich etwas Wichtigeres und Nothwendigeres aussi'nden, was zur Function eines Rabbiners heutzutage gezählt werden könnte, wenn es nicht die Jugendbildung wäre. Von einer rabbinischen Jurisdiction ist ja fast nirgends mehr die Rede; Entscheidungen und Gutachten in Ritual-Angelegenheiten nehmen wohl nicht viel Zeit in Anspruch; und eine Seelsorge im Sinne der christlichen Kirche mit den dazu gehörigen, oft sehr schwierigen Amtspflichten findet bei uns nicht statt: es muß demnach wohl das Lehren (in der Synagoge und Schule) zu dem echtalten rabbinischenBerufe gezählt werden. Und gewiß wäre unfern meisten Gemeinden vorzüglich mit solchen Rabbinern gedient, die zugleich recht tüchtige Schulmänner wären. Der Vers, verspricht sich noch einen vorzüglich guten Einfluß auf das Haus von einer allgemeinen Einführung der Religionsweihe oder Consirmation und von regelmäßigen Katechisationen, die der Rabbiner an den Sabbathen, des Nachmittags, in der Synagoge. hielte, und „denen die jungen Leute beiderlei Geschlechts bis zum achtzehnten Jahre beiwohnen müßten, Erwachsenere beiwohnen mögen." Hier ist das Müssen anstößig. Um des Himmels willen keinen Zwang in religiösen Dingen! Das schafft nur Heuchler. Besuchen die jungen Leute, die der Schule nicht mehr angehören, jene Religionsübungen nicht aus eigener Neigung oder 20

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