Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 19 (30.11.1832)
- Date
- 1832-11-30
- Page
- Seite 151 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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151 mäßige Gestaltung desselben namentlich für die Grundbedingung alles reellen Fortschreitens unter uns anerkennt, der wird das hier angezeigte Schul-Programm nicht ohne freudige Theilnahme lesen. Schon der Umstand, daß es ein Rabbiner ist, der sich hier über einen Gegenstand ausspricht, in dem sich das Göttliche und Menschliche so recht eigentlich vereinigt, muß das Interesse der kleinen Schrift steigern. Der würdige Vers, hat sich schon früher, als Kreis-Rabbiner zu Eschwege, durch seine „Glaubens- und Pflichtenlehren für Schule und Haus" (Hannoverisch Münden 1831) um die Vereinfachung des Religions - Unterrichts verdient gemacht. Seitdem als Landrabbiner in das Herzogthum Anhalt-Bernburg berufen, dessen Mosaische Einwohner sich bisher meist zu den Rabbinaten in Halberstadt oder Magdeburg gehalten hatten, widmet er seine Thatigkeit vorzugsweise der öffentlichen Schulanstalt in der Hauptstadt. Nicht leicht hatte Herr Dr. Herxheim er ein passenderes Thema bei Gelegenheit der Einladung zu der ersten, von ihm veranstalteten, Schulprüfung behandeln können , um zugleich seine Ansichten und Erfahrungen im Schulfache darzulegen und zu den frohesten Erwartungen von seiner Amtsführung zu berechtigen. Zuerst wird die Bestimmung der Volksschule im Allgemeinen dargestellt. Die Bedeutsamkeit dieser Anstalten wird durch den (S. 4.) angeführten sinnigen Spruch aus dem Thalmud bezeichnet: „Die Welt besteht durch den Hauch der Schulkinder." Hierauf wird die Nothwendigkeit besonderer Elementarschulen für die Bekenner einer jeden Religion daraus abgeleitet, daß eine solche wesentlich Religionsschule sei; daß das Religiöse von den übrigen Lehrgegenständen nicht getrennt werden könne, ohne der Einheit des kindlichen Gemüthes zu schaden; daß eine etwanige Beschränkung auf das Allgemein-Religiöse, mit Ausschluß des Eonfessionellen, die Jugend nur zum Jndifferentismus führen müsse; daß endlich eine gesellige Annäherung zwischen Christen und Juden keinesweges dadurch gefördert werde, wenn die Kinder der letztem die öffentlichen Schulanstatten besuchten,, vielmehr die Scheidewand erst recht grell hervortrete, wenn die Israelitischen Schüler wahrend der Religionsstunden oder an Mosaischen Festtagen in der Schule fehlen; ja daß „intolerante oder bekehrungssüchtige Lehrer häufig das Ehrgefühl und die Gewissensfreiheit der Israelitischen Schüler selbst verletzen, oder solche Verletzungen von Seiten der Christlichen Schüler begünstigen" (!). - Daran reiht der Vers, die Auseinandersetzung der Erfordernisse einer guten Volksschule; es sind folgende: 1) die gehörigen Mittel, 2) die Planmäßigkeit, 3) die öffentliche Aufsicht, 4) gute Lehrer, 5) übereinstimmende häusliche Erziehung. Daß die Behandlung dieser wichtigsten Momente des ganzen Schulwesens auf 30 Seiten erschöpft sei, wird kein billiger Leser fordern; was hier zur Besiegung der nur zu bekannten Schwierigkeiten vorgeschlagen wird, zeugt eben so sehr von Sachkenntniß, als von edlem Eifer für die gute Sache. Zur Herbeischaffung der gehörigen Mittex wird vorgeschlagen, daß für jedes Kind, vom sechsten bis zum Ende des vierzehnten Jahres, dasselbe mag die allgemeine Anstalt besuchen oder anderweitigen Unterricht genießen, das festgesetzte Schulgeld entrichtet werde. Auch Strafgelder bei Uebertretungen der Synagogen- und Schulordnung, Abgaben von Heirathen, sollen der Schulkaffe zufallen., Ueberdieß wird die Unterstützung des Staats in Anspruch genommen und namentlich die Aufnahme der Jüdischen Schullehrer in die Civil-Wittwen- und Waisenkasse; wie dies im Bernburgischen der Fall ist. *) Zur Planmäßigkeit rechnet der Verf. einen von der Behörde für alle Volks- und Privatschulen (?) des Landes vorgeschriebenen Lectionsplan, durch den jedoch einzelne, durch die Umstande gerechtfertigte, Modisicationen nicht ausgeschlossen werden sollen. Daß *) Der Herzog von Anhalt - Bernburg hat den Holzbedarf der Isr. Volksschule und das^ halbe Gehalt des Directors bewilligt. Auch zur Beförderung der Handwerke unter den Israeliten sind in diesem glücklichen Staate durch die Gesetzgebung die zweckmäßigsten Vorkehrungen getroffen, und nicht ohne günstigen Erfolg. Da nun diese wesentlichen Verbesserungen, wie Refer. aus eigener Ueberzeugung weiß, eben so wohl aus der Humanität des Fürsten, als seiner Räche hervorgegangen sind: so läßt sich wohl eine baldige Verwandlung des Schutzverhaltniffes, in dem die dortigen Mosaischen Unterthanen noch stehen, in ein ungeschmälertes Mrgerrecht, mit Zuversicht hoffen.