Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 19 (30.11.1832)
- Date
- 1832-11-30
- Page
- Seite 152 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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152 eine solche allgemeine bindende Vorschrift besser ist, ' als die principlose Willkür und Regellosigkeit, wird Niemand in Abrede stellen. Die Lehrgegenstände, vermehrt oder vermindert, je nachdem sie mehreren Lehrern oder nur einem übertragen sind, sollen übrigens stets die Gesammrbildung möglichst bezwecken und namentlich die religiösen und bürgerlichen' Beziehungen gleichmäßig berücksichtigen. Die öffentliche Aufsicht, das dritte Erforderniß, soll geführt werden von einer, durch den Staat eingesetzten Schulbehörde im Vereine mit dem Jsr. Geistlichen. Diese Behörde soll die ordnungsmäßige Prüfung und Instruction der Lehrer leiten und diese vor unberufener Einmischung in ihren Wirkungskreis schützen; sie soll ferner über den regelmäßigen Schulbesuch der Schulpflichtigen vom Ende des sechsten Lebensjahres bis zum vierzehnten wachen, für die Befolgung des Lehrplans, Anschaffung der nöthigsten Bildungsmittel, Anstellung regelmäßiger Prüfungen und Handhabung der Disciplin Sorge tragen; sie soll endlich durch rechtzeitige Anerkennung des Geleisteten Lehrer und Schüler ermuntern. Aber alles Jnspiciren und Jnstruiren ist nichtig, wenn es an dem vierten Erfordernisse fehlt, das sind — gute Lehrer. In Rücksicht auf die humoristische Schilderung, die der Verf. von den Ansprüchen gibt, die an einen echten^ Schulmeister zu machen sind, hat Referent nur zu bemerken, daß er die Furcht vor einer „Art Selbstregierung und ständischen Verfassung von Seiten der Schüler" nicht theilen kann. Gerade in den Schulen möchte sich vielmehr die Wahrheit am meisten bestätigen, daß der Mensch von seines Gleichen (in erster Instanz wenigstens) am leichtesten zu regieren und am richtigsten zu beurtheilen ist. Freilich gehört einige Aufmerksamkeit von Seiten des constitutionellen Schulmeisters dazu, daß keine Herrschsucht, Parteilichkeit und Angeberei unter seinen Vertretern aufkommen; allein, hat man sich auch einmal in der Wahl getäuscht, wie leicht ist nicht eine solche Kammer aufgelöst und erneut! — Ganz aus der Erfahrung gegriffen und sehr beachtenswerth ist der Vorschlag, den Mangel der zur Bildung guter Lehrer unerläßlichen Seminarien einstweilen dadurch zu ersetzen, daß man lehrfähige Schüler und Schülerinnen schon in der Schule zum Hülss-Unterricht der Kleinsten anleite und benutze. Jeder tüchtige Schulmann wird auf diese Weise von Zeit zu Zeit wenigstens einen brauchbaren Landschullehrer in die Bahn bringen können. Muß doch besonders da, wo die Wahl des Berufes noch allen Beschränkungen aus der Zeit der Kreuzzüge unterliegt, noch immer der eine und der andere unserer Zöglinge invila Minerva seinen Unterhalt in der Mittheilung seiner geringen Kenntnisse suchen. Die Gewerbefreiheit des Lehrens sollte aber wenigstens durch nothwendig zu bestehende Prüfungen, wie im Preußischen, Oldenburgischen u. a.. a. O., von Staats wegen überall beaufsichtet werden; damit nicht länger die jungen Seelen jedem unvorbereiteten und unberufenen Pfuscher Preis gegeben werden, während doch Niemand ohne obrigkeitliche Autorisation Schröpfköpfe setzen und Aderlässe vornehmen darf. So hoch sollte keine Regierung mehr das Leibliche über das Geistige setzen. Zur weitern Ausbildung der Schul- und Privatlehrer hält der Verf. für rathsam, daß der Geistliche (Rabbiner) sie zur Anfertigung schriftlicher Aufsatze über Gegenstände, die ihr Fach betreffen, veranlasse, und zur Lectüre guter Bücher und Zeitschriften Gelegenheit gebe. — (Der Beschluß folgt.) - Von dieser Zeitschrift erscheinen bis Ende dieses Jahres in kurzen Zwischenräumen von 8 —14 Tagen 26 Nummern, jede einen Bogen in gr. 4. stark, welche zusammen einen Band bilden. Der Abonnementspreis, welcher erst bei Ablieferung der letzten Nummer bezahlt wird, für den Band ist 2 Rthlr. 12 gr. (in Hamburg 5 #), zu welchem Preise diese Zeitschrift durch alle töbl. Postämter und sämmtliche Buchhandlungen Deutschlands und der Schweiz bezogen werden kann. Buchhandlungen, bei denen Subscriptionen eingehen , werden ersucht, sich an den Unterzeichneten zu wenden; Andere, die sich für die Verbreitung des Unternehmens interessiren, können sich auch an den Herausgeber wenden. I. F. Hammer ich. Gedruckt bei Hammerich und Lesser in Altona. \