Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 18 (27.11.1832)
- Date
- 1832-11-27
- Page
- Seite 142 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2542348-2542377-2542396--163-3526666- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
142 beschränkenden Gesetze der verschiedenen Staaten in einer Betrachtung zusammenzufaffen, um den Geist, der in ihnen allen gemeinsam lebt, wo möglich, zu erkennen. Hatte etwa derselbe Geist der Ausschließung nirgends andere und schlimmere Resultate, als in London, hervorgebracht, wir würden uns leicht zu einer milderen Beurtheilung geneigt fühlen. Dort ist den Juden in der Sphäre der Privat-Thatigkeit, was Handwerke, Advokatur, Güterbesitz u. s. w. betrifft, abgesehen von dem Rechte der Ueberstedelung, voller Spielraum gelassen. Der gesetzlichen Ausschließung von der Wählbarkeit zur Volksvertretung, der durch erkünstelte Interpretation begründeten, vielfach bestrittenen Ausschließung von Staatsämtern, wozu denn auch Lehrstellen und militairische Würden gehören, wie von höheren Gemeindeämtern, möchte Mancher eine vergleichsweise weniger schlimme Deutung unterlegen, und die von den Gegnern der Gleichstellung schlau vorangestellte Tendenz, die Juden vorerst für eine ihnen freigestellte bessere, vielseitigere bürgerliche Thatigkeit zu gewinnen, gibt ihren Bestrebungen in den Augen einiger Getäuschten selbst eine gewisse Würde, so verkehrt auch ein Jeder das vorgeblich auf diesen Zweck gerichtete Mittel der Zurücksetzung finden muß. Eine andere Ansicht von der Sache gewinnen wir aber, wenn wir, die verschiedenen Gesetzgebungen mit einander vergleichend, es vor Augen sehen, wie die allerverschiedenartigsten Beschränkungen, wie alle nur möglichen Ausschließungen auf dieselbe Weise, durch dieselbe Gesinnung, in gleichem Geiste festgehalten werden. Diese Wahrnehmung war es erst, ich gestehe es, die mich von der inneren Schlechtigkeit aller Opposition gegen die volle rechtliche Gleichheit der Juden, von der gränzenlosen Gemeinheit des Einen Grundprinzips, das sich heutzutage allein in allen den verschiedenartigsten Stellungen der Frage dagegen geltend macht, überzeugt hat. Fasset alle die Bestimmungen, die in den Staaten des Deutschen Bundes gelten, zusammen, und dann nennt mir einen einzigen Beruf, einen einzigen Erwerbszweig, eine einzige Stellung im bürgerlichen Leben, worin ein Mann durch rechtliche Thatigkeit sich zu ernähren vermöchte, die den Juden, wo jenes Prinzip herrschend war, falls sie ihnen nach altem Herkommen vorenthalten werden konnte, nicht mit gleichen Gründen, mit gleicher Hartnäckigkeit, mit gleicher Gehässigkeit wäre bestritten worden, wie in Baden der Staatsdienst — und meine Ansicht fällt zusammen. Wir müssen hier nun zunächst uns darnach umsehen, wie man jene Hauptfrage wegen des Staatsdienstes dort behandelt hat, wenn man am Ende nicht umhin konnte, sich ihr zu nähern, und nicht mehr im Stande war, die Erörterung auf ein ganz fremdes Gebiet hinüberzuspielen. „Durch die Emancipation würde der Nachtheil ent- „ stehen, daß die Staatsdienste in Baden ganz in „den Händen der Juden allein wären, weil hier al- „lein die Konkurrenz möglich wäre, und die Feiertage „nicht hinderten, Akten und Gesetze und die Werke „der Schriftsteller darüber zu lesen. Diesem Nach- „theile möchte er das Vaterland nicht aussetzen." — Diese Worte sind wir wohl als die relativ gediegensten über das Thema anzuführen berechtigt: denn es hat sie — wer sollte es glauben? — der hochgeachtete, der verehrte Düttling er ausgesprochen. Daß e r sie ausgesprochen, das bedauern wir herzlich, nicht der Sache wegen — denn ein Raisonnement, das den Stempel des Unsinns so offen an der Stirne trägt, kann durch den Mund, aus dem es kommt, nicht gehoben werden; aber wir bedauern es seinetwegen und der Kammer wegen, in welcher seine Stimme so viel gegolten; wir bedauern es des verderblichen Einflusses wegen, den solche Gespensterseherei auf die Ungebildeten km Volke üben muß. Die Konkurrenz von 18000 Bürgern, die in jeder Laufbahn tausende von Vorurtheilen zu bekämpfen haben, die so schwach sind, daß man ihnen aus so frivolen Gründen die Allen gebührende Gerechtigkeit so leicht verweigern kann, sollte mit einem Male für eine Million vorgezogener Kinder des Vaterlandes so gefahrvoll, so verschlingend zu werden drohen! Hat Herr Düttling er hier etwa irgend eine Erfahrung zu Rathe gezogen? Die von Frankreich, von Holland, von Würtemberg, von Kur Hessen*)? Oder gar die von Preußen? — wo von 1812 an den Juden das Recht, Lehrämter zu bekleiden, nach den ausdrücklichen Worten des Gesetzes zusteht, und man doch die ganze Zeit hindurch *) Hier steht, abgesehen von dem neuen Gesetze, das Recht, Staatsämter zu bekleiden, den Juden seit 1816 zu.