Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 18 (27.11.1832)
- Date
- 1832-11-27
- Page
- Seite 138 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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mitgetheilt werden müßte, wenn es überhaupt bekannt werden soll. Beide Arten der Religion, die, mit nachweislichem und anerkanntem Anfangspunkte, die mitgetheilte', sowohl als die mit nicht nachweislichem Anfangspunkte, die nicht mitgetheilte, sondern aus dem eignen Mittel entwickelte, haben ihre Geschichte, ihren Fortgang in der Zeit; allein nicht auf einerlei Weise, nicht von einerlei Bedeutung. Diese Differenz der Geschichte beider Religionsarten erscheint nun so ekndringend, so bedeutungsvoll und so erfolgreich für den ganzen Bezirk unsrer Verhandlung über die Differenz beider, daß wir ihn naher zu bezeichnen und in ein Helles Licht zu setzen haben. Es tritt uns nämlich an diesem Punkte eine Schwierigkeit eigentümlicher Art entgegen, die wir weder auf sich beruhen lassen, noch umgehen können, ohne gleich anfangs unserem Ausdruck „ geoffenbarte Religion" eine Zweideutigkeit anzuhangen, von der wir ihn in der Folge, wenn uns etwa unsere Forschungen dahin geführt haben, daß wir uns dieses Begriffes vollkommen bemächtigen könnten und müßten, nur mit Mühe oder kaum zu befreien im Stande waren. Nämlich also: Soll von einer fraglichen Religion der Ausspruch gelten, sie sei eine geoffenbarte, mithin eine in einem historisch bestimmten oder doch bestimmbaren Zeitabschnitte, neu mitgetheilte, und zwar von einer Person, die im Besitze derselben, als eines Geheimnisses, war, an eine zweite, die bis dahin nicht darum wußte, oder auch wissen konnte: so weiset derselbe vermöge dieses Bekenntnisses und durch den Charakter des historischen Factums jede „ organisch geschichtliche" Entwickelung von sich ab, und kann keine Entwickelung von innen heraus, keine allmählich fortschreitende Ausbildung und Vervollkommnung für sich gelten lassen. Alles nämlich, was zu ihr auf anderem Wege, als dem der einfachen Mittheilung von Person zu Person hinzuträte, würde, wie dies in dem Postulate liegt, den Charakter des Geoffenbarten verlieren, und ihr fremd sein; nur das aus dem Mitgetheilten in absteigender Linie Geschlossene könnte einer Erweiterung ähnlich sehen, aber keine wirkliche sein, eben so wenig, als das analytische Verfahren überhaupt. Zu dem kommt, daß in der geoffenbarten Religion die erste Person, die, welche das Geheimniß offenbart, die Gottheit, und der Gegenstand der Offenbarung, das Geheimniß selbst, wiederum sie selbst ist; woraus denn als oberster Grundsatz der Offenbarung folgen muß, daß sie eine vollendete uranfänglich sei, und so wenig das zulasse oder dessen bedürfe , was man in Künsten und Wissenschaften „ Geschichte, oder Entwickelung" nennt, daß sie vielmehr alles derartige, in sich streng abgeschlossen, ausschließt. Damit ist keinesweges behauptet, daß die mittheilende Person nur ein für allemal als eine, sich und von sich, offenbarende anzunehmen sei: es können Urkunden wiederholter Offenbarungen vorhanden sein. Allein eine jede derselben ist für sich, und steht in keinem gennetischen Verhältnisse zur vorangehenden; eine jede muß, genau wie die erste, eine Entdeckung eines Geheimnisses, einer neuen Thatsache sein, die sich nicht nach bloßen Verstandesregeln aus der ersten ableiten lassen kann; kurz jede neue Offenbarung muß ebenfalls eine Offenbarung sein. Mithin muß sie, ist sie anders ihrem eignen Bekenntnisse treu, jede spätere, so genannte, Entwickelung, die Qualität und den vermeintlichen Ruhm der Accommodisirung für jede neue Menschengeneration, als Fremdartiges, ja als Versinken und Verfälschung bezeichnen, und kann in ihrer wahren und reinen Gestalt nur das gelten lassen und gut heißen, was sie und wie sie es bei ihrem allerersten historischen Erscheinen ausgesprochen, d. h. geoffenbart hat. Religiöse Entwickelung einer geoffenbarten Religion würde demnach nichts, als ein Rückschritt und allmähliches Versinken zu einer nicht historischen, eigentlichen Vernunstreligion, bedeuten, und, in der That, auch sein können. So einleuchtend es nun von der Einen Seite ist, daß die Offenbarung jede eigentliche Vervollkommnung und Entwickelung ausschließt: eben so sehr müssen wir doch von der andern Seite von ihr, als einem historisch Gegebenen, d. h. von einem Wesen, das in einer bestimmten Zeit geworden ist, einen Fortgang in dieser Zeit, und auch mit dieser Zeit erwarten; zu welchem Postulate uns sowohl die allgemeine Analogie alles Gewordenen auffordert; als auch das Factische, wenn wir nur die Offenbarung, sei es welche sie wolle, wie sie gegenwärtig vorliegt, mit der einstmaligen uranfängsschen vergleichen, berechtigt, oder doch zu berechtigen scheint. Wie sollte auch das höchste