Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 18 (27.11.1832)
- Date
- 1832-11-27
- Page
- Seite 137 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Jude. Periodische Blatter für Religion und Gewissensfreiheit. In zwanglosen Abtheilungen herausgegeben von Dr. G. Riesser. Dienstag, den > 7, $L 27. November 1832. Mit Wönigl. Wdttifcfitm Allerhöchstem Wrivilegio. Eigenthum des Herausgebers. In Commission bei I. F. Hammerich in Altona. Religion— Entwickelungsgeschichte — Gesetze derselben. Von Herrn Dr. Steinheim Ln Altona. 1) Historische Religion — nicht historische Religion. 28ie alles andre, das im Menschen und mit ihm lebt, hat auch die Religion, gleichsam ein in der Zeit bestehendes und fortschreitendes geistiges Wesen, ihre Geschichte. Diese aber hat sie in mehrfacher Beziehung. Sie hat erstlich eine Geschichte als gegründet in einem oder dem andern historischen Factum; mit diesem hat sie einen zeitlichen Anfangspunkt, ein zeitliches Fortschreiten, und mit diesen analoge Durchgangsbildungen, wie andere, ihr naher oder ferner verwandte, Gegenstände, z. B. die Philosophie. Die unter der Bezeichnung einer Offenbarung geltende Religion (diesen Charakter als allbekannten Ausdruck vorläufig ohne nähere Bestimmung angenommen) muß aber, dieses ihres Charakters wegen, vorzugsweise eine historische Religion genannt werden. Mit dem Ausdruck Offenbarung nämlich wird eine Bekanntmachung eines bis dahin Unbekannten angedeutet, und zwar dergestalt, daß das Offenbarwerden unabhängig von dem, dem es offenbart wird, geschieht, abhängig aber von dem, der da das Verborgene offenbar macht. Daraus denn unbezweiselt folgt, daß solches einen bestimmten Zeitpunkt, in welchen dieser Act des Offenbarwerdens fällt, anerkennen muß, der zwischen der Vergangenheit, der Zeit der Unkunde, und der Folgezeit, der Zeit der Kunde, mitten inne liegt, und den Anfangspunkt der letzten ausmacht. Anderer Seits muß auch die Art der Religion, die wir die Nicht-offenbarte nennen, und dieser gegenüber stellen wollen, eben sowohl ihren Ausgangspunkt, ihren Anfang in der Zeit haben. Allein sie unterscheidet sich in dieser Beziehung von der andern sowohl unwesentlich, als wesentlich. Das erste dadurch, daß der Anfangspunkt einer nicht geoffenbarten Religion, wie das Bewußtsein überhaupt, von keinem genau bestimmbaren Anfangspunkte begränzt, sondern allmählich eingeleitet, heraufgebildet wird, und aus unmerklichen, sich in der Zeit verlierenden, Anfängen herschreibt; zweitens aber, und zwar wesentlich, dadurch, daß die Nichtoffenbarung sich innerhalb des Kreises von Menschen, in welchem sie waltet, entwickelt, während dem die geoffenbarte eine zweite Person voraussetzt, die der Einen das geoffenbarte mittheilt. Beispiele geben eine mathematische Analyse, die der Mathematiker in sich selbst entwickeln kann; und irgend ein Factum der Geschichte, ein geheimes Bündniß, und bergt., das 18