Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 16 (30.10.1832)
- Date
- 1832-10-30
- Page
- Seite 125 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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125 treter finden wird, wie er auch Ln der vorigen Ständeversammlung keinen gefunden hat — dieser Rechtszustand, den man doch in den siebenzehn Jahren der Ruhe und des Friedens, die seit der Wiederherstellung der alten Verhältnisse verstrichen sind, ungeachtet der wiederholten dringendsten Vorstellungen der jüdischen Gemeinden, ungestört und ohne Aussicht auf Verbesserung hat bestehen lassen: Ln so hohem Grade ist das geltende Recht, wie sich die Verehrer Fes sogenannten historischen Rechts auszudrücken pflegen, Ln dieser Beziehung der Ausdruck der allgemeinen Gesinnung und Sitte! Die Frage über den Zeitpunkt, wann das neue Gesetz vollendet sein wird, hängt mit dem fraglichen Inhalte desselben genau zusammen. Hat man den ernsten Willen nicht, ein gutes, vollständiges, auf einem festen einfachen Grundgesetze gebautes Gesetz zu machen, so wird man sehr viele Zeit brauchen, und man wird sie in der diesjährigen sehr beschäftigten Ständeversammlung schwerlich finden, um ein mittelmäßiges, eines Princips ermangelndes, auf halbem Wege stehen bleibendes zusammenzusetzen. Zn der That hat das Ministerium nach Verlauf eines Jahres nach dem Anträge der vorigen Versammlung der Kammer eröffnet, daß die nöthigen Materialien und Vorarbeiten zur Vorlage eines Gesetzentwurfs über diesen Gegenstand noch nicht gesammelt und vollendet waren, daß mithin die Sache für jetzt noch nicht erledigt werden könne. Es scheint mir, daß die vollständigsten Materialien zu einem Gesetze, wie es sein sollte, sich in dem Gewissen jedes Ehrenmannes finden; sie Liegen in dem einfachen Grundsätze, daß jede Verschiedenheit der Rechte, die an Verschiedenheit der Bekenntnisse geknüpft ist, jeder rechtliche Nachtheil, der den Glauben trifft, jeder Vortheil, der dem Glaubenswechsel dargeboten wird, ein schnödes Unrecht und eine Unsittlichkeit ist, und von diesem Standpunkte aus läßt sich ein treffliches Gesetz, das nichts als die Worte zu enthalten braucht: „der Erfüllung gleicher Pflichten soll bei allen „Staatsangehörigen, ohne Unterschied der „Religion, die Gleichheit der Rechte ent- „sprechen," in wenigen Stunden berathen und vollenden. Aber freilich, so einfach, wie der Weg der Wahrheit, so vielfach sind die Wege des Jrrthums. Will man vorher die bunte Musterkarte von 40 Gesetzgebungen, die in 40 Deutschen Staaten auf den Juden lasten, untersuchen, um eine recht reiche Auswahl zu haben, so braucht man freilich viele Zeit und Mühe; und auch viel Scharfsinn, um von alle dem vielfarbigen Unsinn nicht verwirrt im Kopfe zu werden. Denn es gibt in diesem Augenblicke kein Recht, von dem Rechte, Schneider- oder Schuster- Geselle zu werden, an, bis zu dem Rechte, die höchsten Staatsämter zu bekleiden, das nicht irgendwo in Deutschland den Juden noch entzogen wäre, und eben so keines, das ihnen nicht irgendwo schon zustände. Da die Gründe der Vernunft und der Billigkeit, die für die verschiedenartigsten Beschränkungen angeführt werden, sich an Kraft mit geringen Unterschieden ohngefähr gleich sind, so würde es, wenn man einmal entschlossen wäre, eine neue Ordnung der Dinge ohne das Prinzip der vollen Gleichheit vor dem Gesetze eintreten zu lassen, am gerathensten srin, alle die verschiedenartigen Beschränkungen in ein großes Glücksrad zu werfen, und das Loos über ihr Schicksal entscheiden zu lassen: man würde sich dadurch sehr viele Zeit und Mühe ersparen, und gerade so weit damit kommen, wie manche Gesetzgebung durch langwierige Berathungen gekommen ist. Da ein solches Verfahren aber nun einmal gegen den legislativen Anstand ist, so hat man, wie gesagt, zur Abfassung eines schlechten Gesetzes sehr viele Zeit nöthig, und es ist nicht zu läugnen, daß die Hannöverische wie jede andere Deutsche Ständeversammlung in diesem Augenblicke für das allerwesentlichste, für die Erhaltung ihrer Würde und ihrer Existenz, ihrer Zeit sehr dringend bedarf. Es scheint mithin, daß von der diesjährigen Versammlung ein gutes Gesetz oder gar keines zu erwarten ist. Vielleicht wird dieser Aufschub in einer Beziehung einen günstigen Erfolg für die Entwickelung der Angelegenheit haben; vielleicht wird unterdessen in einem nachahmungsy)erthen Vorgänge, der dem Königreiche Hannover näher, als jeder anderen Deutschen Provinz liegt, den Juden dieses Königreichs ein freundlicher Hoffnungsstern aufgehen. Die Emancipation der Juden ist bekanntlich in England schon vor der Prorogation des Parlaments wieder zur Sprache gebracht, es ist zuerst von Bulwer und dann auch wieder von Grant ein daraufzu richtender Antrag angezeigt