Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 15 (9.10.1832)
- Date
- 1832-10-09
- Page
- Seite 115 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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I losigkeit: beides kann dem Staate nicht willkommen sein. Ich wünsche, daß die innere Ueberzeugung vorwalte und bei jedem Einzelnen die Nöthigung bewirke, nicht daß ein Druck von außen eintrete. Allgemein wird es als eine Barbarei betrachtet, daß früher in katholischen Kirchen der Gottesdienst unterbrochen wurde, wenn ein Jude zugegen war, daß die Juden in eigne Straßen und Stadtviertel eingesperrt werden: eine gesetzliche Bestimmung, ihre Kinder nur von Juden unterrichten zu lassen, wäre nichts Anderes. Es ist gerade Prinzip eines wohlgeordneten Staates, die persönliche Freiheit nach allen möglichen Seiten hin sich ausbreiten zu lassen, so lange die Bedingung der Freiheit, die Wohlfahrt des Allgemeinen, dadurch nicht gefährdet wird. Gäbe es aber eine drückendere Willkür, als Jemanden zu befehlen: du darfst deine Kinder nur von Diesem oder Jenem unterrichten lassen? Wir sind zu froh, diese Zeilen hinter uns zu sehen, als daß es einem Menschen auch nur im Entferntesten bei fallen könnte, solche Verfügungen Hervorrufen zu wollen. Freiheit ist das große Ziel, nach dem wir Alle ringen, sie ist das Lebensprinzip des Staates so wre der Religion: nicht laut genug kann es gesagt werden, daß wir ein Recht, einen Anspruch auf die Freiheit haben: jede Beschränkung derselben betrachten wir als einen Eingriff in unsere Rechte , den wir aus allen Kräften, mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln von uns abwehren sollen. Wie könnten wir also eine Beschränkung unseres heiligsten Rechtes, des Rechtes zu glauben und zu denken — nichts Anderes ist es, wovon wir reden — zulassen oder billigen? Und sind nicht genug Verhältnisse möglich und denkbar, wo die einzelnen Umstände das Gegentheil unserer Wünsche rechtfertigen? Ist es nicht denkbar und häufig genug wirklich in der Erfahrung gegeben, daß der Unterricht von jüdischen Lehrern, zumal in kleineren Gemeinden, von der Art ist, daß ein gewissenhafter Vater es für Pflicht hält, ihm feine Kinder zu entziehen? Es fehlt nicht an Orten, wo es gar keinen jüdischen Lehrer gibt, wo die Eltern daher gezwungen sind, entweder eigene Hauslehrer für ihre Kinder anzustellen, was bei weitem kostspieliger ist und außerdem seine eigenen Schwierigkeiten hat, oder sie in die allgemeinen Stadt- und Dorfschulen zu schicken. An anderen Orten gibt es gute Schulen, die aber statu- 15 tarisch kein im Orte selbst geborenes Kind ausnehmen, wo dem Einheimischen also die Wohlthat entzogen ist, die dem Fremden bereitwillig gespendet wird. Solcher Bestimmungsgründe können locale Umstände noch weit mehrere geben, und wir dürfen uns nicht verhehlen, daß die nächste Zukunft in den Staaten, wo den Jur den die meisten Erwerbsmittel noch vorenthalten werden, wohl den dringendsten Grund dazu in der Verarmung vieler Gemeinden bringen wird. — Wir nehmen aber auch zu gleicher Zeit für christliche Eltern die Freiheit in Anspruch, ihre Kinder in unsere Schulen schicken zu dürfen; denn allerdings haben wir hie und da schon Schulen, die an den Orten, wo sie bestehen, allen übrigen vorzuziehen sind; dieselben Gründe können auf der einen wie auf der andern Seite überwiegen; in Berlin haben bis vor wenigen Jahren Schulen bestanden, die von jüdischen Lehrem geleitet wurden, in denen aber die Mehrzahl der Schüler christlichen Eltern angehörte; und diese Schulen würden noch bestehen und blühen, wenn nicht eine eigene Verfügung der Regierung diese Freiheit beschränkt hätte. An anderen Orten hingegen ist es noch jetzt nichts Seltenes, in jüdischen Schulen christliche Schüler zu treffen, oder jüdische Lehrer in christlichen Schulen unterrichten zu sehen. Die bisherigen Erörterungen warm nöthig, um die äußere Stellung unserer Schulen zu bestimmen: wir gehen jetzt zu der innern Verfassung derselben über. Die Schule, wie ich sie für unsere Jugend wünsche, ist eine Elementarschule, d. i. eine solche, welche von den ersten Elementen aller Bildung ausgehend die Knaben bis zu dem Punkte führt, wo die Berufung zu einem bestimmten Stande die nähere Vorbereitung zu diesem Stande nöthig macht, also etwa vom sechsten bis zum fünfzehnten Jahre. Der Mensch tritt zuerst in das religiöse Verhältniß der Liebe zu Gott und seiner nächsten Umgebung, daher ist die erste Schule, die ihn aufnimmt, in gewissem Sinne eine Religionsschule. Erst bei weiter ausgebildeten Kräften des Geistes und des Körpers beginnt sein Verhältniß zu der Außenwelt, er soll eine bestimmte Stellung in dieser einnehmen, dazu bereitet ihn die Berufsschule vor. In dieser wird die Religion als ein Gegeben^ vorausgesetzt, der Schüler ist schon im Besitz derselben, und sie wird entweder 15*