Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 13 (11.9.1832)
- Date
- 1832-09-11
- Page
- Seite 99 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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öffentlichen Vortheils, oder'zu Gunsten Derer, die er schützen sollte, sondern immer lediglich als ein einträgliches Privätrecht zum größtmöglichen Vortheile des Verleihers — als ein Wucher mit den heiligsten Rechten des Menschen und des Staatsangehörigen — geübt worden. Es wird von diesem Standpunkte aus leicht, die Kulturstufe, welcher jenes Schutzverhaltniß angehört, und das politische Leben eines Staates zu würdigen, der dasselbe, ohngeachtet des grellsten Widerspruches mit allem Rechtszustande, fortbestehen läßt. Was für verderbliche Früchte der Boden der Rechtlosigkeit trägt, wie z. B. die Hannöverischen Juden in tausend Beziehungen der Beamtenwillkür preisgegeben sind, wie den Aermeren nur in unregelmäßigem, kümmerlichem, nutzlosem, vielleicht schädlichem Erwerb eine gewisse prekäre Freiheit gelassen, wie sie hingegen von jedem ordentlichen, nützlichen Gewerbe ausgeschlossen, oder bei dessen Betreibung einer an's Unglaubliche gränzenden Willkür unterworfen sind: davon kann sich Jeder leicht durch den Augenschein überzeugen; davon ist in dem bereits früher angeführten Buche von 1)i. Moritz Cohen, auf das wir am Ende dieses Artikels zurückkommen werden, eine ausführlichere Kunde zu finden; darüber ist endlich in der vorjährigen allgemeinen Ständeversammlung nur eine Stimme gewesen. < Es ist bekannt, daß die Fremdherrschaft diese Verhältnisse auf eine kurze Zeit umgestaltet, daß aber nach dem Frieden, alsbald in blinder Reaktion alle die Mißbräuche und Bedrückungen wiederhergestellt wurden, die überall in Deutschland durch Niederhaltung des öffentlichen Geistes, durch die politische Zerrissenheit, die sie erzeugten, den Sieg der.Fremdherrschaft herbeigesührt. Da begann gegen Ende des Jahres 1830 in ganz Deutschland ein neues reges hoffnungsreiches Leben, das sein Erwachen aus dem langen Winterschlaf auch in Hannover erst durch der Form nach ungesetzliche Bewegungen, dann dürch Petitionen und Beschwerden aus allen Theilen des Landes, denen jene Bewegungen ein aufmerksameres Gehör verschafft hattM; kund gab. Da ergab es sich, daß unter den von dm Bürgern mehrerer Städte, z. B. von Hildes- Heim,' vÄr S t a d e, vorgetragenen Wünschen .sich auch der nach' vollkommener Gleichstellung der Juden, oder doch nach "wesentlicher Verbesserung ihrer bürgerlichen Lag? befand: ein neuer Beweis dafür, daß die wahre durch ein würdiges, freisinniges Streben zu einem sittlichen Ganzen vereinte öffentliche Meinung der Unterdrückung einer anders glaubenden Minderzahl abhold ist. Auf die Veranlassung einer von den Hannoverischen Israeliten eingereichten Petition, die sich der ehrwürdige, vor wenigen Monaten verstorbene Geistliche, Rath Schlegel als Antrag aneignete, kam derselbe Gegenstand am 14ten April 1831 in der damaligen Ständeversammlung zur Sprache, wo denn sich alle Stimmen ' darin vereinigten, daß das bestehende rechtliche oder besser rechtlose Verhältniß der Juden im höchsten Grade verderblich sei und ferner nicht fortbestehen dürfe. Da man aber noch nicht im Reinen darüber war, wie weit man gehen wolle, so vereinigten sich beide Kammern, und zwar die zweite einstimmig, dahin: „im Allgemeinen den Wunsch auszudrücken, daß „ auf eine Verbesserung des Zustandes der Israeliten „Bedacht genommen werden möge und das König- „ liche Ministerium zu ersuchen, die Frage, wie diese „Verbesserung in Ausführung zu bringen, mit Be- „ rücksichtigung der in den verschiedenen Provinzen „bestehenden Verhältnisse zu prüfen und den Stän- „den baldthunlichst geeignete Vorschläge vorzu- „ legen." Die in der Debatte von den meisten Rednern geäußerten Ansichten waren human und verständig; nur zwei Redner, die Herren B l u m e n b a ch und S t ü v e, nahmen die Vertretung der gewöhnlichen Einwendungen, Vorwürfe und Jrrthümer über sich. Der Inhalt ihrer Reden ist mitgetheilt in der Zeitschrift: „Verhandlungen über die öffentlichen Angelegenheiten des Königreichs Hannover herausgegeben von S. P. Gans, Hst. IV., S. 84. In einem Anhänge zu derselben Zeitschrift S. 105 —110 befindet sich ein von mir verfaßter Aufsatz, in welchem ich die Widerlegung jener beiden Redner übernommen, und von welchem ich, mit Hinweglassung mancher Erörterungen über Punkte, die ich seitdem bei anderen Veranlassungen in diesem Blatte ausführlicher behandelt, die wesentlichsten Stellen hier folgen lasse. Im Anfänge desselben heißt es: „Wenn gleich die durch den vorliegenden Antrag angeregte Verbesserung unmittelbar nur einen sehr, kleinen Theil der Unterthanen des Königreichs Hannover 13 *