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Der Jude · 1832-07-31 · Heft 10 (31.7.1832) · p. Seite 79

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1832-1833)
Issue
Heft 10 (31.7.1832)
Date
1832-07-31
Page
Seite 79 (sequence 7)
Language
German
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79 Land - Juristen erblicken und nennen wird. Diese Benennung wird unstreitig begriffverwirrend seyn, und wenn sie auch nützlich war, um die Schule und das Institut in ihrer Ganzheit zur umfassenden und heraushebenden Anschauung zu bringen, so wird sie, ohne die sorgfältige Benutzung näherer und die Begriffe sondernder Definitionen doch hinderlich werden, sobald sie' zum Grunde von Handlungen und Maaßregeln dienen soll, welche unmittelbar auf das Institut und einzelne Theile desselben abzwecken. Diese Analogie ist auch auf das Institut der Rabbinen anzuwenden, welches, wie oben gezeigt worden, zwar von der Schule aus sowohl die Lehrkanzel der Gemeinde, als den Richterstuhl besetzt hat, ohne sich nachgerade denjenigen Distinctionen in Personen und Sachen entziehen zu können, welche die Modalität der Zeiten-, der Sitten und der' politischen Bedingungen, sey es ursprünglich, sei es nach und nach, vorarksfetzen, einführen und gebieten mußte. Aus derselben Analogie würde sich dann auch ein MaaWab zur Beurtheilung der größeren oder geringem Vernünftigkeit und Ausführbarkeit refdrmirender Richtungen und Entwürfe ableiten lassen. Sie wird zeigen, daß man bei irgend einem wiederherstellenden oder bessernden Plan für die jüdische Glaubensgenossenschaft das Rabbinat nicht ignoriren. und bei. Seite setze», daß man sich dessen vielmehr als Mittel bedienen müsse; daß das Rabbinat selbst aber ohne die Rabbinen nicht reformirt werden könne. Ich führe deshalb jene Analogie noch weiter. Es .giebt viele Meinungen heutzutage über das Institut der römischen Juristen und ihren Thalmud, die justinianischen Sammlungen. Ohne eine derselben verfechten zu wollen, nehme ich nur dm Fall an, daß die dem Corpus juris und den römischen Juristen feindseligste vor allen geltend, und allgemein beifällig dckfür entschieden werden solle. Würde es nicht selbst in diesem Falle als eine Absurdität erscheinen, wenn , man die Juristen sofort durch eine Auctoritätshandlung beseitigen zu können glaubte, und etwa die Abfassung neuer Gesetzbücher den Metaphysikern und Naturphilosophen übertrüge, oder die Ober- und Untergerichte mit einem Male mit lauter ausgezeichneten Astronomen, Botanikern, Scheidekünstlern und Sprachlehrern besetzte? Nachdem Jahrhunderte hindurch das Leben für alle Berührungen, die es mit dem Rechte und der Auctorität haben kann, sich nach dem Codex der Juristen eingerichtet hat, würde dann ein solcher Wechsel nicht überall Situationen Hervorbringen, von denen man nicht weiß, ob man sie eher grausam als lächerlich .nennen soll? Wird nicht vielmehr aus der Anregung und lebendigen und universellen Fortbildung des Standes der Juristen selbst jede Verbesserung hervorgehen müssen;, würden neue Gesetzbücher ohne sie wohl mit Nutzen gemacht, würden sie ohne sie fruchtbar angewendet werden können? würden selbst Geschworengerichte ohne eine juristische Magistratur für irgend eine Partei eine willkommene Einräumung seyn? Ohne dieses weiter und auch auf der Kehrseite ausführen zu wollen, muß ich darauf zurückkommen, daß alles dieses auch auf das Rabbinat anzuwenden ist. Freilich wird das Institut in seiner Kraft Beschränkung gegen Uebergreifung der Gewalt, in seinem gegenwärtigen Verfall aber noch weit mehr Vorsicht gegen die Nachtheile, welche aus der Versunkenheit und Unwissenheit eines großen Theils seiner Mitglieder entstehen könnten, erheischen. Hiergegen aber liegen die Remedien schon darin, daß dem Institute der priesterliche Charakter abgeht, so wie überhaupt in der eigenthümlichen Natur desselben. Nach dem thalmudischen Prinzip ist das Gesetz studiren die verdienstlichste und gottseligste aller Handlungen und führt zur ewigen Seligkeit. Es kann also dieser Beruf unmöglich das Eigenthum eines Standes und einer Klasse seyn, vielmehr sind alle Israeliten dazu berufen; vermöge eines thalmudischen Grundsatzes sind sie sogar dazu verbunden, wie denn deren vollkommene Gleichheit in Erlangung gleichwie irdischer, so geistlicher und geistiger Güter schon Moses in den Worten: „Du sollst sein ein Volk von Priestern" und „Wäre doch alles Volk Gottes Propheten" — ausgesprochen hat. Daher findet sich auch in den Anfängen des Rabbinismus überhaupt nichts von einem besondern Stande der Rabbinen^ sie gehören allen bürgerlichen Ständen und Beschäftigungen an. (Thalmudischer Grundsatz: Wer sein Kind kein Handwerk lernen läßt, ist als ob er es zum Räuber bestimme.) Einer der weisesten Rabbinen des Thalmuds ist R. Jochanan Hasandalar (d. h. der Schumacher). Jndeß mußte doch im Verlauf der Dinge

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