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Der Jude · 1832-07-31 · Heft 10 (31.7.1832) · p. Seite 78

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1832-1833)
Issue
Heft 10 (31.7.1832)
Date
1832-07-31
Page
Seite 78 (sequence 6)
Language
German
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78 lung zu sprechen Anlaß gegeben ist, intervenier der Rabbine. Die Sacrification der Thiere (Schlachten kann man es nicht nennen, weil eine.Consecration damit verbunden ist, das Blut auch nicht genossen werden darf,)*) verrichtet der Sacrificator (Schochet, verderbt Schächter), welchen der Rabbine bloß zu prüfen und zu legitimiren hat, ihn auch, eintretenden Falles, gleichwie den Vorsänger, den Schophar- Bläser am Neujahrstage u. s. w. interdiziren kann. Alle andern Religionshandlungen, die Sabbathfeier, das Osterfest rc. sind Sache des häuslichen Kultus, wobei der Hausvater und die.Hausfrau ihre angewiesenen Offizien haben; jener segnet das Brod und den Wein ein; diese die Lichter u. s. w. Wenn ihnen der Ritus zweifelhaft ist, befragen sie den Rabbinen. Dieser erscheint also überall bloß lehrend und entscheidend (rechtsprechend); zuweilen sanctionirend und dispensirend; nirgends eigentlich verrichtend (pontifizirend). — Die Kirchenstrafen (großer und kleiner Bann) sind nicht mehr in Uebung; Strafgewalt der Rabbinen ist überhaupt an den meisten Orten nur noch in kleinen Spuren zurückgeblieben. Ihre Erlaub» iß zum Druck hebräischer und rabbinischer Bücher, Bibel- und Thalmud-Ausgaben, Gebetbücher, Uebersetzungen u. s. w. wird immer, seltner eingeholt, und ist nur noch eine empfehlende Vorrede. . 4. Verfassung des Instituts. Aemter, Würden, Grade und Promotionen. Mit dem Worte Rabbinen bezeichnen christliche Schriftsteller in der Regel jrie Verfasser des Thalmud's und ihre Schüler, also die Gesammtheit des Instituts, welches aber insofern keine Gränze hat, als nach dem Ausspruche der- Rabbinen selbst jeder Israelit das Gesetz studiren muß, also je nachdem er dieses mehr oder weniger gethan, mehr oder weniger Rabbine oder. Rubbinist wäre; ja man nennt auch alle Mitglieder dieser zahlreichsten Kirche der Juden Rabbaniren. Dann aber nennen namentlich politische *) Man muß die Sacrisicatoren von den Priestern unterscheiden. Letztere tödteten die von Mitgliedern der Gemeinde dargebrachten Opferthiere nicht. Schriftsteller, Regierungsacten u. dgl. die von den Gemeinden oder deren Vorständen erwählten und vom Staate anerkannten oder bestätigten geistlichenVorgesetzten derselben: Rabbinen, oder häufiger Rabbiner; welche letztere Benennung, obgleich korrupt, doch insofern bezeichnend ist. Dadurch, daß man es hierin niemals zu richtigen Definitionen hat kommen lassen, ist vieler Mißverstand entsprungen; man har Schule, Schulgrad und Amtscharacter verwechselt. Ich muß mich hier einer Analogie bedienen, die aus einem Standpuncte, wo man etwa augenblicklich aus dem europäischen Leben heraustreten und sich an die Stelle eines beobachtenden Reisenden aus einem durchaus fremden Welttheil, wie etwa Montesquieu's Perser, versetzen wollte, bald in die Augen fallen wird. Mamwird alsdann nämlich sehen, daß in den europäischen Staaten nicht nur die gesammte Justiz, sondern auch fast alle Regierungsgeschäste in den Händen eines sehr zahlreichen und mächtigen Instituts, nämlich der Juristen, sind; und wenn man dann näher nach der Entstehung und Geschichte dieses Instituts forscht, so wird man erfahren, daß die Juristen die Jünger der im Mittelalter gestifteten Schulen des römischen Rechts sind, daß sie früher bloß ein lehrender und gelehrter Stand waren, aber bald aus ihren Schulstuben in die Gerichtssäle des älteren, durch Waffen und Erbrecht qualifizirten Richterstandes traten, erst nur (gleich den Sagibaronen und prudhommes) als Beistände und Rathgeber, daß sie aber bald ihr Recht, ihre Glossen und ihre Interpretationen zur herrschenden Norm machten, und die alte durch Geburt berufene kriegerische Richterkaste nöthigte, entweder dem Rechtsprechen zu entsagen, oder in ihre Schule zu gehen, so daß die Mitglieder derselben nun auch Juristen werden mußten, und fortan vom letzten Gerichtsschreiber bis zum ersten Rath des Fürsten Alles dem Institut der Juristen angehörte. Es ist zu wetten, daß der Totaleindruck dieses gewonnenen Begriffs bei meinem supponirten Asiaten alle nothwendigen Distinctionen schwächen, daß er namentlich die abstracteren Unterschiede zwischen einem Professor, einem Präsidenten, einem Amtmann, einem Advokaten u. s. w. bald übersehen, und nichts als Juristen, oder nach den mehr in die Augen fallenden DiZtinctionen bloß Ober¬ und Unter-Juristen, Stadt-, Kreis-, Provinzial - und

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