Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1832-07-31 · Heft 10 (31.7.1832) · p. Seite 80

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
1 (1832-1833)
Issue
Heft 10 (31.7.1832)
Date
1832-07-31
Page
Seite 80 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2542348-2542377-2542388--093-3526588
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

die wachsende Masse der Tradition eine ungetheiltere Widmung erheischen, und die verschiedenen Abstufungen des Wissens, der Fähigkeit, der Erweckung, namentlich als nach Zerstörung des Reichs die Schriftgelehrten die einzige Auctoritat blieben, mußten eine Tendenz zur Gestaltung eines nach Graden abgestusten Standes Hervorbringen, ohne daß derselbe jedoch wegen obiger Grundprinzipien jemals in sich geschlossen seyn könnte. Es entstanden die drei Grade, des Schülers (Thalmud, discipulus), Gesellen (Chaber, socius) und Meisters (Rabh, Magister). Schüler (Thalmud) ist man de facto, wenn man das Gesetz bei einem Rabbinen studirt; die beiden folgenden Grade aber wurden und werden auch noch jetzt durch Promotion ertheilt, und jeder Israelit, welches übrigens sein Stand und seine bürgerliche Beschäftigung sein möge, kann, je nach der Stufe seiner 'Gesetzkundigkeit, derselben theilhastig werden. Mit dem Grade eines Chaber (socius), welcher übrigens so häufig ertheilt ward, daß man ihn bei jedem respectabeln Hausvater voraussetzte, ist schon dem Rechte nach, jedoch freilich nur als Courtoisie, die Anrede: Rabbi, verbunden; man nannte aber überhaupt jeden verständigen Mann Rabbi (verderbt: Rebbe), wie man etwa Ln Oeflreich jeden, auch ohne urkundliche Berechtigung: Herr von und in Spanien alle Welt E w. G n a d e n nennt. Erst in neuern Zeiten hat diese Anrede dem deutschen: Herr Platz gemacht, welches aber die älteren Israeliten zum Theil noch als eine Benennung junger Leute ansehen, wie die älteren Deutschen das französische Monsieur. Bei dem höherm Grade aber, dem des Doctors oder Magisters (Rabh), ist der umgekehrte Fall eingetreten, indem diese Benennung: R a b h, zuletzt nur den Rectoren der rabbinischen Schulen und Vorfitzern der rabbinischen Schöppenstühle (welches denn die von politischen Schriftstellern und in Regierungsacten eigentlich sogenannten Rabbiner oder Oberrabb iner lat. Arcliisynagogi, wie sie auch bei den Römern hießen, sind) eigen blieb, die bloßen Doctoren oder Magister aber seitdem den Titel: More (Lehrer, jedoch im höhern Sinne), oder mit der possessiven Pronominalendung: Morenu (unser Lehrer)' erhielten. Diese More'8 oder rabbinische Doctoren haben Ehrenvorrechte beim Aufrufen zur Thora', beim Tischgebet, (indem ihr „Verlaub" erst eingeholt werden muß) und in vielen Artikeln des thalmudischen Rechts. Wo kein wirklicher Rabbine (Archisynagogus) ist, haben sie auch in thalmudischen Fragen zu erkennen, zuweilen mit einer in ihrem Diplom mehr oder minder begränzten Kompetenz. Wenn sie zrk dieser Function in einer Gemeinde förmlich bestellt und anerkannt sind, werden sie More Zedek (gerechter Lehrer) genannt; in den größern Gemeinden sind solche More Zedek die ordentlichen Vicarien des Rabbinats, wenn dasselbe, was oft und zuweilen lange Zeit hindurch der Fall ist, unbesetzt ist. (Der Beschluß folgt.) Eine Reise, auf welcher der Herausgeber begriffen ist, veranlaßt ihn zu der Bitte, daß Diejenigen , welche ihm für dieses Blatt Mittheilungen zu machen haben, deren unmittelbare Bekanntmachung sie wünschen, seiner Adresse die Worte „ für die Redaktion des Blattes: der Jude« hinzufügen mögen, da in diesem Falle von einem Freunde des Herausgebers die Einrückung unmittelbar besorgt werden wird, während die ohne diese Bemerkung an seine Adresse gelangenden Briefe ihm selbst an seinen jedesmaligen Aufenthaltsort werden nachgesandt werden. . - Von dieser Zeitschrift erscheinen bis Ende dieses Jahres in kurzen Zwischenräumen von 8—14 Tagen 26 Nummern, jede einen Bogen in gr.4. stark, welche zusammen einen Band bilden. Der Abonnementspreis, welcher erst bei Ablieferung der letzten Nummer bezahlt wird, für den Band ist 2 Rthlr. 12 gr. (in Hamburg 5$), zu welchem Preise diese Zeitschrift durch alle löbl. Postämter und sämmtliche Buchhandlungen Deutschlands und der Schweiz bezogen werden kann. Buchhandlungen, bei denen Subscriptionen eingehen, werden ersucht, sich an den Unterzeichneten zu wenden; Andere, die sich für die Verbreitung des Unternehmens interessiren, können sich auch an den Herausgeber wenden. ). F. Hommerich. Gedruckt bei Hammerich und LeSser in Altona.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.