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Der Jude · 1832-06-22 · Heft 8 (22.6.1832) · p. Seite 63

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1832-1833)
Issue
Heft 8 (22.6.1832)
Date
1832-06-22
Page
Seite 63 (sequence 7)
Language
German
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63 Es gehört hieher zunächst die Ansicht von einer vorgeblich nationalen Natur jener Gebräuche, die ich bereits an einem andern Orte*) zu widerlegen bemüht war, und die dem Begriffe, den der gesunde Menschenverstand von jeher von einer Nation und von einem nationalen d. h. bürgerlichen, durch die Gewalt der Nation mit zwingender Kraft begabten Gesetze gehabt hat, so sehr widerstreitet, daß ich nicht weiß, ob eine Gesetzgebung mehr zu beklagen wäre, die auf dem dünnen Gewebe trügerischer Sophismen ihren festen Bau errichten, oder eine Religion, die auf eine ihr von außen aufgedrungene in dem Gemüthe keines ihrer Bekenner wurzelnde Ansicht eine Reform begründen wollte. Welchen unverdorbenen Verstand wollet Ihr denn überreden, Gesetze von nationalem Charakter in solchen Vorschriften zu erkennen, deren Befolgung bei jedem Einzelnen lediglich dem Gewissen und der religiösen Ueberzeugung anheim gestellt ist, ohne daß irgend ein Zwang, ohne daß die leiseste Beziehung auf ein äußeres Verhältniß dabei Statt fände; in Vorschriften, die von den Lehrern der Religion im Namen der Religion gelehrt und von ihnen auf's ausdrücklichste als Pflichten gegen Gott bezeichnet und von den Pflichten gegen Menschen unterschieden werden? Sind die Katholiken eine Nation, weil sie die Fastengesetze halten? Oder treten ße aus einem nationalen Bande heraus, wenn sie am KeÄag^ Fleisch essen? Diese Bestimmungen der katholischen Kirche werden von dem frommen Katholiken auf dieselbe Weise heilig gehalten, wie das mosaische Ceremonial-Gesetz sammt seinen spateren Auslegungen von den Juden, die ihm anhängen; glaubt aber der aufgeklärte Deutsche Katholik etwa eines Gesammt- Beschluffes einer katholischen National-Versammlung seiner Provinz zu bedürfen, um sich über die Beobachtung jener Bestimmungen hinwegzusetzen? Auf jener schiefen Grundansicht beruht aber jene Forderung einer Reform, die gleichsam auf legislativem Wege, durch Wahlen von Abgeordneten, Majoritäts -'Beschlüsse u. s. w. vor sich gehen soll, ihrer ganzen Natur nach, und die Badenschen Juden mögen, ehe sie daraus eingehen, bedenken, daß es ein gefährliches Spiel ist, die gesetzgebende Gewalt wie einen thörichten Despoten *) S. meine Bertheidigung u. s. w. S. 43—47. zu behandeln, dessen Launen man schmeicheltdem man, um ihn zu gewinnen, seinen Willen thut bei der festen Ueberzeugung, daß das, was er verlangt, etwas nichtiges und thörichtes ist; sie mögen bedenken, daß sie Gefahr laufen, eine ernste heilige Sache durch die Aufführung des Possenspiels einer religiösen Reform, die auf einem nicht religiösen Grunde beruht, lächerlich zu machen, und ihr um eines zweideutigen Vortheils willen die Theilnahme aller wahren Freunde der Freiheit und aller wahren Verehrer der Religion zu entziehen. Indem wir aber den nationalen Charakter jener Gebrauche, so wie alle Nationalität der Juden überhaupt auf's entschiedenste läugnen, von dem einfachen Grundgedanken ausgehend, daß eine Nation eine durch ein politisches Band, durch gemeinsame Zwangsgesetze, durch eine gemeinsame höchste Gewalt verbundene Gesammtheit ist, wollen wir uns zugleich gegen ein eignes quid pro quo unserer Gegner verwahren, das den Schein auf uns werfen könnte, als wollten wir das Kind mit dem Bade verschütten, als behaupteten und verläugneten wir mehr, als wir in der That behaupten und verläugnen wollen. Es ist nämlich einer von den schlauen Kunstgriffen Jener, der auch in den vorliegenden Debatten häufig bemerkbar ist, daß sie, in dem sie das die Juden vereinigende Band für ein nationales und als solches für der Einheit des Staatslebens widerstrebend erklären, ganz unvermerkt das wirklich vorhandene religiöse Band damit vermengen, und unter dem Scheine der Bekämpfung eines Phantoms von nationaler Vereinigung, das wir ihnen gerne preisgeben wollen, in der That auf die Vernichtung der religiösen Vereinigung ausgehen. Wir wollen uns in dieser Beziehung offen und ohne Rückhalt aussprechen. Allerdings giebt es sehr Viele unter uns, die die strenge Beobachtung des Ceremonial-Gesetzes als ein unerläßliches Mittel zur Erhaltung der religiösen Gemeinschaft betrachten, welche die Juden der verschiedenen Lander und Welttheile zu einer durch ihren Glauben und die Weise ihrer Gottesverehrung verbundenen religiösen Gesammtheit verknüpft. Wenn man eine solche, wre es Viele, besonders in poetischer Rede, zu thun gewohnt sind, ein Volk, eine Nation nennt, so geschieht dieses in einem anderen, als dem gewöhn-

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