Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 6 (1.6.1832)
- Date
- 1832-06-01
- Page
- Seite 45 (sequence 5)
- Language
- German
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45 Verhaltniß seiner Ansichten 'zu seiner Abstimmung. Nachdem er nämlich auseinandergesetzt, wie nur Christen in einem christlichen Staate voller politischen Rechte theilhaftig werden könnten, votirt er — für die Anträge der Majorität der Kommission. Diese Anträge wollen ja aber den Juden die volle Gleichheit der Rechte gestatten, wenn sie nur die Beschneidung und die Speisegesetze abschaffen und den Sabbath nicht aus religiösen^ sondern aus weltlichen Gründen am Sonntage, als an dem allgemein üblichen Ruhetage, feiern. Wird man für Herrn Rindeschwender durch solche Abschaffungen ein Christ? Ist sein Christenthum etwas negatives, zu dem man ohne Glauben, ohne Weihe, durch bloßes Ablassen von den eigenen religiösen Gebräuchen gelangt? Oder war er naiv genug, durch seine Abstimmung zu erkennen zu geben, daß er in jenen Anträgen nur eine des Charakters von Gesetzgebern höchst unwürdige Hinterlist sehe, welche die Bewilligung vyn Forderungen, die sie, um nicht unliberal zu erscheinen, nicht abzuweisen wagt, an Bedingungen knüpft, deren Erfüllung sie im Voraus als unmöglich erkannt hat? Eine dritte Deutung jener Abstimmung möchte schwer zu finden sein. Außer diesem einen Redner hat kein anderer auf dem Prinzip der Ausschließung im Namen des Christenthums beharrt; alle die vorläufigen Einwendungen, tm man gegen die volle Gleichstellung der Juden machte, wurden, der Form nach wenigstens, auf andere Grundlagen gebaut, und wir haben die Schwierigkeiten, die noch,M überwinden sind, auf anderen Wegen zu suchen. Das edle Gut der Freiheit, das wir erobern wollen, wird, wie eine gefangene Schönheit in den Zaubermährchen, von eifersüchtigen Hütern aller Art, mannichfaltig an Gestalt und Farbe, wie an Waffen, im festen Zauberschloß bewacht. Der gewaltige Riese des Fanatismus liegt zu Boden gestreckt an der Schwelle, gefesselt durch die Macht der Vernunft und der Menschlichkeit. Aber zwerghaste Spukgestalten engherziger Vorurtheile, gefährlich durch ihre Kleinheit, widrig durch ihre Häßlichkeir, versperren uns die inneren Zugänge, Md erschweren uns den Sieg. Wir wollen sie fest und scharf in's Auge fassen, und sie bannen im Namen des Rechtes und der Wahrheit: laßt uns sehen, ob sie Stand halten! II. Wir kommen nunmehr auf die von den Ceremonial - Gesetzen der Juden hergenommenen Einwendungen, die dazu geführt haben, eine Reform derselben zu einer Vorbedingung der vollkommenen Gleichstellung machen zu wollen. Der Gedanke einer solchen Vorbedingung ist in den AnK^M der Majorität der Kommission ausdrücklich cMgesprochen, und in der Forderung bestimmter Konzessionen ausgeführt. In dem, Anträge der Minorität des Ausschusses, so wie in dem der zweiten Kammer selbst, ist er weniges bestimmt ausgedrückt; doch liegt er der „Beseitigung der entgegenstehenden Hindernisse" gewissermaßen zum Grunde, und da er in den Debatten selbst eine Hauptrolle spielt, so wird er wahrscheinlich in den von der Regierung den Juden des Landes zu machenden Vorlagen eine Stelle finden. Es ist also höchst wichtig, zu einem klaren Resultate über einen Punkt zu kommen, der, äußerst einfach, wenn man von einem einfachen großen Prinzip ausgeht, sich, so wie man darüber hinausgeht, in unauflösliche Schwierigkeiten zu verwickeln droht. Wir wollen mit diesem einzig heilbringenden Prinzip, das allein die Gesetzgebung in der ihr gebührenden hohen Sphäre zu erhalten vermag, wo sie, erhaben über dem Gewirre streitender Meinungen, Allen gleiche Gebote verkündet, von Allen gleichen Gehorsam fordert, unsere Erörterung beginnen. Dieses Prinzip beruht auf der Unverletzlichkeit, auf der Heiligkeit des Gesetzes; es schreibt vor, daß die vom Gesetze vorgezeichneten Pflichten von Allen auf gleiche Weise erfüllt werden, daß gleiche Strafen und Nachtheile Alle, die es an jener Erfüllung fehlen lassen, treffen sollen, ohne daß dabei dieBerufung aufeine individuelle religio sie Meinung einen Entschuldigungs-Grund abgeben könnte. Diesen Grundsatz haben die Gesetzgebungen aller politisch civilisi'rten Staaten, theils stillschweigend, theils ausdrücklich angenommen; er gilt in Amerika, in Frankreich, in Holland; von den Deutschen Versassungs-Urkunden hat ihn unter anderen die des Großherzogthums Hessen - Darmstudt und neuerdings die des Kurfürstenthums H e sse n ausdrücklich ausgesprochen. Es ist dieser Grundsatz in Deutschland, und namentlich in Baden auf die Juden in