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Der Jude · 1832-06-01 · Heft 6 (1.6.1832) · p. Seite 43

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1832-1833)
Issue
Heft 6 (1.6.1832)
Date
1832-06-01
Page
Seite 43 (sequence 3)
Language
German
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43 und Geringschätzung vor, als sie selbst gegen die letzteren empfinden! Ich weiß nicht, ob es mehr zum Spotte reizen oder eine tiefe Wehmuth erregen sollte, wenn auf ein langes Register von Schmähungen, wie sie nur der giftigste Haß eingeben kann, am Ende, wie es gewöhnlich geschieht, der Vorwurf folgt, das Judenrhum nähre eine lieblose Gesinnung gegen Andersglaubende. Diese Menschen sind an den Judenhaß so gewöhnt, daß sie sich seiner gar nicht mehr bewußt sind; er ist ihnen, wie die Atmosphäre, in der sie leben; sie wissen gar nicht, wie man anders gesinnt sein könne. Gott sei es gedankt, daß dieser Gemüthszustand mächtig abnimmt, daß es immer mehr und mehr anerkannt wird, wie es in der Bairischen Kammer allgemein anerkannt worden, daß es dem Christenthume und seinen Bekennern obliegt, die Wunden zu heilen, die ihr Haß den Juden geschlagen, und daß hier von ihrer Seite unendlich viel mehr, als von der unsrigen wieder gut zu machen Lstl Nach S. 317 des Landtagsblatte.s hat freilich in der Badischen Kammer der Abg. Welker geäußert, „wenn von Beleidigungen, „von Wegwerfung und Verachtung gesprochen werde, „so gelte dieses in keiner Hinsicht von Christen gegen „den Juden, wohl aber umgekehrt." Es kostet Mühe, zu glauben, daß Das im Ernste gesagt worden ist. Hat etwa der christliche Pöbel in Mannheim, um meine Beispiele in Baden zu wählen, im September 1830 den Juden aus besonderer Hochachtung die Fenstem eingeworfen, oder in Karlsruhe, wie die Zeitungen meldeten, Einzelne auf öffentlicher Straße zu mißhandeln versucht? Oder sind dergleichen Dinge nach den Ansichten des Herrn Abg. Welker keine Beleidigungen? Fassen wir einmal die einzelnen Punkte in's Auge, die man gewöhnlich als Belege einer inhumanen Gesinnung der Juden gegen die Christen anführt, und' sehen, wir, was ihnen ähnliches gegenüberzustellen wäre. Manche Juden sollen mit der Benennung Gojim, womit das alte Testament alle Nicht-Juden bezeichnet, einen verächtlichen Nebenbegriff verbinden. Gesetzt es wäre etwas an der Sache, was gewiß nicht nachzuweisen ist: könnt Ihr es läugnen, daß nie aus einen anderen Namen so viel Schmach und so viel Haß gehäuft worden, als die Härte und Unbilligkeit der Christen seit Jahrhunderten auf den Namen Jude gehaust? Am seltsamsten klingt der Vorwurf, der wiederholt in den Verhandlungen den Juden gemacht wird, daß sie die Christen als Fremdlinge betrachten. Bekanntlich protestiren die Juden ihrerseits so entschieden sie können, gegen eine solche Ansicht der Sache, während von christlichen Gelehrten von Zeit zu Zeit Bücher geschrieben werden, um den Christen zu beweisen, daß sie die Juden als Fremdlinge zu betrachten haben. Der Jrrthum ist aber doch wohl von der einen Seite gerade so groß wie von der anderen. Und doch sind wir die Irrenden und Ihr die Weisen! Gesetzt aber, jene Verkehrtheit der Begriffe fände wirklich bei den Thoren auf beiden Seiten Statt: von welcher Seite wäre er gehässiger, von der Seite der Unsrigen, die sich damit in selbstzerstörendem Wahnsinn den eigenen Anspruch auf ein Vaterlanb raubten, oder von Eurer Seite, die Ihr, selbst in ruhigem unbestrittenen Besitze, uns damit zur ewigen Fremdheil und Heimathlosigkeit verdammt? Und doch find wir es, die da hassen: Ihr seid die Liebe selbst! Wir haben bisher gezeigt, wie die moralische Verurtheilung, die von den Bekennern einer Religion über die Grundsätze einer anderen ausgesprochen wird, auf dem tief wurzelnden unbewußten Vorurtheile für die ausschließliche Trefflichkeit des eigenen Glaubens, nicht auf wahrhafter partheilosec Würdigung der fremden Lehren beruht: denn zu einer solchen Würdigung hat sich bis jetzt keine Religion, am wenigsten hat sich dazu das Christenthum erheben können, das seit Jahrtausenden mehr als irgend ein anderer Glaube daran gewöhnt ist, alle Seligkeit und allen Menschenwerth für sich allein in Anspruch zu nehmen. Eine Gesetzgebung, auf welche solche Verurtheilungen Einfluß haben, beruht mithin aus dem Grunde des Vorurtheils, der Befangenheit, des Fanatismus. An dieses Resultat schließt sich auf's engste ein anderer Grundsatz an, den wir als das Grundthema der folgenden Untersuchung, als den Satz, den wir nach allen Seiten hin zu beleuchten und zu beweisen haben, vorausschicken, nämlich folgender: Alle Ausschließungen ohne Ausnahme, die die Gesetze über die Bekenner einer Religion verhängen, beruhen ihrem historischen und logischen Grunde nach lediglich auf der Meinung, daß der Glaube an den positiven Inhalt des herrschenden Glaubens 6*

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