Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 4 (22.5.1832)
- Date
- 1832-05-22
- Page
- Seite 26 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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26 und Tüchtigkeit als Anwalt, Warme für Recht und Freiheit als fühlender Mensch bewährt. Die Sprache des Gesuchs ist gemessen und schonend, wie es einer officiellen Bittschrift, aber ernst und würdig, furchtlos und offen, wie es Denen geziemt, die im Namen der ewigen Gerechtigkeit die Erstattung geraubter Menschenrechte fordern; sie kann als Muster ähnlicher Arbeiten empfohlen werden. In den Anmerkungeü und Zusätzen hat der Verfasser in einfacher eindringlicher Sprache nochmals das ganze Heer frivoler Einwendungen gemustert, an die Wenige mehr im Ernste glauben, die aber von Manchen noch aus alter Gewohnheit, oder um andere geheime Absichten damit zu verbergen, vorgebracht werden, und hat sie — freilich eine leichte, aber doch noch immer nützliche Arbeit — mehr als genügend widerlegt, auch hat er darin eine umfassende gründliche Belesenheit in diesem Fache an den Tag gelegt. Er sagt in der Vorrede, seine Aufgabe sei weniger gewesen, neue Ideen und Vertheidigungs-Gründe aufzufinden, als vielmehr die in vielen Schriften zerstreut liegenden Gründe kurz zusammenzustellen, hin und wieder noch zu verdeutlichen und zu verstärken, und auf sein Vaterland anzuwenden. Dennoch empfehlen wir auch denen das Buch, die bei reger Theilnahme für die Sache durch die vielen theoretischen Apologieen sich schon ermüdet glauben. Sie werden das schon Bekannte hier Ln einem neuen Lichte sehen, und sich dessen freuen.' Das Wort gewinnt an Kraft, wenn es unmittelbar zur That zu werden bezweckt; der seit Jahrhunderten in das Gebiet der Theorie, wie in ein durch bösen Zauber geschlossenes Gefäß gebannte Gedanke wird frisch und neu an Form und Farbe, wenn er befreit in die frohen Reihen des Lebens tritt, und seine jugendliche Kraft an dem zähen Widerstande träger Gewohnheit versucht. Die alten Gründe, so alt wie das mit Vdm ersten Menschen geborne Gefühl für Recht und Menschenwürde, glänzen wieder, wie alte gute Schwerdter, vom Roste gereinigt und zum Kampfe gewetzt, hell und blank im Sonnenlichte und führen kräftige Streiche. Ueber das Resultat des vorliegenden Gesuchs, so wie über die dasselbe betreffenden legislativen Berathungen ist noch nichts zur öffentlichen Kunde gelangt. Ueber viele andere Reformen, die die öffentliche Meinung der Braunschweiger in verschiedenen Zweigen der Verwaltung und Gesetzgebung verlangt, ist ebenfalls noch nichts entschieden. Diese Verbesserung wird das Schicksal der übrigen theilen, wie es in anderen Staaten der Fall war. Es lag in der Absicht der Bittsteller, keine andere" Veränderung ihrer Verhältnisse, als eine durchgreifende, völlige Gleichstellung gewährende in Anspruch zu nehmen, ein Verfahren, das unbedingte Billigung allenthalben verdienet, wo nicht gerade dringende Noch augenblickliche Abhülfe einzelner Beschwerden erheischt. Die Gesetzgeber werden sich daher schwerlich veranlaßt finden, einen Mittelweg einzuschlagen. Unter diesen Umständen werden wir uns doppelt'freuen, wenn das kräftige Bemühen der Bittsteller mit Sieg gekrönt wird, und würden uns weniger betrüben, wenn es für dieses Mal noch sein Ziel nicht erreichte. Die Freiheit schreitet in unserem Vaterlande langsam, aber sicher fort. Was der diesjährige Landtag versagte, würde der nächste gewähren. Jedes Wort, das für die Sache des Rechts gesprochen, jeder Schritt, der für sie gethan wird, nähert sie ihrem Ziele. Die sorgsam gesäete Frucht wird geärndtet werden, wenn sie reif ist; aber der Moment der Reife ist in den Entwickelungen der Geschichte nicht, wie in dem der Natur, nach Zeitabschnitten, sondern er ist nach Thaten zu berechnen. Der Glaube und die Cholera. Anmerkungen zu einer Sächsischen Meßverordnung. Eine im Hamburgischen Korrespondenten vom 4ten Mai abgedruckte Bekanntmachung des Raths der Stadt Leipzig, die Leipziger Jubilate-Messe und die dabei zu beobachtenden Maßregeln gegen die Einschleppung der Cholera betreffend, enthält unter Anderem folgendes: „Demgemäß werden aber auch für diese Messe, ausländische, israelitische Kauf- und Handelsleute, wenn ste.nicht ein baares Vermögen von wenigstens 100 Rthlrn. oder Werth vorweisen, oder schon in Leipzig als wohlhabend bekannt und accredirt find, ferner Pack-, Bündel- und sogenannte Trödel-Juden, Marionettenspieler und dergleichen, auch ausländische Musikanten von hiesiger Stadt zurückgewiesen werden. Der Hausirhandel bleibt ebenfalls verboten."