Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 3 (11.5.1832)
- Date
- 1832-05-11
- Page
- Seite 22 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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22 * schon in so weit verbreitet, daß beinahe jedes fernere Wort überflüssig ist, doch kann ich mich aber nicht enthalten an dem Triumph, den die hohe Kammer heute zu feiern im Begriff steht, thatigen Antheil zu nehmen." Der Abg. Rudhart: „Seit langer Zeit beschäftigen sich Christen mit der Aufgabe, die Juden bürgerlich zu verbessern. Wohl eine christliche Aufgabe, wenn sie aus christlichem Gemüthe kömmt! Allein ich möchte vor Allem die Frage aufwersen: worauf gründet sich unser Beruf zu diesem Geschäfte? — Welches Amt und welche Absicht fordert uns dazu aus? Sind wir durchaus schon so vollkommen, daß wir schon an der Verbesserung Anderer zu arbeiten haben? Sind unsere Schulen in so gutem Zustande, daß sie nichts zu wünschen übrig lassen? Stehen wir schon auf dem Gipfel wahrer Aufklärung und reiner Religiosität? Sind wir so gute Familienväter, so uneigennützige Gemeindeglieder, so vorzügliche Staatsbürger, daß wir weiter nichts zu thun haben, als dafür zu sorgen, daß auch andere zu demselben G^ade der Vollkommenheit gelangen? — Ich fürchte, wir sehen den Splitter in dem Auge msers Nächsten, und den Balken in unserem eigenen Auge nicht, und ein pharisäischer Hochmuth ist es, )er uns überwältigt, indem wir ein solches Amt übernehmen wollen. Unsere einzige Frage ist hier: ob rechtliche Hindernisse, vorhanden sind, welche die Juden.ausschließen von der Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte." „Die Schulen.der Juden sind in zunehmender Verbesserung besonders durch ihre Sorge für woblgebildete und wohlgesinnte Lehrer. Da, wo sie eigene Schulen nicht gründen können, besuchen ihre Kinder die christlichen Schulen; sie sind eifrig, die öffentlichen Lehranstalten zu benutzen, deren Werth sie zu' schätzen wissen, und Judenkinder sind es, die oft den Christenkindern den Rang an Fleiß und Geschicklichkeit ablausen. Gewiß wegen Unwissenheit und Mangels an Bildung können die Christen die Juden nicht verwerfen! Im Gegentheil; in manchen Stücken werden viele von ihnen übertroffen, an Kennrniß und Bildung. Hören wir bei uns Christen doch noch klagen, daß die Schullehrer in die üble Lage versetzt seyen, sich um Lottocollecten, um die Stellen eines Malzausschlägers und jene eines Viehhirten zu bewerben! — Haben wir bei diesen Verhältnissen wohl Ursache, den Juden zuzurufen, auf Verbesserung ihrer Schulen bedacht zu seyn?" — „ Man wirft den Juden vor, sie haben eine angeborne unvertilgbare Neigung zum Schacherhandel; allein wem die erlaubten Nahrungsquellen genommen sind, der muß am Ende zu jeden, selbst den kargesten Mitteln greifen. Ist denn der Hausierhandel eine so angenehme Beschäftigung? Ist es also unterhaltend, so lieblich, so gewinnbringend, von Haus zu Haus zu gehen, und mit Lumpen zu handeln? Wer sich anders helfen kann, wird gewiß nach einem so elenden Geschäfte nicht greifen. Die Regierung rühmt sich, den Hausierhandel in der neuesten Zeit sehr vermindert zu haben; die wahre Ursache aber ist, weil das Gesetz doch mehr Freiheit giebt, als die Juden früher hatten. Man führt endlich an, daß die Luden trotz der Gesetze doch die Wege allenthalben zu finden wissen, sich ansaßig zu machen und Concessionen zu erhalten. Ich frage aber: Sind sie es, die die Gesetze zu vollziehen und die Verwaltung zu leiten haben? Sind es Juden, die verwalten und sich bestechen lassen, oder sind es nicht Christen? Wir sehen vielmehr hieraus, daß Zwanggesetze fruchtlos sind, und daß nur ein Gesetz der Liebe zum guten Ziele führe." Die Regierung hat in dem Landtags-Abschiede dieses Jahres versprochen, die verlangte Revision unverzüglich vornehmen zu lassen. Sie wird die Lage der Sache und ihre Pflichten nicht verkennen. Ein Zustand der Dinge, der von einem Zweige der gesetzgebenden Gewalt einstimmig als verwerflich, als der Sittlichkeit, der Vernunft, dem Wohl und der Ehre des Staates widerstreitend anerkannt worden, ohne daß sich auch nur eine einzige Stimme zu seiner Vertheidigung zu erheben gewagt, darf in der Gesetzgebung nicht fortbestehen, wenn er nicht auch ihre gesunden Theile verderben, wenn er sie nicht in der öffentlichen Meinung herabsetzen soll, zumal wenn ein, solches Urtheil ohne den leisesten'Verdacht persönlicher Betheiligung bloß im Interesse der Gerechtigkeit und Menschlichkeit gefällt worden. Die Regierung hat mit ihren Vorschlägen wapten wollen, bis die Begriffe und Ansichten reifer geworden für Gesetzesvorschläge, die ihrer