Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1832-1833)
- Issue
- Heft 3 (11.5.1832)
- Date
- 1832-05-11
- Page
- Seite 19 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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19 t Aber so mangelhaft dieses Gesetz seiner Anlage nach schon war, eben so unvollkommen mußte es zu dem damit beabsichtigten Zwecke wirken, da man dabei den Umstand gänzlich außer Acht gelassen hatte , daß dieses Gesetz die Juden ganz aus dem bürgerlichen Vereine losriß, und den wuchernden Samen der Uneinigkeit und Zwietracht ausstreute." „Wohl muß man anerkennen, daß das Gesetz einigermaßen Gutes beabsichtigte, indem es die Ackerbau- und Gewerb-treibenden Juden insofern bevorzugt, daß es durch sie die Matrikelzahl auch an den Orten, wo bisher keine Juden waren, vermehren laßt; aber wie war es nur einigermaßen denkbar, daß man diese Absicht erreichte, da das Edikt auf der andern Seite als Regel den Grundsatz aussprach; daß da, wo bis zum Jahre 1813 keine Juden schon vorhanden waren, auch Ln der Folge keine ausgenommen werden sollen, ihre Zahl überhaupt eher vermindert als vermehrt werden? Es entstand daraus als natürliche Folge bei dem Volke die Meinung, die Israeliten seyen als eine den Gemeinden der Christen aufgelegte Last zu betrachten, ja als ein Uebel, auf dessen Ausrottung man bedacht seyn müsse. So brandmarkte man die Juden auf gesetzlichem Wege, und setzte sie in der öffentlichen Meinung nicht nur herab, sondern erzeugte ungünstige Vorurtheile gegen sie selbst da, wo noch keine vorhanden waren. Solche Edikte verunstalten unsere Gesetzgebung, und eine Schmach wäre es für die Volksvertreter des Jahres 1831, solche noch lange bestehen zu lassen. Was wird die Mit- und Nachwelt von uns sagen, da wir in vielen Zweigen unserer Gesetzgebung auf Verbesserungen antrugen, und nur bei den die Verhältnisse der Juden betreffenden Gesetzen gleichgültig blieben? ja nicht einmal gegen die Auswüchse der rohen, unwissenden und grausamen Jahrhunderte einen Antrag stellten? Wird die Geschichte uns einst nicht als selbstsüchtige, einseitige Egoisten beurtheilen, wenn wir 50,000 Staatsbürger der Verachtung und Erniedrigung unverdienter Weise noch fernerhin preis geben, und gegen ihre gerechten Bitten taub bleiben, wahrend wir von der Staatsregierung fordery, sie solle die Rechte des Volks in jeder Beziehung anerkennen? Welch greller Widerspruch! Man betrachte die verschiedenartigsten Bestimmungen unsers Civilcodexes, man erwäge die in den Partikularrechten weiter enthaltenen Ausnahmsgesetze gegen die Juden, und man wird daraus die Ueberzeugung schöpfen, daß der Staat eher seinem Zwecke feindlich entgegen arbeitete, als er ihn förderte." „Die in unserer Civilgesetzgebung aber enthaltenen Beschränkungen der Juden sind eben so entehrend für die Christen als drückend für die Juden. Sie sind ein Schanddenkmal der den grauen Vorzeiten angehörenden Intoleranz, und eines unfern aufgeklärten Zeiten fremden Fanatismus. Sie bilden einen neuen gewichtigen Beleg für das längst anerkannte Bedücfniß einer gänzlichen Umarbeitung unserer Civilgesetzgebung in allen ihren Theilen." „Seit 1813 hat man nichts mehr für das angefangene Werk der Verbesserung der Juden gethan, trotz der Verheißungen des Artikels 16 der deutschen Bundesakte, und die von unserer Regierung beim Landtags-Abschiede von 1819 gemachten Versprechungen blieben bisher todte Worte; obschon selbst bie heftigsten Gegner des Judaismus zugeben müssen, daß dieser lange Zeitraum von den Israeliten auf das Thätigste und unermüdet zu ihrer völligen Ausbildung benützt wurde, obschon man sie gänzlich ihrem Schicksal überlassen hatte." „ Das Edikt von 1813 fand bei seinem Erscheinen nur Schacher- und Hausierjuden vor sich. Diese, von Jugend auf vernachlaßigt, für nichts Höheres und Edleres ausgebildet, ohne alle wissenschaftliche Kenntnisse^ und mechanische Fertigkeit, konnten - sich keine andern Hülfsquellen mehr eröffnen. Bereits sieht man heutzutage nur die vom Kummer und Alter gebeugten Juden von Haus zu Haus sich sehr mühsam schleppen, um ihren eben so kümmerlichen als mühseligen Unterhalt zu suchen, dagegen die jüngere Generation betrat die vom Staate geöffneten Wege. Auf ihre Kosten sorgten die Israeliten für Bildung und Erziehung der Jugend, und hiezu trugen auch jene, welche für nichts als Handel empfänglich waren, willig bei. Obschon den Juden der' Staatsdienst verschlossen ist, so bilden sich doch viele jüdische Jünglinge aus reinem Eifer für Wissenschaften auf den Hochschulen unermüdet aus." „ Nirgends ließen es die Juden an Aufmunterung und thätiger Unterstützung fehlen. So besteht z. B. 3 *