Mannheim
Compact Memory

KC-Blätter · 1929-11-01 · Heft 4 (November 1929) · p. Seite 73

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
KC-Blätter
Volume
1929
Issue
Heft 4 (November 1929)
Date
1929-11-01
Page
Seite 73 (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2268830-2268968-2268972--3504-3526449
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Denn hier taucht die Frage auf, ob der Staat cs zulassen kann, die Hochschulen ihres Staatscharakters zu entkleiden, sie der Studentenschaft — und ihrem Terror — zum fteien Schalten und Walten zu überlassen. (Lr hat die Freiheit der Wissenschaft, die Freiheit der Lehre und des Lernens anerkannt — hier liegt der Unterschied gegen den Staat des Vormärz —, aber wenn die Forderung der Deutschen Burschenschaft Gesetz würde, wer würde dann feststellen, ob eine Ucberschreitung der Lehrfreiheit vorliegt, ob Mißbrauch mit der Autorität getrieben wird? — Ausschließlich der Disziplinarkörper der Universität selbst, d. h. die Ueberwachung der Innehaltung der staatlichen Gesetze würde dem Objekt der Gesetzgebung überlassen werden. Dabei wird, wie dies so oft in der Studentenschaft geschieht, mit dem Wort „Selbstverwaltung" Mißbrauch getrieben und diesem Wort ein Sinn bcigelegt, der ihm niemals im deutschen Verwaltungsrccht zugekommen ist. Selbstverwaltung heißt doch immer nur Verwaltung im Rahmen des Gesetzes unter der Kontrolle der gesetzlichen Instanzen. Selbstverwaltung ist aber nicht, wie cs hier gefordert wird, die Uebcrtragung der Kompetenz-Kompetenz auf den Selbstverwaltungskörper, der damit Rechte erhalten würde, die weit über die hinausgchen würden, die den deutschen Ländern in der Reichsverfassung gegeben sind. Diese Mißdeutung des Begriffs der Selbstverwaltung aber ist es, die vielleicht die wesentlichste Schuld an den Vorgängen an den deutschen Hochschulen trägt, hier in stärkerem Maße Aufklärung zu leisten, wäre Aufgabe aller staatlichen Stellen, die sich allzu oft bei Streitigkeiten in die Verteidigungsstellung haben drängen lassen und sich vielleicht auch zu oft dabei ins Unrecht gesetzt haben. Die Forderung nach dem numerus clausus wird von den Burschenschaften sicher nicht in Ueberschreitung. sondern im Rahmen ihrer Beschlüsse erhoben. GS soll also in Zukunft nach diesem BurschenschasiS-Ideal Ausgabe und Recht der Hochschulen sein, selbst zu bestimmen, tver als HSrer einer deutschen Hochschule zugelassen weri.ji soll. Da aber die Hochschulen doch insoweit LtaatSanstalten bleiben sollen, als ihr Besuch allein zu gewissen Aemtern befähigt, bedeutet dies die Beschränkung des Staates in der Auswahl seiner Beamten. Rur dieses Beispiel möge die Unmöglichkeit dieser Ding« vor Augen führen. So ist denn die Einstellung des Studenten, wenn man von einer Linfteilung „deS" Studenten überhaupt sprechen kann, etwa wie folgt zu umreißen: Man kann in den allerwenigsten Fällen von einer positiven Staatsfeindschaft des des Studenten sprechen. Was fehlt, ist Verantwortungsgefühl, ist Verständnis für Arbcitsmöglichkciten und Arbeitsmethoden des Staates, Verständnis der politischen Gegebenheiten und der politischen Notwendigkeiten. Was fehlt, ist vor allem die Achtung vor der Autorität des Staates, hierbei ist gerade der Kreis der Studentenschaft, der nach außen so oft als reaktionär in dem üblichen Sinne des Wortes bezeichnet wird, nichts weniger als reaktionär, sonder er ist revolutionär und auch bewußt revolutionär gegenüber den Institutionen, die wie dicUniversitäten in Stellung und Funktion durch die staatliche Umwälzung in keiner Weise berührt sind, ja, die sogar größere Freiheiten genießen als in der Vorkriegszeit. Man kann daher wohl von einer Staatsfcindschaft in dem Sinne sprechen, daß diese sich bald politisch, bald hochschulpolitisch als revolutionär, wenn nicht als anarchistisch auswirkt. Daß diese Art der Staatsfeindschast sehr häufig Unkenntnis ist. ergibt sich aus dem oben angeführten Zitat aus den Wingolf-Blättern und einige Beispiele hierfür hat der Verfasser auch in den in den K. C.-Mitteilungen vom Dezember!929 abgedruckten Ausführungen anläßlich der Berliner K. Ü.-Kundgebung angeführt, Aber mit der Theorie sind die Dinge nicht geklärt. D»e Vorgänge an den deutschen Hochschulen zeigen ja. wohin es kommen würde, wenn diese schönen Theorien Wirklichkeit tverden würden. Ls wird noch zu anderer Zeit notwendig sein, nach der anderen Richtung hin das Problem aufzurollen und zu besudeln, soweit der Staat gegenüber dieser Art der Staatsfeindschaft seiner künftigen Beamten ruhig bleiben kann. Uns interessiert heute nur das Thema: Student und Staat, Und daß dies mit dem einfachen Schlagwort der „Staatsfeindschast" nicht abgetan ist. erst recht nicht mit der Abstempelung der heutigen Studentenschaft als „reaktionär", daß man zu Fehlschlüssen kommt, wenn man dies tut. hat das jahrelange Bündnis zwischen Völkischen und Kommunisten in der Berliner Studentenschaft am besten dewiesett. Nicht um Theorien geht es. es geht um die Errichtung einer völkischen, staatlich anerkannten revolutionären Keimzelle im Staat, um die Regierung der Volksgemeinschaft.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.