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KC-Blätter · 1929-11-01 · Heft 4 (November 1929) · p. Seite 74

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Journal
KC-Blätter
Volume
1929
Issue
Heft 4 (November 1929)
Date
1929-11-01
Page
Seite 74 (sequence 14)
Language
German
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74 Der Anteil der Juden an der deutschen Gesetzgebung im 19. Jahrhundert. Von Dr. Adolf Asch (Sprev., Thur.) Es ist erstaunlich, welche kurze Spanne Zeit genügte, um die deutschen Juden, die bis zur Emanzipation im wesentlichen Objekt der Gesetzgebung waren, mit den staats- und rechtspolitischen Anforderungen der Zeit derart vertraut zu machen, daß sie aus ihren Reihen die namhaftesten und maßgebendsten Führer bei der Reuschöpfung der deutschen Staats- und Rechtsordnung stellten. Es ist, als ob die schöpferische Kraft wie ein heiliges Feuer unter dem Druck der Jahrhunderte unterirdisch, abgeschlossen von dem Leben. geglüht hätte und nunmehr plötzlich befreit, mit der Flamme der Leidenschaft die Gemüter der deutschen Juden ergriffen, und ihre unausgesüllten, aber energiegespannten Seelen begeistert hätte zum Mitwirken in einer freiheitsdurstigen und schasfensfrohen Zeit. Die gesetzliche Gleichberechtigung, die gerade in der Zeit nationalen Aufschwungs den deutschen Juden zugestandeu wurde, erweckte begreiflicher Weise gerade in den stärksten Geistern die Sehnsucht nach völligem Aufgehen in der deutschen Kultur: „Biele der angesehenen jüdischen Familien in den großen Städten waren schon durchaus germanisiert." (Treitschke. Deutsche Geschichte im 10. Jahrhundert. Bd. 2 S. 417);11ebertritte zum Christentum waren nicht selten. Gerade vom Gesichtspunkt der völkischen Einstellung aus können wir aber auch die Leistungen der lauen Juden und Renegaten jener Zeit für das Judentum buchen. Das Breußischc Gesetz von 1812 hatte zwar den Juden bereits alle staatsbürgerlichen Rechte gewährt. das Recht auf die Zulassung zu den Staatsämtern aber ausgenommen; diese Beschränkung ist dann in der Verfassung, dank dem mutigen Eingreifen Gabriel Rießers, deS Vizepräsidenten des Frankfurter Parlaments, fast einstimmig fallen gelassen worden. Zwar hat noch 18|<i Frankfurt am Main die neugewonnene Souveränität, „in pfahldürgerlicher Engherzigkeit dahin mißbraucht, die Juden des Bürgerrechts, das sie sich von Dalberg erkauft batten, wieder zu berauben;" (Treitschke S. 120); doch gelang es Rothschild. Oesterreich und den Bundestag selbst zu einer öffentlichen Stellungnahme gegen das den Juden angetane Unrecht zu bewegen, nachdem eine Klage der israelitischen Gemeinde von dem Spruchkollegium der Berliner Fakultät als unbegründet adgewiesen worden war. Hardenberg ließ erklären, daß den Frankfurter Juden mindestens ein beschränktes Bürgerrecht gebühre; im Iadre 1821 erhielten schließlich die Frankfurter Inden einen Teil ihrer Rechte wieder; aber auch jetzt noch durften sie keinen Fruchthandel treiben, nur je ein Haus besitzen, insgesamt nur 15 Ehen jährlich schließen. Zwar wurde bereits im Jahre 1840 ein Gabriel Rießer zum Rotar und 1860 zum Obergerichtsrat ernannt; doch wurde wegen seines mannhaften Auftretens gegen die Reaktion noch ein Dr. Bamberger zum Tode verurteilt und erst im Jahre 1868 amnestiert, derselbe Mann, der später von Bismarck zur Lösung der Entschadigungsfrage in das Hauptquartier nach Versailles gesandt wurde, und der im September 1870 die letzten Bedenken der Bevölkerung, der Regierungen und Parteien gegen den Eintritt in das Reich aus dem Wege zu räumen wußte. Den Dank für die endliche Gleichstellung erstatteten die Juden in glänzender Weise in der liberalen Aera; hier wurden Lasker und Bamberger die leuchtenden Sterne im Parlament. Der Verfassungsentwurf des Norddeutschen Bundes war in hervorragendem Maße das Werk Lasters. Und es ist sicherlich bemerkenswert, daß ein Treitschke sich zu folgendem Bekenntnis verstanden hat: „Diese Verfassung ist der Markstein des größten Fortschritts, den das politische Leben der Deutschen je vollzogen hat; späte Geschlechter werden einst das Andenken des ersten norddeutschen Reichstags segnen und seine verblendeten Gegner belächeln." (Treitschke. Zehn Jahre deutsche Kämpfe S. 30). Es ist bekannt, daß sämtliche Parteien der deutschen Volksvertretung mit Ausnahme des konfessionellen Zentrums unter der Führung von Juden begründet wurden: die Rationalliberale Partei von LaSker. die Partei der Freisinnigen von Bamberger, die Sozialdemokratische Partei von Lassalle, und die konservative von dem Juden Stahl, der vor seiner Taufe Schlesinger hieß. Gerade Stahl war es ja auch, der der konservativen Staats- und Rechtsanschauung die wissenschaftlich« Begründung gab. An den deutschen Reichsjustizgesetzen, die vor 50 Jahren «inen so bedeutsamen Fortschritt in der Vereinheitlichung des deutschen Rechts brachten. haben iüdische Juristen in den Kommissionen und im Plenum des Parlaments in erster Reihe mitgearbeitet. Mit ihnen sind di« Namen von Lasker und Bamberger, Wolfsohn und Frankenburger für immer verknüpft. RederaU. wo eS galt, die Einheit des Reichs gegen partikularistischr Bestrebungen zu schützen, freiheitliche Anschauungen gegen den Zopf der Bürokratie durchzusetzen. die Rechte des Angeklagten durch «in

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