KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 6 (November 1926)
- Date
- 1926-11-01
- Page
- Seite 113 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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113 Tradition des K. C. als farbentragende Verbindung, die auf dem Standpunkt unbedingter Satisfaktion steht, Hochhalten, wir wollen uns nicht durch unsere antisemitischen Gegner in ein Fahrwasser drängen lassen, in dem wir sonst nicht wären. Wir wollen die alte Tradition des K. C. grundsätzlich Hochhalten. Deshalb kann wohl im einzelnen Falle ein Zusammengehen mit grundsätzlichen Gegnern der studentischen Korporationen möglich sein, aber wir dürfen kein grundsätzliches Zusammengehen mit ihnen beschließen. And wenn das unsere grundsätzliche Stellungnahme ist, so müssen wir zum Schluß nun noch prüfen, ob überhaupt eine solche Festlegung des K. C. uns in unserem Kampf gegen den Antisemitismus in der Studentenschaft etwas nützen könnte. Auch das möchte ich verneinen, im Gegenteil, ich befürchte auch da nur Schaden. Ich habe im Anfang gesagt, daß wir K. L. er selbstverständlich an der Stützung der Republik ein Interesse haben, aber seien wir uns doch darüber klar, für die Stützung der Republik bedeutet es naturgemäß nichts, ob der K. C. als solcher sich politisch betätigt oder nicht. Für die Republik bedeutet es selbstverständlich eine Stützung, wenn der Reichsverband der deutschen Industrie sich für sie erklärt, aber was bedeutet es wohl im Geistesleben und im Wirtschaftsleben. wenn auch der K. L. eine derartige Erklärung abgeben würde. Ls wäre eine Geste, die verhallen würde und weiter nichts. Wie würde andererseits die Wirkung auf die Studenten sein. Wir würden damit endgültig jeden Zusammenhang mit den anderen farbentragenden Korporationen verlieren. Das würde ich gerade in diesem Augenblicke besonders bedauern. Ich bin der Meinung, daß das Gefüge. das der Hochschulring Deutscher Art hat. nicht mehr so fest steht, wie es noch vor kurzer Zeit war. Wir haben gehört, daß bereits hier und dort Corps auS dem Hochschulring Deutscher Art ausgeschieden sind. Wir haben gehört, daß auch eine ganz« Reihe von katholischen Korporationen auS dem tzochschulring Deutscher Art ihren Austritt erklärt haben. Ich persönlich glaube, daß diese Bewegung, die eine Bewegung der Gesundung und der Klärung ist. weitergeben wird, und eS scheint mir so. daß der K.E. diese Bewegung, die ein« Entpolitisierung der Hochschulen will und erstrebt, unterstützen soll. Stellen wir unS jetzt in «ine Reihe mit den erklärten Gegnern der Korporationen, so wird man dadurch meine- Erachtennur neue Reibung-Punkte und neue Reibung-Möglichkeiten schaffen. Wir wissen ja wie jeder auch der kleinste Anlaß dazu benutzt wird, um ihn gegen uns auszuschlachten. Ich darf in diesem Zusammenhänge an die Vorfälle erinnern, die sich gerade bei uns in Hannover abgespielt haben. Der Vorsitzende der Studentenschaft war eines Tages an den Erstchargierten der „Suevia" herangetreten und hatte ihn gefragt, ob die „Suevia" an der Reichsgründungsseier teilnehmen wolle. Wenn sie teilnehmen wollte, sollte nur eine kleine Feier stattfinden, dagegen wenn sie darauf verzichten wolle, würden beide Hochschulen, sowohl die technische wie die tierärztliche eine große Feier zusammen mit der Bürgerschaft in der hiesigen Stadthalle veranstalten. Die „Suevia" hat dieses Ansinnen schriftlich zurückgewiesen und erklärt, daß sie selbstverständlich an allen vaterländischen Beranstaltungen teilnehmen würde. Wegen des Tones dieses Briefes berief der Vorsitzende der Studentenschaft ein Ehrenschiedsgericht gegen die „Suevia" und als der Tag der Reichsgründungsfeier herankam, wurden die „Sueven" nicht aufgefordert, mit zu chargieren, weil ein Lhrenschiedsgerichtsverfabren gegen sie schwebte. Ich habe darauf dem Rektor noch persönlich erklärt, daß die „Suevia" unter allen Amständen mit chargieren würde und sich durch derartige formelle Gründe nicht ihr Recht nehmen lassen würde und habe weiter erklärt, der Rektor möge für den Burgfrieden sorgen, wenn man der „Suevia" mit Gewalt entgegentreten würde, so würde sie sich mit Gewalt den Eingang in die Stadthalle, wo die Ebargenfeier stattfand, erkämpfen. Die Ebargenfeier hat dann stattgefunden, die „Suevia" hat daran teilgenommen und zwar ohne jeden Zwischenfall. Dann kam das LhrenschiedsgerichtSverfahren. In diesem Lhrenschiedsgerichtsverfabren wurde der „Suevia" aufgegeben, sich wegen deS formetlen Tones deS Schreibens bei dem Vorsitzenden der Studentenschaft zu entschuldigen. Aber damit war die Angelegenheit nicht zu Ende. Der Vorsitzende der Studentenschaft berief vielmehr ein neues Verfahren gegen die „Suevia" und stellte den Antrag, sie aus der Studentenschaft auszuschließen. und zwar einmal, rveil es unstudentisch von ihr gewesen rväre. uneingeladen an der Ebargenfeier teilzunehmen und sodann, weil ich dem Rektor erklärt hatte, daß die „Suevia" sich gegen Getvalt wieder mit Gewalt rvehren würde. — In dem Verfahren fanden sich tatsächlich txmn Richter, die auf Grund dieser Beschuldigungen die „Suevia" für zwei Jahre aus der Studentenschaft auSschlossen. Durch das Dazwischentreten des GeschäftSführenden Ausschusses deS K.E.beim Ministerium wurde seinerzeit die Edrenratsordnung für ungültig erklärt und tamlt auch das Verfahren gegen die „Suevia" eingestellt.