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KC-Blätter · 1926-08-01 · Heft 4 (August 1926) · p. Seite 55

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Journal
KC-Blätter
Volume
1926
Issue
Heft 4 (August 1926)
Date
1926-08-01
Page
Seite 55 (sequence 11)
Language
German
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55 sprechung bestim^::ter Gegenstände vorsah und andere ausdrücklich oon der Behandlung ausschloß, außerdem ein gemeinsames Vorgehen so verschiedenartig ausgebauter Verbände, bei den nun einmal vorhandenen weltanschaulichen und politischen Einstellungsverschiedenheiten schwer denkbar war. Die spatere Entwicklung hat diese skeptische Beurteilung im weitesten Maße bestätigt. Die Durchführung des Verbände- und Lhrenabkommens stieß auf ungeahnte Schwierigkeiten. In Oesterreich wurde es fast allgemein von waffenstudentischer Seite sabotiert, obwohl durch die Unterschriften der Verbände auch deren österreichische Korporationen gebunden waren. Es versagte weiter vollkommen in einer Reihe von Fällen, in denen es zum Schuhe der katholischen Verbände hätte in Aktion treten können und müssen (vergl. Akademia Nr. 10, 38. Iahrg. S. 195). So kam dem Erlanger Verbändeabkommen lediglich repräsentative Bedeutung bei. es schlief in den Archiven der Verbände einen festen Schlaf wie der Kaiser Barbarossa im Kyfshäuser; ähnlich dieser legendären Figur der deutschen Sage machte es viel von sich reden, ohne daß es je lebendig in Erscheinung trat, so daß es allmählich zu einer mythischen Gestalt wurde; nur ab und zu Gegenstand politischer Demonstrationen von seiten derer, die aus politischen Gründen gern mit der Idee einer weltanschaulichen Geschlossenheit des deutschen Studententums operieren. Vergegenwärtigt man sich alle diese Umstände. so begreift man, daß die katholischen Verbände von dem Erlanger Abkommen keineswegs restlos begeistert waren. In dieser Stimmung traf sie im Jahre 1925 eine Situation, die zum erstenmal in einer Frage von Bedeutung den Wert der Erlanger Abmachungen erproben sollte. Line Reihe von Bestrebungen machten sich geltend, die eine Erschwerung der bestehenden Strafbestimmungen gegen den Zweikampf und im Endziel natürlich seine völlige Beseitigung bezweckten, so so in den RclchStagsberatungen des „Gesetzentwurfes zur Vereinfachung des Militärstraf» rechts", dessen Gedankengänge später zur Schaffung des neuen 8 210 a R. St. B. G. führten, vor allem aber in dem Entwurf des neuen Strafgesetzbuches. der die privilegierte Stellung des Zweikampfes als eines „ckölit honndtc“ beseitigen, ihn mit Gefängnis bestrafen und damit unter die gemeinen Delikte subsumieren will. Naturgemäß löste dieser Feldzug gegen daS Duell in den Kreisen deS Wafsenstudententums eine ungeheure Erregung aus. und eS ist begreiflich, daß man dort, in dem Bestreben, alle verfügbaren Kräfte für den Adwehrkampf mobil zu machen, auf den Gedanken kam. die in Erlangen begründete Eintracht zwischen Waffenstudententum und katholischen Verbänden sich bewähren zu lassen, indem man von ihnen verlangte, ihren großen politischen Einfluß und ihre vielseitigen Beziehungen, insbesondere zu Abgeordneten des Zentrums und der Bayerischen Volkspartei, für die Interessen des Waifenstudententums einzusehen. D'' 'atholischen Verbände sollten selbst auf jede Kritik an dem Standpunkte der unbedingten Satisfaktion verzichten und auch die ihnen nahestehenden Parlamentarier, wenn nicht zu einer Ablehnung der verschärften Bestimmungen, so doch möglichst zu einer neutralen Haltung veranlassen. Diese Forderungen kamen zum erstenmal in der Verbändesitzung vom 3. August 1925 in Berlin zur Sprache. Der Vertreter des K. V. (nicht Couleur tragende katholische Korporationen) gab dort folgende Erklärung ab. der auch anwesende C. V.er und Angehörige des llnitas-Verbandes ihre Unterschriften gaben. „Der Kartellverband der katholischen Studentenvereine Deutschlands und der Anitas-Verband stehen nach wie vor auf dem Standpunkte der Mensur- und Duellverwerfung, den sie gemäß ihrer religiösen Einstellung stets aufrechterhallen werden. Sie weisen nochmals auf die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Genugtuungsstandpunkte hin und müssen sie auch für die weitere Zukunft fordern, wenn alle Kräfte gedeihlich für die deutsche Studentenschaft arbeiten sollen. Da im Augenblick die Erörterung der Gcnugtuungsfrage im Reichstag akut wird, versichert der K. V. und A. V., daü sie sich jeglicher Kritik und Erörterung über den Genugtuungsstandpunkt mit der Waffe enthalten werden und setzen das gleiche von seiten des Waffenringes voraus. Der K V. und tt. V. werden sich alle erdenkliche Mühe geben, die ihren Verbänden angehörenden Politiker und Abgeordneten dahingehend Vu bewegen, in gleicher Weise bei den Debatten Stellung zu nehmen, damit der Friede im Volke und vornehmlich in der deutschen Studentenschaft gewahrt bleibe." Diese Erklärung sandte der Vertreter des K. V. bereits am nächsten Tage an Reichskanzler Dr. Marx, der a. h. des K. V. ist. mit einem Schreiben, in dem es heißt, daß die katholischen Verbände es sehr begrüßen würden, wenn bei der Abstimmung im Reichstage die katholischen Abgeordneten rvenn eben möglich sich der Stimme enthielten oder sogar die verschärften Bestimmungen ablehnen würden. Erklärung und Brief blieben nicht ohne politische Folgen. 'Auf dem Parteitag des Zentrums in Kassel am 10./17. November wandte sich Reichskanzler a. D. Dr. Wirth gegen diese Haltung der Verbände, indem er ihnen den Vorwurf machte, „die katholischen Studenten hätten nicht einmal mehr den Mut. das Duell grundsätzlich abzulehnen." Dr. Marx erklärte hierzu, daß „die Absender dieses Schreibens gar kein Recht und gar keinen Auftrag geerbt hätten, dieses Schreiben namens der kathollschen Verbände an ihn zu richten". Nachdem die katholischen Verbände nämlich von diesen Vorgängen Kenntnis erhalten hatten. erklärten C. V.

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