KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 4 (August 1926)
- Date
- 1926-08-01
- Page
- Seite 54 (sequence 10)
- Language
- German
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54 oberflächlich verhehlte Abneigung gegen alles was katholisch heißt im Herzen tragen, die sich von Zeit zu Zeit mit elementarer Notwendigkeit in lauten Demonstrationen Luft schafft, deren wenig vornehme, ja häufig rohe und pöbelhafte Form sehr. zu -bedauern ist; man denke nur an die beschämenden Exzesse, denen die ehrwürdige Person des Kardinals Faulhaber anläßlich der Münchener November-Ereignisse ausgesetzt war, an die skrupellose Hetze gegen Erzberger, an die Anpöbelungen vcrt>is vi brachiisque, denen farbentragende katholische Korporationsstudenten noch in diesem Sommer an österreichischen Hochschulen ausgcsetzt waren. Diese Gesinnung war es wohl auch, die einen im vorigen Jahre zwischen den großen katholischen Verbänden, insbesondere dem farbcntragenden E. V. und dem Daffenstudententum entstandenen Konflikt so ungemein verschärfte, ja bis aufs äußerste zuspitzte, so daß es eine Zeitlang schien, als wäre die durch das Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen geschaffene gemeinsame Plattform der waffenstudentischen und katholischen Verbände unrettbar dem Untergänge geweiht. Es handelte sich dabei letzten Endes um die alte, so oft erörterte und vielumstrittene Frage der Stellung des Katholizismus zu Duell und Mensur, die aber ausweislich des Stimmungsbarometers der studentischen Presse erneut die Gemüter innerhalb des deutschen Studentcntums. namentlich so weit es auf dem Boden wasfenstudentischer Anschauungen steht, zu erhitzen wußte. Obwohl der K. E. durch die Entwicklung der letzten Jahre gegenüber dem im „Allgemeinen Deutschen Waffenring" zusam» »ncngcschlossencn Waffcnsludententum in eine isolierte Stellung gedrängt worden ist. ist er nach Tradition und Tendenz waffcnstudentisch orientiert und kann deshalb an diesen Vorgängen nicht Vorbeigehen. Ihr Verständnis setzt die Kenntnis des Erlanger Verbände» und Ehrenabkommens voraus. Vor dem Kriege standen sich Wafsenstndenlen und katholische Korporationen schroff und oft sogar feindlich gegenüber, Gegensätze, die wohl hauptsächlich aus der grundsätzlichen Ablehnung des Zroeikampfes und der als Zweikampf gewerteten Mensur durch die katholischen Verbände resultierten. Der idealistischen Strömung, die nach dem Kriege zur Schöpfung der „Deutschen Studentenschaft" führte, entstammte auch dle Idee, die Gegensätze zwischen den großen deutschen studentischen Verbänden zu mildern und zu Überdrucken. um für dle gemeinsamen Aufgaben eine elnheltliche und geschlossene Front zu schaffen. Diese Erlegungen bewogen den sogenannten „Noten Verband", der „Deutschen Burschenschaft" unter Führung des fetzigen Staatsanwalts Stelzner (München) gelegentlich des Erlanger Stu» dentenkages vou 11)21 an eine Bei he von Verbänden, zu denen auch die katholischen Verbände gehörten, heranzutreten. Aus den dort gepflogenen Erörterungen entstand das Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen, dem nach und nach fast sämtliche studentischen Verbände, insbesondere die im Allgemeinen Deutschen Wafsenring zusammengeschlossenen, beitraten. Ziel und Zweck diese Neugründung gehen aus der Präambel und den Stücken 1 und 3 ihrer Satzungen klar hervor. Durchdrungen von der Erkenntnis, daß die deutschen Akademiker ihre sittliche Verpflichtung, Gemeinschaftsbewusitsein im Volke zu pfleaen. nur erfüllen können, wenn ne selber in innerer Geschlossenheit unter sich verbunden sind, haben die Unterzeichneten Verbände das Bestreben, die korporativen Gegensätze, die die Studentenschaft gespalten haben und noch spalten, zu überbrücken. Deshalb haben sie dieses Abkommen getroffen, das keine Organisation ist und sein soll, und daß seinem Wesen nach außerhalb der Aufgabenkreise der Deutschen Studentenschaft und des Deutschen Äochschulrings liegt. 0tücf 1. Die Verbände treten alljährlich zu einer aemcinsamen Besprechung auf der »Verbändesitzunq" zusammen, um Streitigkeiten und Mißverständnisse zwischen ihnen aus dem Wege zu räumen, womöglich gemeinsam vorzugehen. Jeder Verband entsendet zur Verbändesitzung bis zu drei von seiner Leitung beauftragte Vertreter, die Stimmabgabe geschieht durch einen Vertreter, der hierzu schriftlich bevollmächtigt ist. Die Verbände verpsiichten sich. Streitigkeiten und Mißverständnisse die zwischen den Verbindungen der verschiedenen Verbände entstehen, durch Einigung zwischen den verschiedenen Verbindungen aus dem Wege zu räumen. Ist eine Einigung nicht möglich, so erfolgt eine Erledigung durch die Leitung der Verbände, die sich zü diesen: Zwecke unmittelbar verständigen. Stück 2. Die ordentliche Sitzung findet vor dem ordentlichen Smdententag an dessen Tagungsort statt. Eine außerordentliche Sitzung wird auf Wunsch der Mehrheit der angeschlossenen Verbände einberufen. Stücks. Gegenstände gelangen nur zur Besprechung, wenn ein Drittel der vertretenen Verbände dafür ist. Besprochen werden sollen in erster Linie Angelegendeiten. welche die Verbände im besonderen angehen. sodann allgemein ftudenrische, schließlich allgemein vaterländische Angelegenheiten. Die Behandlung der beiden letzten soll nach Möglichkeit zu einem Zusammenarbeiten kür die »Deutsche Studentenschaft* führen. Fragen der Parteipolitik und des Glaubensbekenntnisses sind jedoch ausgeschlossen. Eine Neide welkerer Bestimmungen regeln das Verfahren der Verbändesitznngen. ihre Einderufnng nsw. Ein besonderes Ehrenabkommen enthält Bestlmmungen über dle Schlichtung von Ehrenhändeln zwischen den Angehörigen eines schlagenden und den Angehörigen eines nichtschlagenden Verbandes. Die Wirknngsmögttchkeiten dieses Verbändeabkommens umku von vornderein äußerst begrenzt. da das Stück 3 der Satzung nur die Be-