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KC-Blätter · 1926-08-01 · Heft 4 (August 1926) · p. Seite 53

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Journal
KC-Blätter
Volume
1926
Issue
Heft 4 (August 1926)
Date
1926-08-01
Page
Seite 53 (sequence 9)
Language
German
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53 den von den Verbindungen ausgesucht und zum Kampfspiel bestimmt. Damit war die neue Form der Vestimmungsmensur gefunden, die sich zuerst bei den Korps seit den 50er Jahren des neunzehnten Jahrhunderts langsam verbreitete und im Laufe der Zeit auch von den Landsmannschaften, Burschenschaften und Turnerschaftcn als eigentümliche Form des Schlägerfestsports angenommen wurde. Bei dieser Entwicklung schied der Schläger im allgemeinen als Waffe für die Austragung wirklicher Ehrenhändel aus und an seine Stelle trat die Pistole und der Säbel. Beide Waffen machten die eigentlichen Zweikämpfe bedeutend gefährlicher, und um zwecklose schwere Verwundungen oder gar Tötungen zu vermeiden, bemühten sich die Verbindungen, diese Art des Duells auf besondere Fälle zu beschränken. Jede Forderung auf Säbel oder Pistole mußte erst einem Ehrengericht unterbreitet werden, welches die Angelegenheit eingehend prüfte und das Duell zu gestalten batte oder verbieten konnte. Zn der akademischen Zugend wirkte bereits die Arburschcnschast für die Schaffung solcher Ehrengerichte, doch erst die Verordnung Kaiser Wilhelms I. über die Ehrengerichte der Offiziere vom 2. Mai 1874 war auch für die akademische Welt von durchschlagender Wirkung. Sie mußte von den Reserveoffizieren unter den Studenten beachtet werden und trug dazu bei, daß die Ehrengerichte bei den Verbindungen überall heimisch wurden. Hiermit war die Entwicklung des studentischen Zweikampfes abgeschlossen, etwas wesentlich Neues kam in den letzten Jahrzehnten nicht mehr hinzu, und die Vestimmungsmensur als Sportmensur sowie das Säbel- oder Pistolenduell vollzog sich in ganz bestimmten, zum Teil sehr erstarrten Formen, an denen Reformfreunde bisher so gut wie nichts haben ändern können. Aber der Zweikampf tvar, wie schon angedeu. tct wurde, seit alters keine unbestrittene Sitte der studentischen Zugend. Nicht mir die Behörden machten gegen ihn Front, sondern auch in den eigenen Reihen der Studentenschaft erhob sich gegen ihn Widerspruch. Die erste bedeutsame Gegenbewegung gegen das Duell setzte 1791 in Jena mit dem Hervortreten der »Schokoladisten* ein. die nach den höhnenden Morten ihrer Gegner alle Händel bei einer Tasse Schokolade regeln wollten. Sie war keineswegs .bloß das Produkt der Rache eines Schuftes-, sondern ein durchaus ernst zu nehmen« des Ergebnis der Aufklärungszeit und sand auch ln Kiel und Rostock Nachahmung. Sie wollte den Zweikampf vollkommen beseitigen und an seine Stelle die Urteile eines allgemein anerkannten Ehrengerichts setzen. Sie scheiterte an der Ungunst der Verhältnisse, der Unfähigkeit der Führer und der Dürftigkeit ihrer Zdeen; ihre Gedanken aber lebten in den Bestrebungen des studentischen Progresses seit etwa 1840 wieder auf und erhielten sich in den liberalgesinnten Kreisen der Duellgcgner bis zur Gegenwart. Stärkere Feinde erwuchsen dem Duell in der bewußt christlich denkenden Studentenschaft. Die von der Attenruthia in Erlangen seit etwa 1830 ausgehende Bewegung, die seit 1840 durch den Wingolf wesentliche Unterftühung fand, verwarf grundsätzlich den Zweikampf, und die Reiben der Duellgegner vermehrten sich sebr, als das organisierte katholische Ctudententum zu steigender Bedeutung an den deutschen Hochschulen gelangte. Von großer Wichtigkeit war es dann auch, daß sich das Reichsgericht in seiner Entscheidung der Vereinigten Strafsenate vom 6. März 1883 auf den Standpunkt stellte, auch die Vestimmungsmensur sei ein Zweikampf mit tödlichen Waffen —, eine Entscheidung, die nachher zwar vielfach bestritten wurde, aber auch beute noch trotz einiger abweichenden Gerichtsurteile als gültiges Recht besteht. Eine weitere wesentliche Stärkung erfuhr die Stellung der zweikampffeindlichen Richtung durch die Beschlußfassung der römischen Konzilskongregation vom 9. August 1890. welche sich in scharfer Weise gegen das studentische Duell wandte, und durch die ergänzende Entscheidüng derselben Stelle vom 13. Zuni 1925, welche die Bestimmungsmensur in allem ganz ausdrücklich dem Duell gleichstellte und mit den schärfsten kirchlichen Strafen bedrohte. Was die Zahl der Duellgegner innerhalb der Studentenschaft angedt, so überwiegt sie beute bei weitem die der Duellanbänger. aber da letztere im Allgemeinen Deutschen Wasfenring fest organisiert sind, erster« aber der einheitlichen Zusammenstellung durchaus entbehren, so spielen die Zweikampf, gegner auf akademischem Gebiet noch keine herrschende Rolle. Die studentische Zugend DeutschlandS ist innerlich noch weit von dem Zdealzustand entfernt, den die Dorpater Studentenschaft schon nach 1840 erreichte, als sie Duellfreunde und Duellfeinde als völlig gleichberechtigt anerkannte und dementsprechend behandelte. Zn dieser Richtung ausgleichend zu wirken und eine allen Parteien gerecht werdende Edrenordnung zu schaffen, das dürste eine wesentliche Aufgabe der Deutschen Studentenschaft sein! Dl» katholischen Derböndr zur Sattsfaktionsfrage. Bon Referendar Werner R o s e n d e r g (Spr.) Die katholischen Teile des deutschen Volkes verbindet mit unS deutschen Juden tki$ gemeinsam« Geschick, gewissen Kreisen für alle ihnen nicht genehmen politischen Vorgänge als Prügelknabe verhalten zu müssen. Man macht immer wieder die Erfahrung, daß rveite und einslußreiche Schichten gebildeter Deutscher eine oft nur

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