KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 4 (August 1926)
- Date
- 1926-08-01
- Page
- Seite 51 (sequence 7)
- Language
- German
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51 weiß, wie eng seit Jahrhunderten diese studentischen Gebräuche mit dem akademischen Leben innerlich verflochten sind. Cs ist zweifellos richtig, daß die Formen des neuzeitlichen Duells in Spanien und Frankreich ihre erste Ausbildung erhalten haben, daß aber der Zweikampf selbst auf dem altgcrmanischen Ehrbegriff beruht und somit auf eine weit frühere Zeit zurückgcht. Auf den Universitätten des Mittelalters, deren Jünger jahrhundertelang fast ausschließlich Kleriker waren und das geistliche Gewand trugen, konnte er zuerst nicht heimisch werden. und nur die adeligen Studenten, die vor der Reformation die hoben Schulen zu besuchen anfingen, pflegten das Fechten, das als ritterliche Kunstübung einen wichtige Bestandteil ihrer Erziehung bildete. Die seit dem Beginne des sechzehnten Jahrhunderts emporblühenden Fechtergildcn und Fcchtschulen machten die Fechtkunst in Deutschland volkstümlich, und nicht nur die adeligcn Musensöbne, sondern auch die ihnen eifersüchtig nachstrebenden bürgerlichen widmeten sich ibr, obwohl ihnen von den Behörden der Besuch der Fechtschulen verboten ward. Das Fechten kam auch dadurch mehr und mehr in Aufnahme, daß das Degentragen, ursprünglich ein Vorrecht des studierenden Adels, seit dem Anfänge des sechzehnten Jahrhunderts allmählich auch bei den übrigen Etudenken Mode ward. Sämtliche behördlichen Verbote dieser Sitte halfen nichts, und die allgemeine Unsicherheit, die während des Dreißigjährigen .Krieges herrschte, trug zur weiteren Verbreitung der Gewohnheit des Waffentragens bei. Das deutsche Studcntentum erhielt ein stark soldatisches Gepräge und nabm den Charakter der Webrbaftigkeit an, den es durch trübe Verfallszeiten in die Periode des neuen Aufschwunges nach 1750 rettete. Mit der Anstellung von eigentlichen Aiversitätssechtmeistern, die zuerst in Jena (1550). dann in Rostock (1560) auftauchten und seit dem Ende desselben Jahrhunderts an allen hoben Schulen üblich wurden, erhielt die Fechtkunst eine geregelte und bessere pflege, und durch den Einfluß des Fechtmeisters W. Kreußler. der seit 1618 in Fena wirkte, setzte sich für mehr als 150 Fahre das Stoßfechten an den deutschen Universitätten durch. Dieses war verhältnismäßig ungefährlich, solange man sich der später üblichen "pariser bparislens) mit sebr viel kleinerem Stichblatt bediente, an deren „Lungensuchscrn" mancher Student zugrunde ging oder sein Leben lang dabinsiechte. Gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts kam. vielleicht von Gdttingen ausgehend, an Stelle des gefährlich gewordenen Stoßsechtens das Hiedsechten auf. das sich in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts an allen Universitäten verbreitete. Cs war durchaus verständlich, daß die akademischen und staatlichen Behörden das Waffentragen der Studenten seit seinen Anfängen leidenschaftlich bekämpften, denn es wurde nun immer mehr üblich, alle Streitigkeiten mit der blanken Waffe zu erledigen. Die früheste Form des studentischen Zweikampfes war das sogenannten Rencontre; bei ihm folgte der Kampf unmittelbar auf die Streitigkeit und die Herausforderung, und man griff den Gegner an, wo und wann man ihn fand, ohne irgendwelche Förmlichkeiten zu beachten oder sich befänderer Sekundanten zu bedienen. Die Klagen über die zahlreichen Todesfälle, welche die Folgen derartig regelloser Zusammenstöße waren, veranlaßten die Behörden frühzeitig zu Duelledikten. Das älteste bekannte wurde in Wittenberg 1570 erlaßen und sollte Verbindern, daß die Universitäten „Lärmen- und "Palgeplätze oder Metzelbäuser" seien. Aber die nach ihm festgesetzten Strafen erscheinen als sehr milde; se'.ds: auf Zweikämpfe mit tödlichem Ausgange stand nur Relegation. Zn Altdorf, Gießen, Helmstedt und anderen Universitäten ward das Rencontre nur mit der Beschlagnahme des Degens und einer geringen Geldstrafe geahndet. Schärfer ging das Fenaer Duellmandat von 1684 vor. Rach ihm erhielten die Förderer, auch wenn es nicht zum Duell gekommen war, eine zweijährige. oder, wenn sie durch grobe Beschimpfung gereizt worden, eine einjährige Zuchthausstrafe und sollten aller Hoffnung auf Beförderung beraubt werden. Duellanten, die sich wirklich geschlagen, batten eine dreijährige, der Urheber der Streitigkeiten eine vierjährige Gefängnis- oder Festllngsstrafe zu verbüßen und gingen des vierten Teiles ihres Vermögens verlustig. Die im Zweikampf Gefallenen wurden wie Missetäter begraben. Aber selbst so strenge Strafen vermochten cs nicht, den Zweikampf in der Studentenschaft anszurotten; es galt auch hier das Wort des alten Musensodncs in Raues Drama „Zwischenspiel" (1648): „Es wird sehr viel verboten und wenig gehalten". Unter dem Einfluß französischer Sitten bildete sich vielmehr neben dem regellosen Reneontre das in bestimmten Formen verlaufende Duell bereits im siebzehnten Zadrdundert ans: man forderte den Gegner heraus, bestimmte Ort und Stunde des Kampfes und traf sich gewöhnlich früh am Morgen vor den Toren der Stadt, wo man sich dann unter Mitwirkung von Sekundanten schlug. Um 1680 ivar, wie das Fenaer Duellmandat von 1684 zeigt, diese Form des Zweikampfes mit „Be schickslauten" (Kartellträgern) und „Beiständen" (Sekundanten) vollkommen fertig, doch erhielt sich daneben das rveuiger streng bestrafte Rencontre noch lange fort. ja. es bildete sich auch dafür eine Art Reget heraus. So erzählt Magister Laukbard. der treffliche Schulderer des Studentenlums der