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KC-Blätter · 1926-08-01 · Heft 4 (August 1926) · p. Seite 48

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Journal
KC-Blätter
Volume
1926
Issue
Heft 4 (August 1926)
Date
1926-08-01
Page
Seite 48 (sequence 4)
Language
German
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48 antworturig hierfür. Gibt der A.D.W. seine Stellung auf, werden die erfreulich sich mehrenden Ausnahmen zur Regel, findet der K. C.er und die K. C.-Verbindung den Ehrenschuh, der ihnen gebührt, so werden solche Fälle verschwinden. Freilich hat es bis dahin noch gute Wege. Die „Deutsche Hochschule", das Organ des B. C., klagt in ihrem Septemberheft 1926, daß man der Dresdner B. C.-Verbindung „Prusso-Saronia" die Genugtuung verweigert habe, „weil sie keine Korporation des Dresdner Waffenrings ist- und stark von jüdischen Mitgliedern bevölkert ist." Die alte Weise, der alte Ton. Uns ist sie nichts Neues, aber sie sollte doch eine Erkenntnis dringen. Dem A.D.W., daß eine solche Stellung keine „unbedingte" Genugtuung mehr darstellt, den jüdischen Freunden des B.C., daß es hier nicht nur um Anerkennung der Waffenehre schlechthin, sondern um die Waffenehre des jüdischen Studenten, ja sogar um seine Ehre und ihre Durchsetzung überhaupt geht. Für sie zu streiten, kann aber nur die Aufgabe einer jüdischen Korporation sein. Sie mögen in dem alten Viadrinenaufrus^) Nachlesen, was dort zu den paritätischen, freiheitlichen Korporationen gesagt ist und es triTft noch heute zu. wie überhaupt unsere Lage durch die Rückschläge der ersten Rach» kriegsjahre der von 18L6 nahezu gleicht.«) So ergibt sich unser Standpunkt zu der Satisfaktionssrage, unbeschadet einer in den Mo» tivcn verschiedenen Grundeinstellung des einzelnen: ist, für uns nichts Wesentliches. Die Schlägermensur ist für die K. C.«Korporation eine studentische Sportart, nickt mehr, für die Existenz und das Wesen unseres Verbandes gegenüber allem anderen eine ourmtitö negligeabl«, während wir bewußt und zweifelsfrei, wenn wir im SäbeldueU für unsere Ehre eintreten. die Grenzen des geltenden Strafgesetzes überschreiten und nur vor« aussryen. daß die hierfür gegenwärtig geltenden Strafbestimmungen Anwendung finden. *) K.E.» Blätter 1921, 0.33 zuleyt abgedruckt (wird im Oktoderhest 1926 wieder erscheinen). Vlelletcht könnte aber noch mehr geschehen. Sollte es nicht möglich sein, alle Neinen Streitigkeiten zurück» zustellen und den .Waffenrina der Minderheiten* zu schaffen, nicht nur im Einzelfall Beleger anzunehmen, sondern alle den Exklusivität»« und Rassewahn der heutigen Waffenringe verwerfenden Korporationen zu vereinen. Der Versuch ist oft genug getan, aber das Ziel ist gar zu hoch, als daß Mißerfolge schrecken dürfen. Solange nicht nur getrennt marschiert, sondern im wahrsten Smne de- Wortes auch getrennt geschlagen wird, werden wir allen slüchtigen Beobachtern den Eindruck nicht nehmen können, daß da» Waffenstudenten, tum ln seiner Gesamtheit den Vorurteilen seiner Mehrheit. der Einstellung de» Lochschulring» deutscher Art zuneigt. Eln Waffendündni» der Minderheiten wäre deshalb ein Kampf für das Ansehen de» deutschen Waffenstudententum» überhaupt. Die Satisfaktion mit dem Säbel ist uns die im deutschen Studententum nach seiner Tradition gegebene Waffe für unsere Ehre als deutsche Studenten, für die Ehre des Judentums, für die Fernhaltung von Angriffen auf seine Lehre und Geschichte zu streiten. Die Waffe des Schlägers hat für den Ehrenschuh nur untergeordnete Bedeutung; für antisemitische Beleidigungen gewährt sie keine Genugtuung. Line Reform der studentischen Bräuche anzustreben, kann nicht Aufgabe des K. C. sein. Wird durch gesetzliche Maßnahmen oder studentische Reformen die Grundlage, von der aus der K. C. sich zum Waffenstudententum bekennt, verschoben, so wird er dann zu einer Aenderung seiner Prinzipien Stellung nehmen müssen. Solange wird er eigene Waffen führen und auf ihre restlose Anerkennung dringen. Der K. C. achtet aber die Ileberzcugung eines jeden anderen. Wem daher, wie etwa dem katholischen Studenten seine religiöse Aeberzeugung die waffenstudentische Genugtuung nicht gestattet, wird der K. C.er, wenn sich eine andere Form bietet, diese nicht versagen. Ihm geht es wesentlich um die ehrenhafte Genugtuung, ihre Form ist sekundär. Die Einstellung der einzelnen K.C.er ist imnier verschieden gewesen. Immer hat es Männer bei uns gegeben — und es rvaren und sind nicht unsere schlechtesten, auch nicht die schlechtesten Fechter —. die sich gegen die „Sonderehrbegriffe deS Akademikers" im Grunde ihres HerzenS wandten oder den Zweikampf im Prinzip nicht für geeignet hielten, ihre Ehre wiederherzustellen. Diese wollen und werden wir nicht missen, denn sie sind sich bewußt, daß in dem uns aufgezwungenen Kampf nach Motiven nicht gefragt wird. Hier entscheidet die Notwendigkeit, und sie zwingt auch ihnen die Waffe in die Hand, heule wie einst. Wir müssen sie führen, wie wir sie Jahrzehnte in Ehren unverzagt geführt haben. Keine gegnerischen Beschlüsse stören uns; denn unsere Ehre gilt es zu verteidigen, heute mehr denn je. wo selbst die Gerichte beim Ehrenschutz gegen antijüdisch« Pübeleien versagen. Solange uns die Möglichkeit gegeben ist. werden wir sie nach deutscher Studentensitte mit der blanken Waffe verteidigen. werden wir den Säbel führen im Kampf für Ehre und für Recht, Nnd wer uns dieses Recht zu rauben trachtet und uns Genugtuung versagt, dem tverden wir begegnen, wie es ihm gebührt.

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